Hygieneunterweisungen § 43 Abs. 1 IfSG vorliegend bei Speedy Gastroservice

Die Firma "Speedy Gastroservice" aus Neitersen (Südstraße 13) vertreten durch Herrn Köhnen arbeitet Regelmäßig im Lebensmittelbereich (Gastronomie) und kommt in diesem auch mit Lebensmitteln in Kontakt.

Hierbei scheint die Firma "Speedy Gastroservice" auch Mitarbeiter zu beschäftigen.

Inwiefern liegt eine Information darüber vor, das sowohl Herr Köhnen als auch seine Mitarbeiter an einer Belehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG teilgenommen haben?

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Februar 2024
  • Frist
    29. März 2024
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Firma "Speedy Gastroservi…
An Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Veterinärwesen und Landwirtschaft Details
Von
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Betreff
Hygieneunterweisungen § 43 Abs. 1 IfSG vorliegend bei Speedy Gastroservice [#301352]
Datum
27. Februar 2024 09:46
An
Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Veterinärwesen und Landwirtschaft
Status
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Firma "Speedy Gastroservice" aus Neitersen (Südstraße 13) vertreten durch Herrn Köhnen arbeitet Regelmäßig im Lebensmittelbereich (Gastronomie) und kommt in diesem auch mit Lebensmitteln in Kontakt. Hierbei scheint die Firma "Speedy Gastroservice" auch Mitarbeiter zu beschäftigen. Inwiefern liegt eine Information darüber vor, das sowohl Herr Köhnen als auch seine Mitarbeiter an einer Belehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG teilgenommen haben?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301352 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301352/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Veterinärwesen und Landwirtschaft
Ihre Anfrage nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz Sehr << Antragsteller:in >> zur weiteren Bearbe…
Von
Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Veterinärwesen und Landwirtschaft
Betreff
Ihre Anfrage nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz
Datum
27. Februar 2024 16:24
Status
Warte auf Antwort
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