ID Wallet

Emailverkehr, Informationen zu Fördermitteln sowie beteiligten Unternehmen (mit welchen Personen), Studien, Bewertungen (auch von extern und Ehrenamtlern eingeholten Meinungen) und Verträge bezüglich der ID Wallet (https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/e-id-1962112).

Insbesondere die Kommunikation mit anderen oder übergeordneten Behörden (BKAmt, BMI) sowie dem Hersteller und technische Einschätzungen zur IT Sicherheit des erwähnten Produktes sind von Interesse.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. September 2021
  • Frist
    29. Oktober 2021
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Carl Fabian Lüpke (Flüpke)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Emailverkehr, Inf…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
Carl Fabian Lüpke (Flüpke)
Betreff
ID Wallet [#229826]
Datum
26. September 2021 13:42
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Emailverkehr, Informationen zu Fördermitteln sowie beteiligten Unternehmen (mit welchen Personen), Studien, Bewertungen (auch von extern und Ehrenamtlern eingeholten Meinungen) und Verträge bezüglich der ID Wallet (https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/e-id-1962112). Insbesondere die Kommunikation mit anderen oder übergeordneten Behörden (BKAmt, BMI) sowie dem Hersteller und technische Einschätzungen zur IT Sicherheit des erwähnten Produktes sind von Interesse.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 229826 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229826/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Carl Fabian Lüpke << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Carl Fabian Lüpke (Flüpke)
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrter Herr Lüpke, bei Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) handelt es …
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: ID Wallet [#229826]
Datum
6. Oktober 2021 08:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Lüpke, bei Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) handelt es sich nicht um eine einfache Anfrage im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG. Die von Ihnen gewünschten Informationen enthalten sowohl personenbezogene Daten als auch eventuelle betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter. Das bedeutet, dass hier Drittbeteiligungsverfahren gemäß § 8 Absatz 1 IFG einzuleiten sind, um die Zustimmung zur Herausgabe einzuholen. Sollten die Zustimmungen zur Herausgabe nicht vorliegen, müssen die betroffenen Dokumente bzw. Textpassagen vor Herausgabe geschwärzt oder ausgesondert werden. Ich bitte daher um Rückmeldung, ob Sie eine weitere gebührenpflichtige Bearbeitung der Anfrage wünschen oder ob Sie Ihre untenstehende Anfrage eingrenzen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrter Herr Lüpke, leider habe ich Ihrerseits bisher keine Rückmeldung erhalten, ob Sie eine weitere gebüh…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Ihre IFG-Anfrage ID Wallet [#229826]
Datum
14. Oktober 2021 13:52
Status
Sehr geehrter Herr Lüpke, leider habe ich Ihrerseits bisher keine Rückmeldung erhalten, ob Sie eine weitere gebührenpflichtige Bearbeitung Ihrer Anfrage wünschen oder ob Sie Ihre untenstehende Anfrage eingrenzen. Sofern ich bis zum 29.10.2021 keine Nachricht von Ihnen erhalte, gehe ich davon aus, dass Sie keine weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage wünschen und der Vorgang hier abgeschlossen werden kann. Mit freundlichen Grüßen