IBAN Diskriminierung in Deutschland - Maßnahmen der BaFin

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Art. 9 Abs. 2 der SEPA-Verordnung 260/2012/EU müssen alle Zahlungsempfänger (unter anderem Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts), die Lastschriften zum Einzug von Forderungen anbieten und verwenden, ihren Kunden ermöglichen, den Einzug aus allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie den Teilnehmern des SEPA-Raumes durchführen zu lassen.

Leider kommt es trotz dessen immer wieder zu sogenannter "IBAN-Diskriminierung" (vgl. https://www.welt.de/finanzen/plus181194172/Ueberweisung-Die-IBAN-funktioniert-noch-lange-nicht-reibungslos.html)

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Wie viele Beschwerden hat die BaFin in den Jahren 2017 und 2018 über die nicht stattfindende Akzeptans von nicht deutsche IBAN erhalten?
- Über welche Unternehmen wurde sich beschwert? Falls die Nennung der Unternehmen nicht möglich ist bitte ich um Klassifikation nach den Branchen Banken/Kreditinstitute, Versicherungen, sonstige Finanzdienstleister sowie sonstige.
- Welche Maßnahmen hat die BaFin aufgrund dieser Beschwerden getroffen?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. März 2019
  • Frist
    24. April 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in nach Art. 9 Abs. 2 der SEPA-Verordnung 260/2012/EU müss…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IBAN Diskriminierung in Deutschland - Maßnahmen der BaFin [#62125]
Datum
16. März 2019 18:11
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in nach Art. 9 Abs. 2 der SEPA-Verordnung 260/2012/EU müssen alle Zahlungsempfänger (unter anderem Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts), die Lastschriften zum Einzug von Forderungen anbieten und verwenden, ihren Kunden ermöglichen, den Einzug aus allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie den Teilnehmern des SEPA-Raumes durchführen zu lassen. Leider kommt es trotz dessen immer wieder zu sogenannter "IBAN-Diskriminierung" (vgl. https://www.welt.de/finanzen/plus181194172/Ueberweisung-Die-IBAN-funktioniert-noch-lange-nicht-reibungslos.html) bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Wie viele Beschwerden hat die BaFin in den Jahren 2017 und 2018 über die nicht stattfindende Akzeptans von nicht deutsche IBAN erhalten? - Über welche Unternehmen wurde sich beschwert? Falls die Nennung der Unternehmen nicht möglich ist bitte ich um Klassifikation nach den Branchen Banken/Kreditinstitute, Versicherungen, sonstige Finanzdienstleister sowie sonstige. - Welche Maßnahmen hat die BaFin aufgrund dieser Beschwerden getroffen? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Humanity and Culture e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Humanity and Culture e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf meine E-Mail vom 16.03.19 (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IBAN Diskriminierung in Deutschland - Maßnahmen der BaFin [#62125]
Datum
2. April 2019 17:49
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf meine E-Mail vom 16.03.19 (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/iban-diskriminierung-in-deutschland-manahmen-der-bafin/). In meiner E-Mail habe ich um eine Eingangabestätigung gebeten. Diese ist bis zum heutigen Tage nicht eingegangen. Es wird daher eneut um Zusendung einer Eingangsbestätigung gebeten. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 62125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang gemäß § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) mit E-Mail vom 16.03.2019 - Ihre E-M…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang gemäß § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) mit E-Mail vom 16.03.2019 - Ihre E-Mail vom 03.04.2019 - GZ: VBS 3-QR 7302-2019/0001
Datum
3. April 2019 08:44
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Nicht-öffentliche Anhänge:
DSGVOInfoblattBeschwerdebearbeitung20181221.pdf
220,6 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre heutige E-Mail. Hierin teilen Sie mir mit, dass Sie auf Ihren o.g. Antrag noch keinen Eingangsbescheid erhalten haben. Anbei erhalten Sie ein Duplikat meines Schreibens vom 25. März 2019, in dem der Eingang Ihres Antrags bestätigt wird. Mit freundlichen Grüßen
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Via
Briefpost
Betreff
Datum
18. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,8 MB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang gemäß § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) mit E-Mail vom 16.03.2019 - Ihre…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang gemäß § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) mit E-Mail vom 16.03.2019 - Ihre E-Mail vom 03.04.2019 - GZ: VBS 3-QR 7302-2019/0001 [#62125]
Datum
29. April 2019 17:22
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „IBAN Diskriminierung in Deutschland - Maßnahmen der BaFin“ vom 16.03.2019 (#62125) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 62125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ihr Antrag auf Informationszugang gemäß § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) mit E-Mail vom 16.03.2019 - Ihre E-M…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang gemäß § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) mit E-Mail vom 16.03.2019 - Ihre E-Mail vom 29.04.2019 - Mein Bescheid vom 18.04.2019 - GZ: VBS 3-QR 7302-2019/0001
Datum
3. Mai 2019 13:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29. April 2019, in der Sie sich über den Sachstand der Bearbeitung Ihres o.g. IFG-Antrags erkundigen. Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass Ihr Antrag vom 16. März 2019 mit Schreiben vom 18. April 2019 fristgerecht beschieden worden ist. Ein Duplikat des Bescheids füge ich meiner E-Mail an. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich auf die Postlaufzeiten bzw. die Zustellung des Bescheids durch die Deutsche Post AG keinen Einfluss habe. Mit freundlichen Grüßen