Hygieneische Voraussetzungen vor Schulöffnung, TOP 2, Punkt 8 der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin vom 15.04.2020

- Wie stellt die Stadt Kaarst als zuständiger Schulträger des Albert-Einstein-Gymnasiums in Kaarst TOP 2, Punkt 8 der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder vom 15.04.2020 den für die 17 KW 2020 geplanten Schulstart für die Q2 sicher?
- Welche Maßnahmen wurden insbesondere getroffen, um die hygienischen Voraussetzungen vor Ort zu schaffen und dauerhaft sicherzustellen?

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  • Datum
    16. April 2020
  • Frist
    19. Mai 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Kaarst Details
Von
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Betreff
Hygieneische Voraussetzungen vor Schulöffnung, TOP 2, Punkt 8 der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin vom 15.04.2020 [#184698]
Datum
16. April 2020 10:22
An
Kommunalverwaltung Kaarst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Wie stellt die Stadt Kaarst als zuständiger Schulträger des Albert-Einstein-Gymnasiums in Kaarst TOP 2, Punkt 8 der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder vom 15.04.2020 den für die 17 KW 2020 geplanten Schulstart für die Q2 sicher? - Welche Maßnahmen wurden insbesondere getroffen, um die hygienischen Voraussetzungen vor Ort zu schaffen und dauerhaft sicherzustellen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184698 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184698
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Betreff
AW: Hygieneische Voraussetzungen vor Schulöffnung, TOP 2, Punkt 8 der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin vom 15.04.2020 [#184698]
Datum
19. Mai 2020 06:56
An
Kommunalverwaltung Kaarst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Hygieneische Voraussetzungen vor Schulöffnung, TOP 2, Punkt 8 der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin vom 15.04.2020“ vom 16.04.2020 (#184698) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184698 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184698

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AW: Hygieneische Voraussetzungen vor Schulöffnung, TOP 2, Punkt 8 der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin vom 15.04.2020 [#184698]
Datum
19. Mai 2020 06:57
An
Kommunalverwaltung Kaarst
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Hygieneische Voraussetzungen vor Schulöffnung, TOP 2, Punkt 8 der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin vom 15.04.2020“ vom 16.04.2020 (#184698) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184698 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184698