IBAN Diskriminierung in Deutschland - Maßnahmen der BaFin
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Art. 9 Abs. 2 der SEPA-Verordnung 260/2012/EU müssen alle Zahlungsempfänger (unter anderem Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts), die Lastschriften zum Einzug von Forderungen anbieten und verwenden, ihren Kunden ermöglichen, den Einzug aus allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie den Teilnehmern des SEPA-Raumes durchführen zu lassen.
Leider kommt es trotz dessen immer wieder zu sogenannter "IBAN-Diskriminierung" (vgl. https://www.welt.de/finanzen/plus181194172/Ueberweisung-Die-IBAN-funktioniert-noch-lange-nicht-reibungslos.html)
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Wie viele Beschwerden hat die BaFin in den Jahren 2017 und 2018 über die nicht stattfindende Akzeptans von nicht deutsche IBAN erhalten?
- Über welche Unternehmen wurde sich beschwert? Falls die Nennung der Unternehmen nicht möglich ist bitte ich um Klassifikation nach den Branchen Banken/Kreditinstitute, Versicherungen, sonstige Finanzdienstleister sowie sonstige.
- Welche Maßnahmen hat die BaFin aufgrund dieser Beschwerden getroffen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum16. März 2019
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24. April 2019
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