Ideenmanagement: Berichte an die Behördenleitung

Gemäß der Rahmenrichtlinie für das Ideenmanagement in der Bundesverwaltung in der Fassung ihrer Bekanntmachung vom 27.01.2010 (S. 8) wird erwähnt, dass die Behördenleitung "regelmäßig, grundsätzlich mindestens einmal jährlich" über eingegangene und prämierte Verbesserungsvorschläge informiert werden muss. Ich bitte deshalb um Übermittlung dieser Berichte/Informationen aus den Jahren 2016 bis 2020.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Juni 2021
  • Frist
    6. Juli 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gemäß der Rahmenrichtlinie…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
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Betreff
Ideenmanagement: Berichte an die Behördenleitung [#221871]
Datum
4. Juni 2021 18:34
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gemäß der Rahmenrichtlinie für das Ideenmanagement in der Bundesverwaltung in der Fassung ihrer Bekanntmachung vom 27.01.2010 (S. 8) wird erwähnt, dass die Behördenleitung "regelmäßig, grundsätzlich mindestens einmal jährlich" über eingegangene und prämierte Verbesserungsvorschläge informiert werden muss. Ich bitte deshalb um Übermittlung dieser Berichte/Informationen aus den Jahren 2016 bis 2020.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221871 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221871/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Die von Ihnen anges…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]Ideenmanagement: Berichte an die Behördenleitung [#221871]
Datum
17. Juni 2021 14:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Die von Ihnen angesprochenen Berichte liegen uns leider nicht vor. Die Hausleitung ist jeweils mündlich in Kenntnis gesetzt worden. Es stehen somit keine Dokumente zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] __________________________ Referat II.1 – Grundsatzangelegenheiten des Bevölkerungsschutzes, Ehrenamt, Risikoanalyse Abteilung II – Risikomanagement, Internationale Angelegenheiten Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [[geschwärzt]][geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt], [geschwärzt]" [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
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Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Wenn eine schriftliche Unterrichtung der…
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Von
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Betreff
AW: [EXTERN]Ideenmanagement: Berichte an die Behördenleitung [#221871]
Datum
17. Juni 2021 17:12
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Wenn eine schriftliche Unterrichtung der Hausleitung nicht erfolgte, bitte ich um Vorlage der vorbereitenden Unterlagen für die mündliche Unterrichtung (Auflistung der eingereichten Ideen samt Prämierung). Sollten diese Unterlagen ebenfalls nicht vorhanden sein, bitte ich um Übermittlung der einzelnen eingereichten Ideen aus dem Jahr 2019 und 2020. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221871 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221871/
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Sehr << Anrede >> bitte teilen Sie ergänzend mit, wann die letzte mündliche Unterrichtung stattfand u…
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Von
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Betreff
AW: [EXTERN]Ideenmanagement: Berichte an die Behördenleitung [#221871]
Datum
17. Juni 2021 17:18
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte teilen Sie ergänzend mit, wann die letzte mündliche Unterrichtung stattfand und welche Stelle Ihrer Behörde hier vorgesprochen hat. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221871 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221871/
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Aufgrund dem mit …
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]Ideenmanagement: Berichte an die Behördenleitung [#221871]
Datum
14. Juli 2021 09:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Aufgrund dem mit der Schwärzung der einschlägigen Unterlagen einhergehenden erhöhten Verwaltungsaufwand kann der Informationszugang nicht mehr im Rahmen einer einfachen Auskunft nach § 10 Abs. 1 S. 2 IFG erfolgen. Vielmehr werden voraussichtlich Gebühren zu erheben sein [§ 10 Abs. 1 S. 1 IFG in Verbindung mit der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV)]. Die Gebühren richten sich im Einzelnen nach Nr. 2.2 Teil A des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses der Informationsgebührenverordnung. Danach ist für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, ein Gebührenrahmen von 60 bis 500 € vorgesehen. Die genaue Höhe der zu entrichtenden Gebühren wird zum Abschluss der Bearbeitung per Bescheid festgesetzt und orientiert sich wesentlich am tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand. Insoweit ist es leider nicht möglich, die zu erwartenden Kosten vorab detailliert aufzuschlüsseln. Es wird jedoch aufgrund des von der Fachabteilung geschätzten Arbeitsaufwandes mit Gebühren von ca. 60 € gerechnet. Ich bitte um ihr Verständnis dafür, dass ich nach § 10 IFG gehalten bin, Gebühren zu erheben. Bitte teilen Sie mir bis zum 21. Juli 2021 mit, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Umständen aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr << Anrede >> 1. Die Frist von einer Woche ist m.E. willkürlich und ich bitte insofern um Ihr Ve…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
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Betreff
AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]Ideenmanagement: Berichte an die Behördenleitung [#221871]
Datum
22. Juli 2021 05:35
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> 1. Die Frist von einer Woche ist m.E. willkürlich und ich bitte insofern um Ihr Verständnis, dass meine Antwort erst heute erfolgt. 2. Für Sie tritt nur deshalb ein erhöhter Verwaltungsaufwand auf, da Sie offenbar die Rahmenrichtlinie so gedeutet haben, dass eine mündliche Unterrichtung genügt. Ich verweise auf § 55 Abs. 1 GGO: "Stand und Entwicklung der Vorgangsbearbeitung müssen jederzeit im Rahmen der Aufbewahrungsfristen aus den Akten nachvollziehbar sein." Das ist bei Ihnen nicht der Fall. 3. Sie verweisen auf eine Gebührenerhebung für irgendeine Verwaltungstätigkeit, die nicht nachvollziehbar ist. Bezieht sich diese auf die "Vorlage der vorbereitenden Unterlagen für die mündliche Unterrichtung (Auflistung der eingereichten Ideen samt Prämierung)" oder die "einzelnen eingereichten Ideen aus dem Jahr 2019 und 2020"? 4. Auf meine Frage, "wann die letzte mündliche Unterrichtung stattfand und welche Stelle Ihrer Behörde hier vorgesprochen hat", haben Sie gar nicht reagiert. Ich bitte insofern um eine weitere kostenfreie Bearbeitung. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221871 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221871/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ideenmanagement: Berichte an die Behördenleitu…
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Von
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Betreff
AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]Ideenmanagement: Berichte an die Behördenleitung [#221871]
Datum
19. März 2022 04:00
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ideenmanagement: Berichte an die Behördenleitung“ vom 04.06.2021 (#221871) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 257 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
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Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem noch immer keine Reaktion erfolgt ist, bin ich geneigt, den BfDI um Vermit…
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Betreff
AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]Ideenmanagement: Berichte an die Behördenleitung [#221871]
Datum
26. März 2022 10:29
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem noch immer keine Reaktion erfolgt ist, bin ich geneigt, den BfDI um Vermittlung zu bitten. Oder habe ich eine Antwort Ihrerseits übersehen? Sofern Sie noch nicht geantwortet haben sollten, bitte ich letztmals um Beantwortung meiner Fragen bzw. Übermittlung der gewünschten Daten (Auflistung der eingereichten und prämierten Verbesserungsvorschläge), die bei Ihnen sicherlich in Form einer Excel-Tabelle oder Datenbank vorliegen. Hier ist kein Verwaltungsaufwand, der über den einer einfachen Auskunft hinausgeht, erkennbar. Für Ihre Rückmeldung habe ich mir den 04.04.2022 vorgemerkt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich zum Anlass genommen habe, nochmals in der zuständig…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]Ideenmanagement: Berichte an die Behördenleitung [#221871]
Datum
31. März 2022 09:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich zum Anlass genommen habe, nochmals in der zuständigen Abteilung nachzuhaken. Ich kann Ihnen im Nachgang mitteilen, dass zum 01.01.2022 die Zuständigkeit für das hausweite Ideenmanagement im BBK gewechselt hat und das Konzept zum Ideenmanagement überarbeitet wurde. Unter anderem können nun alle Beschäftigten, durch eine regelmäßig aktualisierte Ideenliste im Intranet, jederzeit einen Überblick über bisher eingereichte Verbesserungsvorschläge und deren Status bekommen. Anbei finden Sie diese Übersicht der seit 2017 eingereichten Verbesserungsvorschläge (anonymisiert) und deren finale Bewertung durch die Bewertungskommission. Wir hoffen, Ihre Anfrage damit abschließend beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage, die ich damit als erledigt ans…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]Ideenmanagement: Berichte an die Behördenleitung [#221871]
Datum
31. März 2022 22:10
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage, die ich damit als erledigt ansehe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221871 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221871/