i2030 - Karower Kreuz, S75 und 10 Minuten-Takt Buch-Bernau

- die kürzlich getätigte Berechnung (inklusive der Berechnungsgrundlagen und Annahmen der Bedarfsentwicklung) des volkswirtschaftlichen Nutzens (nach Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)), also die Berechnung, dass dieser die Kosten deutlich übersteigt für die "mögliche Station" "Karower Kreuz"

- die kürzlich getätigte Berechnung (inklusive der Berechnungsgrundlagen und Annahmen der Bedarfsentwicklung) des volkswirtschaftlichen Nutzens (nach Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)), also die Berechnung, dass dieser die Kosten deutlich übersteigt für die Verlängerung der S75 von Wartenberg zum Karower Kreuz (nördlicher Abschnitt der Nahverkehrstangente)

- die derzeitige Zeitplanung für den 10 Minuten-Takt auf dem Außenast "Buch – Bernau"

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. März 2024
  • Frist
    13. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die …
An VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
i2030 - Karower Kreuz, S75 und 10 Minuten-Takt Buch-Bernau [#302735]
Datum
11. März 2024 14:18
An
VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die kürzlich getätigte Berechnung (inklusive der Berechnungsgrundlagen und Annahmen der Bedarfsentwicklung) des volkswirtschaftlichen Nutzens (nach Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)), also die Berechnung, dass dieser die Kosten deutlich übersteigt für die "mögliche Station" "Karower Kreuz" - die kürzlich getätigte Berechnung (inklusive der Berechnungsgrundlagen und Annahmen der Bedarfsentwicklung) des volkswirtschaftlichen Nutzens (nach Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)), also die Berechnung, dass dieser die Kosten deutlich übersteigt für die Verlängerung der S75 von Wartenberg zum Karower Kreuz (nördlicher Abschnitt der Nahverkehrstangente) - die derzeitige Zeitplanung für den 10 Minuten-Takt auf dem Außenast "Buch – Bernau"
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302735 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302735/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Sehr << Antragsteller:in >> wir bedanken uns für Ihre E-Mail vom 11.03.2024 an den Verkehrsverbund B…
Von
VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Betreff
Re: i2030 - Karower Kreuz, S75 und 10 Minuten-Takt Buch-Bernau [#302735]
Datum
19. März 2024 11:48
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> wir bedanken uns für Ihre E-Mail vom 11.03.2024 an den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB). Die VBB Verkehrsverbund Berlin- Brandenburg GmbH ist als juristische Person des Privatrechts keine informationsverpflichtete Stelle im Sinne des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (VG Berlin, Beschluss vom 01.11.2016 – VG 2 L 278.16 –, bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.12.2016 – OVG 12 S 79.16 –). Sie ist weder Behörde noch eine sonstige öffentliche Stelle i. S. v. § 2 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz, die mit der Ausübung hoheitlicher Befugnisse betraut ist. Vor diesem Hintergrund kann Einsicht in die von Ihnen genannten Unterlagen nicht gewährt werden. Dies gilt auch nach Maßgabe des Verbraucherinformationsgesetzes, weil die von Ihnen genannten Unterlagen keine Verbraucherinformationen i. S. v. § 1 Abs. 1 S. 1 Verbraucherinformationsgesetz betreffen. Für weitere Fragen steht Ihnen neben unserer Homepage unter www.VBB.de ( http://www.VBB.de ) auch unser Infotelefon unter der Rufnummer 030 / 25 41 41 41 montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr sowie samstags und sonntags von 9 bis 18 Uhr gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen