Hygieneanforderungen an die Ausgabe von Wasser und Kaffee aus Getränkeschankanlagen

Informationen zu rechtlichen Anforderungen an Hygienemaßnahmen bei Ausschank von Kaffeevariationen aus Kaffeevollautomaten mit Festwasseranschluss und Sprudelwasser aus Getränkeschankanlagen (Quooker & Co.) und den notwendigen Schulungen / Unterweisungen / Belehrungen der Beschäftigten eines Unternehmens

Erforderlichkeit
- Belehrungen für Personen, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen wollen oder mit diesen Tätigkeiten beschäftigt werden sollen, nach dem Infektionsschutzgesetz (ehemals Gesundheitszeugnis) oder
- jährliche Unterweisungen nach dem Arbeitsschutzgesetz

Hintergrund:
Sowohl Wasser als auch Kaffeevariationen sollen Beschäftigte eines Verwaltungsbereiches für sich selbst herstellen können, ebenso für Kollegen und Kunden. Wasser soll zum Beispiel in offenen Karaffen Kunden bei Gesprächen kostenfrei angeboten werden.

Erzeugung von Sprudelwasser, z.B. über:
- Grohe: https://www.grohe.de/de_de/kueche/grohe-professional-watersystems/grohe-blue-professional/
- QUOOKER: https://www.quooker.de/

In den FAQ zum Thema "Getränkeschankanlagen" der BGN wird die Frage "Was fällt alles unter den Begriff "Getränkeschankanlagen"?" wie folgt beantwortet:

"Getränkeschankanlagen sind Anlagen, aus denen mit oder ohne Betriebsüberdruck Getränke zum Endverbrauch ausgeschenkt werden - jedoch keine Anlagen, die mit Wasserdampf oder Heißwasser betrieben werden (= Definition nach DIN 6650-1: Getränkeschankanlagen - Tel 1: Allgemeine Anforderungen).

Diese Anlagen fallen in den Anwendungsbereich der DGUV Regel 110-007, Verwendung von Getränkeschankanlagen.

Gleiches gilt für Kaffeevollautomaten, die Kaffeevariationen bereitstellen können.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Februar 2023
  • Frist
    14. März 2023
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In…
An Stadt Remscheid - Fachdienst Gesundheit Details
Von
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Betreff
Hygieneanforderungen an die Ausgabe von Wasser und Kaffee aus Getränkeschankanlagen [#269883]
Datum
10. Februar 2023 05:25
An
Stadt Remscheid - Fachdienst Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu rechtlichen Anforderungen an Hygienemaßnahmen bei Ausschank von Kaffeevariationen aus Kaffeevollautomaten mit Festwasseranschluss und Sprudelwasser aus Getränkeschankanlagen (Quooker & Co.) und den notwendigen Schulungen / Unterweisungen / Belehrungen der Beschäftigten eines Unternehmens Erforderlichkeit - Belehrungen für Personen, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen wollen oder mit diesen Tätigkeiten beschäftigt werden sollen, nach dem Infektionsschutzgesetz (ehemals Gesundheitszeugnis) oder - jährliche Unterweisungen nach dem Arbeitsschutzgesetz Hintergrund: Sowohl Wasser als auch Kaffeevariationen sollen Beschäftigte eines Verwaltungsbereiches für sich selbst herstellen können, ebenso für Kollegen und Kunden. Wasser soll zum Beispiel in offenen Karaffen Kunden bei Gesprächen kostenfrei angeboten werden. Erzeugung von Sprudelwasser, z.B. über: - Grohe: https://www.grohe.de/de_de/kueche/grohe-professional-watersystems/grohe-blue-professional/ - QUOOKER: https://www.quooker.de/ In den FAQ zum Thema "Getränkeschankanlagen" der BGN wird die Frage "Was fällt alles unter den Begriff "Getränkeschankanlagen"?" wie folgt beantwortet: "Getränkeschankanlagen sind Anlagen, aus denen mit oder ohne Betriebsüberdruck Getränke zum Endverbrauch ausgeschenkt werden - jedoch keine Anlagen, die mit Wasserdampf oder Heißwasser betrieben werden (= Definition nach DIN 6650-1: Getränkeschankanlagen - Tel 1: Allgemeine Anforderungen). Diese Anlagen fallen in den Anwendungsbereich der DGUV Regel 110-007, Verwendung von Getränkeschankanlagen. Gleiches gilt für Kaffeevollautomaten, die Kaffeevariationen bereitstellen können.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269883 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269883/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hygieneanforderungen an die Ausgabe von Wasser und Kaffee aus Getr…
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Betreff
AW: Hygieneanforderungen an die Ausgabe von Wasser und Kaffee aus Getränkeschankanlagen [#269883]
Datum
14. März 2023 07:47
An
Stadt Remscheid - Fachdienst Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hygieneanforderungen an die Ausgabe von Wasser und Kaffee aus Getränkeschankanlagen“ vom 10.02.2023 (#269883) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hygieneanforderungen an die Ausgabe von Wasser und Kaffee aus Getr…
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Betreff
AW: Hygieneanforderungen an die Ausgabe von Wasser und Kaffee aus Getränkeschankanlagen [#269883]
Datum
11. September 2023 05:40
An
Stadt Remscheid - Fachdienst Gesundheit
Status
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hygieneanforderungen an die Ausgabe von Wasser und Kaffee aus Getränkeschankanlagen“ vom 10.02.2023 (#269883) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 182 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hygieneanforderungen an die Ausgabe von Wasser und Kaffee aus Getr…
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AW: Hygieneanforderungen an die Ausgabe von Wasser und Kaffee aus Getränkeschankanlagen [#269883]
Datum
11. September 2023 05:41
An
Stadt Remscheid - Fachdienst Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hygieneanforderungen an die Ausgabe von Wasser und Kaffee aus Getränkeschankanlagen“ vom 10.02.2023 (#269883) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 182 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Guten Morgen << Antragsteller:in >> uns hat diese Mail erreicht und wir können Sie nicht beantworten.…
Von
Stadt Remscheid - Fachdienst Gesundheit
Betreff
Hygieneanforderungen an die Ausgabe von Wasser und Kaffee aus Getränkeschankanlagen [#269883]
Datum
13. September 2023 06:40
Status
Warte auf Antwort
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Guten Morgen << Antragsteller:in >> uns hat diese Mail erreicht und wir können Sie nicht beantworten. Ich bitte Sie diese Mail zu bearbeiten. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne telefonisch oder persönlich zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Remscheid - Fachdienst Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> bitte teilen Sie uns Ihre vollständige postalische Anschrift mit. Mit f…
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Stadt Remscheid - Fachdienst Gesundheit
Betreff
AW: Hygieneanforderungen an die Ausgabe von Wasser und Kaffee aus Getränkeschankanlagen [#269883]; Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Datum
5. Oktober 2023 10:33
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> bitte teilen Sie uns Ihre vollständige postalische Anschrift mit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, << Antragsteller:in >> warum ist das nötig? Mit freundlichen Grüßen << Antragstelle…
An Stadt Remscheid - Fachdienst Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Hygieneanforderungen an die Ausgabe von Wasser und Kaffee aus Getränkeschankanlagen [#269883]; Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#269883]
Datum
5. Oktober 2023 18:53
An
Stadt Remscheid - Fachdienst Gesundheit
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Guten Tag, << Antragsteller:in >> warum ist das nötig? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269883 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269883/
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Sehr << Antragsteller:in >> Informationen zu rechtlichen Anforderungen an Hygienemaßnahmen bei Aussc…
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Betreff
AW: Hygieneanforderungen an die Ausgabe von Wasser und Kaffee aus Getränkeschankanlagen [#269883]
Datum
6. Oktober 2023 06:27
Status
Anfrage abgeschlossen
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6,3 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Informationen zu rechtlichen Anforderungen an Hygienemaßnahmen bei Ausschank von Kaffeevariationen aus Kaffeevollautomaten mit Festwasseranschluss und Sprudelwasser aus Getränkeschankanlagen finden Sie in den lebensmittelrechtlichen Anforderungen: Verordnung (EG) 178/2002 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Lebensmittelhygieneverordnung Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV) Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (TrinkwV) u.v.m Weitere Informationen zu Wasserspendern sind zu finden in den Leitlinien für Gute Hygiene-Praxis für Vertreiber und Betreiber von Leitungsgebundenen Wasserspendern (POU - Point of Use) oder dem Merkblatt vom BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) Hygienischer Betrieb von freistehenden Wasserspendern. Die Erforderlichkeit von Belehrungen und Unterweisungen nach Infektionsschutzgesetz ist nur im Falle von verderblichen Lebensmitteln erforderlich. Für die Vorgaben nach dem Arbeitsschutzgesetzes wenden Sie sich bitte an die für den Arbeitsschutz zuständige Behörde. Ich verweise darauf, dass Ihre Anfrage vom 10.02.2023 erst am 13.09.2023 bei uns als zuständige Behörde eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen

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Guten Tag, << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre konstruktive Antwort. Mit freundlichen Grüßen…
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Betreff
AW: Hygieneanforderungen an die Ausgabe von Wasser und Kaffee aus Getränkeschankanlagen [#269883]
Datum
6. Oktober 2023 07:10
An
Stadt Remscheid - Fachdienst Gesundheit
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Guten Tag, << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre konstruktive Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269883 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269883/