Hygienekonzept VHS

Das Hygienekonzept der VHS Dortmund "Schulabschlüsse" Im Gebäude Rheinische Straße 69

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. August 2020
  • Frist
    23. September 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hygienekonzept VHS [#195709]
Datum
21. August 2020 12:21
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Hygienekonzept der VHS Dortmund "Schulabschlüsse" Im Gebäude Rheinische Straße 69
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195709 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195709/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihre Email vom 21.08.2020 Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in fragde…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre Email vom 21.08.2020
Datum
24. August 2020 09:56
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in fragdenstaat.de, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 21.08.2020. Diese habe ich an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Eine Antwort werden Sie von dort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihre Anfrage: Hygienekonzept der VHS Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Gemäß der jew…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre Anfrage: Hygienekonzept der VHS
Datum
28. August 2020 09:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Gemäß der jeweilig geltenden Corona-Schutzverordnung des Landes (Stand 28.8.2020) hat die VHS umfassende Hygienemaßnahmen für die von ihr unterhaltenen Häuser beschlossen. Diese finden Sie sowohl auf unserer Homepage www.vhs.dortmund.de. Zudem ist das Konzept dieser Mail als Anlage beigefügt. Im Bereich der Nachträglichen Schulabschlüsse muss darüber hinaus , analog zu den geltenden Regelungen im Schulbereich bis zum 31.8.2020, auch während des Unterrichts der Mund- und Nasenschutz getragen werden. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage: Hygienekonzept der VHS [#195709] Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Antwort. D…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage: Hygienekonzept der VHS [#195709]
Datum
31. August 2020 13:05
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Antwort. Den Schülern wurde heute mitgeteilt das die Masken ab dem 1.9.2020 weiter im Unterricht getragen werden müssen. Dies wiederspricht sich ihrer Aussage, Und auch dem Beschluss der Landesregierung NRW. Desshalb bitte ich um Aufklärung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195709 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195709/

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Kommunalverwaltung Dortmund
Antwort: AW: Ihre Anfrage: Hygienekonzept der VHS [#195709] Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für die e…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Antwort: AW: Ihre Anfrage: Hygienekonzept der VHS [#195709]
Datum
31. August 2020 16:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für die erneute Nachfrage zum Thema "Mund und Nasenschutz im Unterricht". Ich erkenne in meiner Antwort vom 28.8.2020 auf Ihre Anfrage keine widersprüchlichen Aussagen. Zum einen ist es so, dass es seitens der Landesregierung, Stand jetzt, noch keine Handlungs- und Umsetzungsvorgaben für die angekündigte Corona-Schutzverordnung gibt. Andererseits möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Pflicht zum Tragen eines Mund-und-Nasenschutzes in erster Linie dem Schutz der Lehrer*innen und der Schüler*innen dient, damit die Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus auf ein Minimum reduziert wird. Das dürfte im Sinne aller Beteiligten sein. Das Lehrerkollegium hat daher beschlossen, dass auch weiterhin während des Unterrichts die Pflicht besteht, den Mund-und-Nasenschutz zu tragen. Ich hoffe auf Ihr Verständnis und verbleibe Mit freundlichen Grüßen