ICD-10 / Kodierung von „Brandtod“

Die Ausführungsempfehlungen für Notärzte und Pathologen und andere Ärzte, die üblicherweise Totenscheine ausfüllen, bezüglich „Feuer, Rauch und Flammen bezogene Todesfälle“.

Zum Hintergrund meiner Anfrage möchte ich ausführen, dass das Destatis (Statistisches Bundesamt) für das Jahr 2000 insgesamt 475 Fälle von X0 (Mortalität durch accidentielle Expotition gegenüber Feuer, Rauch und Flammen) angibt, während der GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherer) aber 800 sogenannte „Brandtote“ (http://archive.is/TjOob) angibt. Da wir doch eigentlich trotz der Bemühungen der Prof.en Mazda Adli (Fliedner KH Berlin) und Malek Bajbouj (Charité KH Berlin) nicht in dem Film „1984“ von Radford/Orwell leben, vermute ich derzeit, dass es noch andere Diagnosen als X0 geben könnte, die versehentlichen „Brandtod (exkl. Weinbrandbohnenintoxikatione)“ wiederspiegeln.

Bitte gehen Sie nach Möglichkeit auch darauf ein, wie man aus den ICD-10-Daten des Destatis lesen kann, ob die Leichtfertigkeit beim Umgang mit Feuer, Rauch und Flammen seit Einführung der kleinen, possierlichen, lebensrettenden, wunderbaren, frühzeitig informierenden, wucherpreisigen, fehlalarmierenden, paradoxen Lebensretter zugenommen hat (etwa: Sterbeort Intensivstation nach Laien-Löschversuch mit schwerer Rauchvergiftung statt einfach bis zum nächsten Morgen zu schlafen und dann der Versicherung den sich selbst gelöscht habenden Fernseherbrand zu melden, Zigarette ins Bett geplumst, Adventskranz-Vollbrand).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Dezember 2019
  • Frist
    1. Februar 2020
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Arne Wörner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Ausführ…
An Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information Details
Von
Arne Wörner
Betreff
ICD-10 / Kodierung von „Brandtod“ [#172869]
Datum
29. Dezember 2019 11:20
An
Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Ausführungsempfehlungen für Notärzte und Pathologen und andere Ärzte, die üblicherweise Totenscheine ausfüllen, bezüglich „Feuer, Rauch und Flammen bezogene Todesfälle“. Zum Hintergrund meiner Anfrage möchte ich ausführen, dass das Destatis (Statistisches Bundesamt) für das Jahr 2000 insgesamt 475 Fälle von X0 (Mortalität durch accidentielle Expotition gegenüber Feuer, Rauch und Flammen) angibt, während der GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherer) aber 800 sogenannte „Brandtote“ (http://archive.is/TjOob) angibt. Da wir doch eigentlich trotz der Bemühungen der Prof.en Mazda Adli (Fliedner KH Berlin) und Malek Bajbouj (Charité KH Berlin) nicht in dem Film „1984“ von Radford/Orwell leben, vermute ich derzeit, dass es noch andere Diagnosen als X0 geben könnte, die versehentlichen „Brandtod (exkl. Weinbrandbohnenintoxikatione)“ wiederspiegeln. Bitte gehen Sie nach Möglichkeit auch darauf ein, wie man aus den ICD-10-Daten des Destatis lesen kann, ob die Leichtfertigkeit beim Umgang mit Feuer, Rauch und Flammen seit Einführung der kleinen, possierlichen, lebensrettenden, wunderbaren, frühzeitig informierenden, wucherpreisigen, fehlalarmierenden, paradoxen Lebensretter zugenommen hat (etwa: Sterbeort Intensivstation nach Laien-Löschversuch mit schwerer Rauchvergiftung statt einfach bis zum nächsten Morgen zu schlafen und dann der Versicherung den sich selbst gelöscht habenden Fernseherbrand zu melden, Zigarette ins Bett geplumst, Adventskranz-Vollbrand).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner Anfragenr: 172869 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172869 Postanschrift Arne Wörner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner

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Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information
Sehr geehrter Herr Wörner, vielen Dank für Ihre Anfrage. Unter dem nachfolgenden Link finden Sie eine kurze Anle…
Von
Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information
Betreff
WG: ICD-10 / Kodierung von „Brandtod“ [#172869]
Datum
6. Januar 2020 14:36
Status
Warte auf Antwort
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1,3 KB


Sehr geehrter Herr Wörner, vielen Dank für Ihre Anfrage. Unter dem nachfolgenden Link finden Sie eine kurze Anleitung zum Ausfüllen von Todesbescheinigungen und den Rahmenlehrplan: https://www.dimdi.de/dynamic/de/klassif… Für das Jahr 2000 gab es folgende gültige ICD-10-WHO Kodes mit Bezug auf Rauch, Feuer, Verbrennungen und Flammen: Exposition gegenüber Rauch, Feuer und Flammen (X00-X09) Verbrennungen oder Verätzungen (T20-T32) Sie können auf unserer Internetseite die ICD-10-WHO Kodes auch online recherchieren: https://www.dimdi.de/static/de/klassifi… Wenn Sie fragen zu den Statistiken des Statistischen Bundesamtes (Destatis) haben, wenden Sie sich bitte an Destatis (www.destatis.de<http://www.destatis.…)e>). Für die Kodierung von Todesursachen wird die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bereitgestellte Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD) inklusive eines umfangreichen Regelwerks verwendet. Die Klassifikationsdateien inklusive Regelwerk finden Sie unter folgendem Link: https://www.dimdi.de/dynamic/de/klassif… Wir weisen darauf hin, dass unsere Antwort auf den zur Verfügung gestellten Informationen beruht. Zusätzliche oder abweichende Informationen können zu einer anderen Antwort führen. Das DIMDI beantwortet Fragen zur Klassifizierung von Diagnosen und Prozeduren und ist bemüht, richtige und vollständige Auskünfte zu erteilen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beantwortung von Fragen zu Klassifikationen/Kodierungen nicht zu den Amtsaufgaben des DIMDI gehört, sondern eine zusätzliche Serviceleistung ist. Für die Richtigkeit der Antworten wird keine Gewähr übernommen. Die gegebenen Auskünfte sind rechtlich nicht verbindlich und keine Klarstellungen oder Änderungen gemäß § 301 Absatz 2 Satz 4 SGB V und § 295 Absatz 1 Satz 6 SGB V. Eine Haftung des DIMDI für Schäden, die aufgrund von oder in Verbindung mit den erteilten Auskünften entstehen, ist daher ausgeschlossen. Diese Auskunft dient ausschließlich Ihrer persönlichen Information. Eine Veröffentlichung z. B. in Zeitschriften, Internetforen oder vergleichbaren Medien ist nicht gestattet. Mit freundlichen Grüßen