Ideenmanagement: Berichte an die Behördenleitung
Gemäß der Rahmenrichtlinie für das Ideenmanagement in der Bundesverwaltung in der Fassung ihrer Bekanntmachung vom 27.01.2010 (S. 8) wird erwähnt, dass die Behördenleitung "regelmäßig, grundsätzlich mindestens einmal jährlich" über eingegangene und prämierte Verbesserungsvorschläge informiert werden muss. Ich bitte deshalb um Übermittlung dieser Berichte/Informationen aus den Jahren 2017 bis 2021.
Anfrage erfolgreich
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Datum9. März 2022
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12. April 2022
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Ideenmanagement: Berichte an die Behördenleitung [#242857]
- Datum
- 9. März 2022 22:34
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- Bundeseisenbahnvermögen
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bundeseisenbahnvermögen
- Betreff
- Ideenmanagement - hier Anfrage nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG)
- Datum
- 29. März 2022 13:18
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ideenmanagement - hier Anfrage nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) [#242857]
- Datum
- 29. März 2022 13:38
- An
- Bundeseisenbahnvermögen
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Bundeseisenbahnvermögen
- Betreff
- AW: Ideenmanagement - hier Anfrage nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) [#242857]
- Datum
- 29. März 2022 14:12
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Bundeseisenbahnvermögen
- Betreff
- Ideenmanagement - hier Anfrage nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG)
- Datum
- 11. April 2022 08:48
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Betreff
- AW: Ideenmanagement - hier Anfrage nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) [#242857]
- Datum
- 13. April 2022 07:48
- An
- Bundeseisenbahnvermögen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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