Hygienestrategie der Polizei bei dem Umzug Friedrichstraße am 29.08.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren!
Laut Polizeimeldung vom 30.8. musste der Umzug in der Friedrichstraße aufgelöst werden, weil die Teilnehmer weder die geforderten Abstände einhielten, noch Mundnasenbedeckungen aufsetzten:
https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/pressemitteilung.982681.php
Die Seitenstraßen der Friedrichstraße waren abgesperrt und der Umzug wurde vorne (ich denke das war Höhe Torstraße) von der Polizei am Starten gehindert, während von hinten weitere Demonstranten zuströmten.
Ich habe leider noch nicht das Konzept der Polizei verstanden, wie unter diesen Bedingungen die Demonstrationsteilnehmer irgendwelche Abstände einhalten können sollen. Ich beantrage daher die Herausgabe der Planungen, wie die Polizei bei dieser Demonstration die Einhaltung der geforderten Abstände fördern und sicherstellen wollte.
Soweit ich weiß, gab es beim Umzug am 1. August keine Absperrungen an Seitenstraßenmündungen. Die von mir angeforderten Planungsunterlagen sollten daher auch darüber Auskunft geben, wie Erfahrungen aus der Demonstration am 1. August in die neuen Planungen eingeflossen sind, um die Hygienebedingungen zu verbessern oder wenigstens wahren.
Desweiteren beantrage ich Einsicht in die polizeilichen Auswertungen von Erfolg oder Misserfolg der Polizeimaßnahmen zur Förderung der Hygienebedingungen bei dieser Demonstration.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum9. September 2020
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13. Oktober 2020
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Hier eine Kurzzusammenfassung: Die Anfrage wird abgelehnt, weil wegen Gefährdung nationale Sicherheit. Wir sollen als Bürger nicht wissen, wie die Polizei arbeitet. Schwärzung kommt nicht in Frage, weil der ungeschwärzte Rest keinen Sinn ergeben würde. Jedoch gab es zwei Anfragen von Berliner Abgeordneten, die auf Grundlage der strengstens geheimstesten Dokumente beantwortet wurden:
Schriftliche Anfrage 18/24713 von Marcel Luthe vom 30. August 2020 zum Thema "Aufzug in der Friedrichstraße und Torstraße"
https://pardok.parlament-berlin.de/star…
Schriftliche Anfrage 18/24732 von June Tomiak vom 31. August 2020 zum Thema "Versammlungsgeschehen am 29.8.2020"
https://pardok.parlament-berlin.de/star…