Hygienestrategie der Polizei bei dem Umzug Friedrichstraße am 29.08.

Anfrage an: Polizei Berlin

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren!

Laut Polizeimeldung vom 30.8. musste der Umzug in der Friedrichstraße aufgelöst werden, weil die Teilnehmer weder die geforderten Abstände einhielten, noch Mundnasenbedeckungen aufsetzten:

https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/pressemitteilung.982681.php

Die Seitenstraßen der Friedrichstraße waren abgesperrt und der Umzug wurde vorne (ich denke das war Höhe Torstraße) von der Polizei am Starten gehindert, während von hinten weitere Demonstranten zuströmten.

Ich habe leider noch nicht das Konzept der Polizei verstanden, wie unter diesen Bedingungen die Demonstrationsteilnehmer irgendwelche Abstände einhalten können sollen. Ich beantrage daher die Herausgabe der Planungen, wie die Polizei bei dieser Demonstration die Einhaltung der geforderten Abstände fördern und sicherstellen wollte.

Soweit ich weiß, gab es beim Umzug am 1. August keine Absperrungen an Seitenstraßenmündungen. Die von mir angeforderten Planungsunterlagen sollten daher auch darüber Auskunft geben, wie Erfahrungen aus der Demonstration am 1. August in die neuen Planungen eingeflossen sind, um die Hygienebedingungen zu verbessern oder wenigstens wahren.

Desweiteren beantrage ich Einsicht in die polizeilichen Auswertungen von Erfolg oder Misserfolg der Polizeimaßnahmen zur Förderung der Hygienebedingungen bei dieser Demonstration.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. September 2020
  • Frist
    13. Oktober 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Laut Polizeimeldung vom …
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hygienestrategie der Polizei bei dem Umzug Friedrichstraße am 29.08. [#196861]
Datum
9. September 2020 18:38
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Laut Polizeimeldung vom 30.8. musste der Umzug in der Friedrichstraße aufgelöst werden, weil die Teilnehmer weder die geforderten Abstände einhielten, noch Mundnasenbedeckungen aufsetzten: https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/pressemitteilung.982681.php Die Seitenstraßen der Friedrichstraße waren abgesperrt und der Umzug wurde vorne (ich denke das war Höhe Torstraße) von der Polizei am Starten gehindert, während von hinten weitere Demonstranten zuströmten. Ich habe leider noch nicht das Konzept der Polizei verstanden, wie unter diesen Bedingungen die Demonstrationsteilnehmer irgendwelche Abstände einhalten können sollen. Ich beantrage daher die Herausgabe der Planungen, wie die Polizei bei dieser Demonstration die Einhaltung der geforderten Abstände fördern und sicherstellen wollte. Soweit ich weiß, gab es beim Umzug am 1. August keine Absperrungen an Seitenstraßenmündungen. Die von mir angeforderten Planungsunterlagen sollten daher auch darüber Auskunft geben, wie Erfahrungen aus der Demonstration am 1. August in die neuen Planungen eingeflossen sind, um die Hygienebedingungen zu verbessern oder wenigstens wahren. Desweiteren beantrage ich Einsicht in die polizeilichen Auswertungen von Erfolg oder Misserfolg der Polizeimaßnahmen zur Förderung der Hygienebedingungen bei dieser Demonstration. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196861 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196861/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Hygienestrategie der Polizei bei dem Umzug Fried…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Hygienestrategie der Polizei bei dem Umzug Friedrichstraße am 29.08. [#196861]
Datum
23. Oktober 2020 20:33
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Hygienestrategie der Polizei bei dem Umzug Friedrichstraße am 29.08.“ vom 09.09.2020 (#196861) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196861 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196861/
Polizei Berlin
PPr Just 4 To - IFG 168.20 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr unten beigefügter Antrag wird wohl abzulehnen sein.…
Von
Polizei Berlin
Betreff
IFG 168.20: Hygienestrategie der Polizei bei dem Umzug Friedrichstraße am 29.08. [#196861]
Datum
25. November 2020 13:44
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
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7,5 KB
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2,3 KB


PPr Just 4 To - IFG 168.20 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr unten beigefügter Antrag wird wohl abzulehnen sein. Für die Übersendung eines entsprechenden, rechtsbehelfsfähigen Bescheides möchte ich Sie bitten, mir eine postalische Anschrift an das Postfach <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Aufgrund welcher Rechtsgrundlage kann der Bescheid nur per Post versandt werden? M…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG 168.20: Hygienestrategie der Polizei bei dem Umzug Friedrichstraße am 29.08. [#196861]
Datum
2. Dezember 2020 22:44
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Aufgrund welcher Rechtsgrundlage kann der Bescheid nur per Post versandt werden? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196861 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196861/

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Polizei Berlin
PPr Just 4 To - IFG 168.20 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten beigefügten Anfrage übersende ich Ihnen …
Von
Polizei Berlin
Betreff
IFG 168.20 - Bescheid: Hygienestrategie der Polizei bei dem Umzug Friedrichstraße am 29.08. [#196861]
Datum
11. Dezember 2020 14:09
Status
Anfrage abgeschlossen
PPr Just 4 To - IFG 168.20 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten beigefügten Anfrage übersende ich Ihnen den anliegenden Bescheid. Mit freundlichen Grüßen