Hygienekontrollen LEH

Anfrage an: Stadt Weinstadt

Betrieb 1:
Neukauf Markt GmbH
Benzstraße 9
71384 Weinstadt

und Betrieb 2:
Rewe
Marktplatz 2
73660 Urbach

Betrieb 3:
Scheck- in Center Baden Baden
Gewerbepark Cite 7
76532 Baden Baden

zu dem folgendem Vorgang:
Ergebnisse der Hygienekontrolle; Einhaltung lebensmittelrechtlicher Bestimmungen; Einhaltung der Hygienevorschriften; Richtige Lagerung von Lebensmitteln; Verbraucherbeschwerden; Bisherige behördlichen Tätigkeiten; ggf. bisherige Beanstandungen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Januar 2016
  • Frist
    13. April 2016
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Betrieb 1: Neu…
An Stadt Weinstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hygienekontrollen LEH [#12479]
Datum
11. Januar 2016 15:31
An
Stadt Weinstadt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Betrieb 1: Neukauf Markt GmbH Benzstraße 9 71384 Weinstadt und Betrieb 2: Rewe Marktplatz 2 73660 Urbach Betrieb 3: Scheck- in Center Baden Baden Gewerbepark Cite 7 76532 Baden Baden zu dem folgendem Vorgang: Ergebnisse der Hygienekontrolle; Einhaltung lebensmittelrechtlicher Bestimmungen; Einhaltung der Hygienevorschriften; Richtige Lagerung von Lebensmitteln; Verbraucherbeschwerden; Bisherige behördlichen Tätigkeiten; ggf. bisherige Beanstandungen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Weinstadt
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die Hygienekontrol…
Von
Stadt Weinstadt
Betreff
WG: Hygienekontrollen LEH [#12479]
Datum
15. März 2016 10:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die Hygienekontrollen von Betrieben sind organisatorisch dem Landratsamt des Rems-Murr-Kreises zugeordnet. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage daher zuständigkeitshalber an das Landratsamt unter folgenden Kontaktdaten: Geschäftsbereich Verbraucherschutz und tierärztlicher Dienst Dr. Gudrun Vollrath Telefon 07191 895-4077 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Hygienekontrollen LEH" vom 11.01.201…
An Stadt Weinstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Hygienekontrollen LEH [#12479]
Datum
28. April 2016 13:23
An
Stadt Weinstadt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Hygienekontrollen LEH" vom 11.01.2016 (#12479) wurde von Ihnen beantwortet mit der Nennung einer Behörde. Diese ist hier nicht zur Auswahl gegeben, daher kann ich als Verbraucher über diese Plattform das Amt nicht anschreiben. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie die Anfrage weiterleiten könnten an die von Ihnen genannten Kontaktdaten. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12479 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Weinstadt
Sehr geehrtAntragsteller/in im März ging bei uns untenstehende Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz ein. …
Von
Stadt Weinstadt
Betreff
WG: Hygienekontrollen LEH [#12479]
Datum
28. April 2016 14:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in im März ging bei uns untenstehende Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz ein. Die Dame hat mich nun gebeten, die untenstehende Anfrage direkt an Sie weiterzuleiten. Mit freundlichen Grüßen