Hygieneplan des deutschen Bundestages

Anfrage an: Deutscher Bundestag

den Hygieneplan des deutschen Bundestages in der aktuellen Version und allen vorherigen Versionen, sofern vorhanden

Ergebnis der Anfrage

Stichpunktliste an Maßnahmen herausgegeben

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. Mai 2020
  • Frist
    6. Juni 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Hygieneplan des…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hygieneplan des deutschen Bundestages [#185924]
Datum
4. Mai 2020 00:55
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Hygieneplan des deutschen Bundestages in der aktuellen Version und allen vorherigen Versionen, sofern vorhanden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185924 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-124/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in das …
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-124/2020
Datum
6. Mai 2020 10:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in das als Anlage beigefügte Dokument übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-124/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in das …
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-124/2020
Datum
6. Mai 2020 10:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in das als Anlage beigefügte Dokument übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-124/2020 [#185924] Sehr geehrteAntragst…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-124/2020 [#185924]
Datum
7. Juni 2020 19:14
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Hygieneplan des deutschen Bundestages“ vom 04.05.2020 (#185924) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185924
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-124/2020 [#185924] Ihr Zeichen: ZR 4-13…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-124/2020 [#185924]
Datum
22. Juni 2020 14:36
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: ZR 4-1334-IFG-124/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Hygieneplan des deutschen Bundestages“ vom 04.05.2020 (#185924) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Weiterhin haben Sie übrigens zwei Mal eine Eingangsbestätigung versendet. Eine Bearbeitung erscheint (darüber hinaus) offenbar nicht erfolgt zu sein. Da Sie damit auch die gesetzliche Frist überschritten haben, sehe ich mich bei weiterer Nichteinhaltung von gesetzlichen Regelungen gezwungen, eine Beschwerde bei der zuständigen Stelle, dem BfDI, einzureichen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185924/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-124/2020 [#185924] Ihr Zeichen: ZR 4-13…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-124/2020 [#185924]
Datum
7. Juli 2020 23:07
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: ZR 4-1334-IFG-124/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Hygieneplan des deutschen Bundestages“ vom 04.05.2020 (#185924) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 32 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Da Sie damit auch die gesetzliche Frist überschritten haben, sehe ich mich wegen Nichteinhaltung gesetzlicher Regelungen gezwungen, eine Beschwerde bei der zuständigen Stelle, dem BfDI, einzureichen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185924/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Hygieneplan des deutschen Bundestages“ wegen Untätigkeit [#185924] [#185924]
Datum
7. Juli 2020 23:13
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/185924/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil meine Anfrage nicht innerhalb der gesetzlichen Frist beantwortet wurde. Es erfolgte eine Eingangsbestätigung am 6. Mai 2020, aus der hervor geht, dass der Fall unter dem Aktenzeichen ZR 4-1334-IFG-124/2020 bearbeitet wird. Nach einer erneuten mehrmaligen Rückfrage per E-Mail nach dem aktuellen Status, wurde, nach angemessener Wartezeit als Kulanz meinerseits, ebenfalls nicht reagiert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 185924.pdf - 2020-05-06_1-Eingangsbesttigung124-2020.pdf - 2020-05-06_2-Eingangsbesttigung124-2020.pdf Anfragenr: 185924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185924/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-736/001 II#0669 Sehr geehrteAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Hygieneplan des deutschen Bundestages“ wegen Untätigkeit [#185924] # 25-736/001 II#0669
Datum
9. Juli 2020 09:12
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
460,0 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-736/001 II#0669 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Auf die Datenschutzerklärung weise ich hin: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-node.html Mit freundlichen Grüßen
Deutscher Bundestag
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
21. Juli 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#185924] Ihr Zeichen: ZR 4-1334-IFG-124/2020 Sehr geeh…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#185924]
Datum
24. Juli 2020 15:05
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: ZR 4-1334-IFG-124/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen dank für die Antwort. Dieser Antwort vom 21. Juli 2020 entnehme ich, dass es keinen offiziellen Hygieneplan in Ihrer Behörde gibt. Ist diese Auffassung so korrekt? Eine lose Auflistung von Maßnahmen, die nur für diese Anfrage erstellt wurde, entspricht nicht dem Maßstab eines internen festen Hygienekonzepts für den Bundestag. Ich hätte hierbei von Ihnen eher einen Plan ähnlich zu dem im § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) festgelegten erwartet. Liegt ein derartiger bei Ihnen vor? Wenn dem so ist, bitte ich Sie, diesen mir zuzusenden. Falls dem nicht so ist, nehmen Sie also an, dass Ihre Behörde keinen solchen Plan auf Basis des Infektionsschutzgesetz (IfSG) aufgestellt hat? Entspricht es demzufolge Ihrer Rechtsauffassung, dass Sie keinen derartigen Plan auf Basis des Infektionsschutzgesetzes aufzustellen haben? Weiterhin bitte ich um einen Bescheid zu dieser Anfrage, wenn Sie diese für abgeschlossen erachten. Falls Sie die Mitteilung dieser E-Mail noch mit einbeziehen wollen und Ihre Antwort anpassen wollen, so tun Sie dies ruhig vorher. Ich würde Ihnen dafür auch noch extra Bearbeitungszeit geben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185924/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#185924] Ihr Zeichen: ZR 4-1334-IFG-124/2020 Sehr geeh…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#185924]
Datum
24. Juli 2020 15:06
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: ZR 4-1334-IFG-124/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen dank für die Antwort. Dieser Antwort vom 21. Juli 2020 entnehme ich, dass es keinen offiziellen Hygieneplan in Ihrer Behörde gibt. Ist diese Auffassung so korrekt? Eine lose Auflistung von Maßnahmen, die nur für diese Anfrage erstellt wurde, entspricht nicht dem Maßstab eines internen festen Hygienekonzepts für den Bundestag. Ich hätte hierbei von Ihnen eher einen Plan ähnlich zu dem im § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) festgelegten erwartet. Liegt ein derartiger bei Ihnen vor? Wenn dem so ist, bitte ich Sie, diesen mir zuzusenden. Falls dem nicht so ist, nehmen Sie also an, dass Ihre Behörde keinen solchen Plan auf Basis des Infektionsschutzgesetz (IfSG) aufgestellt hat? Entspricht es demzufolge Ihrer Rechtsauffassung, dass Sie keinen derartigen Plan auf Basis des Infektionsschutzgesetzes aufzustellen haben? Weiterhin bitte ich um einen Bescheid zu dieser Anfrage, wenn Sie diese für abgeschlossen erachten. Falls Sie die Mitteilung dieser E-Mail noch mit einbeziehen wollen und Ihre Antwort anpassen wollen, so tun Sie dies ruhig vorher. Ich würde Ihnen dafür auch noch extra Bearbeitungszeit geben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185924/
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen: 25-736/001 II#0669 Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bitte die Mail vom 24. Juli 2020 15:05 zu entsc…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Hygieneplan des deutschen Bundestages“ wegen Untätigkeit [#185924] # 25-736/001 II#0669 [#185924]
Datum
24. Juli 2020 15:09
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: 25-736/001 II#0669 Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bitte die Mail vom 24. Juli 2020 15:05 zu entschuldigen. Diese hatte ich aus Versehen an die falsche E-Mail-Adresse gesendet. Bzgl. des Verfahrens zum AZ 25-736/001 II#0669 möchte ich erwähnen, dass die Behörde mir eine Antwort zugestellt hat. Ich betrachte das Vermittlungsverfahren also als abgeschlossen, insofern Sie nicht eine allgemeine Rüge o.ä. ggü. der Behörde wegen der Verspätung aussprechen wollen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185924/

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Deutscher Bundestag
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Deutscher Bundestag
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Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
10. August 2020
Status
Anfrage abgeschlossen