i-Kfz Stufe 4 - Verzögerung der Einführung in S-H

Das Land Schleswig-Holstein hatte zur Implementierung des neuen Verfahrens i-Kfz Stufe 4 den IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITVSH) AöR Kiel beauftragt. Im Dezember 2023 wurde dieser Auftrag seitens
des Landes zurückgenommen und der entsprechende Auftrag an die Firma Dataport übertragen.

Es sollte in den Zulassungsstellen Schleswig-Holsteins und Hamburg das gleiche System eingeführt
werden. Anfang 2022 bis 2023 erfolgte dazu der Test- und Erprobungsbetrieb, bis dann im
April 2023 der Landesbetrieb Verkehr Hamburg die Zusammenarbeit mit ihrem Partner bis dahin, die Firma Dataport, beendet hat. Die seit April 2021 vertraglich vereinbarte Paketlösung stand somit vielen Kreisen in S-H nicht zur Verfügung und führt zu einer erheblichen Verzögerung bei der Einführung dieses bürgerfreundlichen Verfahrens.

Meine Fragen:

1. Was waren die Gründe, die zum Wechsel des Auftragnehmers in S-H führten?
1a. Sind die Gründe bekannt, warum die Hansestadt Hamburg die Zusammenarbeit mit Dataport beendete?

2. Warum wählte, und wechselte, man zur Firma Dataport für die Umsetzung, obwohl die Stadt Hamburg ihren Auftrag an Dataport zurückzog? Immerhin wollte man mit Hamburg eine gemeinsame Umsetzung erreichen.

3. Sind durch diesen Wechsel, neben der zeitlichen Verzögerung, auch höhere Kosten entstanden?
3a. Wenn höhere Kosten entstanden sind, bitte ich diese zu beziffern und in Vergleich zu den bis zum Wechsel kalkulierten Kosten zu setzen.

4. Wird es weiterhin eine gemeinsame Lösung für die Zulassungsstellen Schleswig-Holsteins und Hamburg geben?
4a. Fall das nicht der Fall ist, welche Auswirkungen wird das für die Bürgerinnen und Bürger in S-H haben?

Ich bedanke mich für die Beantwortung meiner Fragen und ihre Mühe.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Februar 2024
  • Frist
    12. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Land Schleswig-Holstein hatte zur…
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
i-Kfz Stufe 4 - Verzögerung der Einführung in S-H [#299716]
Datum
9. Februar 2024 18:07
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Land Schleswig-Holstein hatte zur Implementierung des neuen Verfahrens i-Kfz Stufe 4 den IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITVSH) AöR Kiel beauftragt. Im Dezember 2023 wurde dieser Auftrag seitens des Landes zurückgenommen und der entsprechende Auftrag an die Firma Dataport übertragen. Es sollte in den Zulassungsstellen Schleswig-Holsteins und Hamburg das gleiche System eingeführt werden. Anfang 2022 bis 2023 erfolgte dazu der Test- und Erprobungsbetrieb, bis dann im April 2023 der Landesbetrieb Verkehr Hamburg die Zusammenarbeit mit ihrem Partner bis dahin, die Firma Dataport, beendet hat. Die seit April 2021 vertraglich vereinbarte Paketlösung stand somit vielen Kreisen in S-H nicht zur Verfügung und führt zu einer erheblichen Verzögerung bei der Einführung dieses bürgerfreundlichen Verfahrens. Meine Fragen: 1. Was waren die Gründe, die zum Wechsel des Auftragnehmers in S-H führten? 1a. Sind die Gründe bekannt, warum die Hansestadt Hamburg die Zusammenarbeit mit Dataport beendete? 2. Warum wählte, und wechselte, man zur Firma Dataport für die Umsetzung, obwohl die Stadt Hamburg ihren Auftrag an Dataport zurückzog? Immerhin wollte man mit Hamburg eine gemeinsame Umsetzung erreichen. 3. Sind durch diesen Wechsel, neben der zeitlichen Verzögerung, auch höhere Kosten entstanden? 3a. Wenn höhere Kosten entstanden sind, bitte ich diese zu beziffern und in Vergleich zu den bis zum Wechsel kalkulierten Kosten zu setzen. 4. Wird es weiterhin eine gemeinsame Lösung für die Zulassungsstellen Schleswig-Holsteins und Hamburg geben? 4a. Fall das nicht der Fall ist, welche Auswirkungen wird das für die Bürgerinnen und Bürger in S-H haben? Ich bedanke mich für die Beantwortung meiner Fragen und ihre Mühe.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299716 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299716/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer untenstehenden Anfrage. Ein…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Betreff
WG: [EXTERN] i-Kfz Stufe 4 - Verzögerung der Einführung in S-H [#299716]
Datum
12. Februar 2024 08:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer untenstehenden Anfrage. Eine Beantwortung wird gem. § 5 IZG-SH erfolgen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Guten Tag << Antragsteller:in >> hiermit komme ich zurück zu Ihrer IZG-Anfrage vom 09.02.2024 und übe…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Betreff
AW: [EXTERN] i-Kfz Stufe 4 - Verzögerung der Einführung in S-H [#299716]
Datum
26. Februar 2024 09:42
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
9,6 KB


Guten Tag << Antragsteller:in >> hiermit komme ich zurück zu Ihrer IZG-Anfrage vom 09.02.2024 und übersende Ihnen die Antwort des Fachreferates. Frage:: „Was waren die Gründe, die zum Wechsel des Auftragnehmers in S-H führten?“ A: In den einleitenden Worten zu den Fragen wird die folgende Aussage durch den Fragesteller getroffen: „Das Land Schleswig-Holstein hatte zur Implementierung des neuen Verfahrens i-Kfz Stufe 4 den IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITVSH) AöR Kiel beauftragt. Im Dezember 2023 wurde dieser Auftrag seitens des Landes zurückgenommen und der entsprechende Auftrag an die Firma Dataport übertragen.“ Diese Aussage ist so nicht richtig. Der Auftrag zur Implementierung des neues Verfahrens i-KfZ Stufe 4 lag und liegt nicht beim ITVSH. Schleswig-Holstein hat diesen Auftrag im Rahmen der Nachnutzung des „Einer-für-Alle“-Dienstes an das Land Baden-Württemberg und die dortigen Dienstleister gegeben. Dies folgt der generellen und langjährigen Linie des Landes, für alle OZG-Leistungen die notwendigen Referenzimplementierungen in der vom Land finanzierten gemeinsamen E-Governmentinfrastruktur des Landes und der Kommunen bereitzustellen und fortlaufend auf Kosten des Landes zu betreiben. Die Aufgaben zur Koordination der Anbindung der Kommunen an diese zentralen, immer vom Land bereitgestellten Lösungen liegen schwerpunktmäßig beim ITVSH. Hierzu erfolgt eine überwiegende Finanzierung des ITVSH aus Landesmitteln. Aufgrund der hohen Anbindungskomplexität und des engen Zeitrahmens zur Umsetzung hat das Land zur Unterstützung der Zulassungsbehörden zusätzliches Personal bereitgestellt. Da es sich hierbei um operative und technische Rollouttätigkeiten handelte, hat Dataport, um den Koordinierungsaufwand zu reduzieren und den Prozess zu beschleunigen, die Gesamtkoordination aller Tätigkeiten bis zur Produktionsaufnahme übernommen. Der ITVSH war in diese Umsetzung weiterhin eingebunden. Frage: „Sind die Gründe bekannt, warum die Hansestadt Hamburg die Zusammenarbeit mit Dataport beendete?“ A: Hamburg und Schleswig-Holstein haben gemeinsam ein i-Kfz-Stufe 3+ Portal (Kfz-Online-Dienstleistungen für natürliche Personen) entwickelt und betrieben. Technisch umgesetzt und betrieben wurde dieses Portal von Dataport. Das Portal war bis zum 31.01.2024 in Betrieb und stand allen Zulassungsbehörden in Schleswig-Holstein zur Verfügung. Nicht alle Zulassungsbehörden in Schleswig-Holstein haben das i-Kfz Stufe 3+ Portal genutzt bzw. haben alle Leistungen angeboten. Hamburg und Schleswig-Holstein haben sich entschieden, das gemeinsame Verfahren zur Umsetzung von i-Kfz Stufe 3+ nicht weiterzuentwickeln sowie für i-Kfz Stufe 4 zu ertüchtigen und stattdessen in Übereinstimmung mit der „Einer-Für-Alle“-Strategie des IT-Planungsrates des Bundes und der Länder zum i-Kfz Stufe 4 Portal aus Baden-Württemberg zu wechseln. In Hamburg wurde der Wechsel Ende 2023, in Schleswig-Holstein größtenteils im Januar 2024 vollzogen. Da neben Hamburg und Schleswig-Holstein noch weitere Bundesländer das i-Kfz Stufe 4 Portal von Baden-Württemberg nutzen, sind die Betriebskosten für Hamburg und für Schleswig-Holstein niedriger als bisher. Die Zusammenarbeit zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und Dataport ist nicht beendet, sondern dedizierte Leistungsbausteine (Betrieb Online-Dienst i-Kfz) wurden aus übergeordneten strategischen Zielen (Nutzung von kooperativ entwickelten, zentralen Einer-für-alle-Diensten) verlagert. Frage: „Warum wählte, und wechselte, man zur Firma Dataport für die Umsetzung, obwohl die Stadt Hamburg ihren Auftrag an Dataport zurückzog? Immerhin wollte man mit Hamburg eine gemeinsame Umsetzung erreichen.“ A: Mit dem Wechsel zum i-Kfz Stufe 4 Portal in Baden-Württemberg, wurde die neue Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) in Hamburg und in Schleswig-Holstein umgesetzt. Die neue FZV regelt unter anderem, dass sämtliche Kfz-Online-Leistungen auch für juristische Personen möglich sind. Das bestehende i-Kfz Stufe 3+ Portal hätte dafür erst ertüchtigt werden müssen, was mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre. Aus diesem Grund haben sich Hamburg und Schleswig-Holstein entschieden, die für diese beiden Länder bestehende Lösung nicht mehr weiterzuentwickeln und sich zukünftig der zentralen „Einer-Für-Alle“-Lösung Baden-Württembergs anzuschließen. Dataport hat sich in Hamburg und in Schleswig-Holstein um die technischen Fragen der Anbindung des Portals aus Baden-Württemberg gekümmert. Frage: „Sind durch diesen Wechsel, neben der zeitlichen Verzögerung, auch höhere Kosten entstanden?“ A: Zeitliche Verzögerungen im Rollout sind aus mehreren Gründen entstanden. Die gesetzliche Regelungen sind erst zu einem späten Zeitpunkt erlassen worden. Die XBezahldienst-Schnittstelle als Grundlage der EfA-Mindestanforderung wurde erst am 03.11.23 durch den IT-Planungsrat beschlossen. Die Komplexität des Dienstes mit vielen verbundenen und anzubindenden Systemen führte zu umfassenderen Anbindungstätigkeiten als bei anderen „Einer-Für-Alle“-Diensten. Das Zusammenspiel mit den den Zulassungsbehörden eines Flächenlandes (15 Zulassungsbehörden, 5 Fachverfahren in unterschiedlichen Systemständen, 3 Haushalts-Kassen-Rechnungswesensysteme und 10 verschiedenen Hostingkonfigurationen) war umfangreicher als bei anderen reinen Antragsdiensten. Zusätzlich wurde parallel zum Rollout des Dienstes auch die Anbindung des Basisdienstes für die Bezahlfunktionen an die kommunalen Haushalts- und Kassensysteme umgesetzt. Dazu kamen jahreswechselbedingte Ressourcenengpässe auf Seiten aller Beteiligten. Durch die landesseitige, umfassendere Unterstützung des kommunalen Bereichs sind dem Land erhöhte Kosten entstanden. Diese hängen jedoch nicht mit einem vermeintlichen Wechsel zusammen. Ebenso hat es durch den vermeintlichen Wechsel keine zeitliche Verzögerung geben. Vielmehr ist es durch die Bündelung der Gesamtkoordination aller Tätigkeiten bei Dataport gelungen, aufgrund des dortigen Erfahrungsschatzes die Prozesse zu beschleunigen und die Produktionsaufnahme innerhalb kürzester Zeit zu realisieren. Frage: „Wenn höhere Kosten entstanden sind, bitte ich diese zu beziffern und in Vergleich zu den bis zum Wechsel kalkulierten Kosten zu setzen.“ A: Es sind keine höheren Kosten entstanden. Frage: „Wird es weiterhin eine gemeinsame Lösung für die Zulassungsstellen Schleswig-Holsteins und Hamburg geben?“ A: Schleswig-Holstein und Hamburg nutzen das i-Kfz Stufe 4 Portal (Einer für alle Leistung) aus Baden-Württemberg. Somit nutzen gemeinsam mit mehreren Bundesländern Hamburg und Schleswig-Holstein auch in Zukunft dasselbe Portal. In der Anwendung macht dies für Bürgerinnen und Bürger keinen Unterschied zum bisherigen i-Kfz Stufe 3 Portal. Frage: „Falls das nicht der Fall ist, welche Auswirkungen wird das für die Bürgerinnen und Bürger in S-H haben?“ A: Schleswig-Holstein und Hamburg nutzen eine gemeinsame Lösung. Ihre Anfrage gem. § 4 Abs. 1 IZG-SH betrachten wir hiermit als beantwortet. Mit freundlichen Grüßen