Ideenmanagement BMVg : Berichte an die Behördenleitung

Gemäß der Rahmenrichtlinie für das Ideenmanagement in der Bundesverwaltung in der Fassung ihrer Bekanntmachung vom 27.01.2010 (S. 8) ist festgelegt, dass die Behördenleitung "regelmäßig, grundsätzlich mindestens einmal jährlich" über eingegangene und prämierte Verbesserungsvorschläge informiert werden muss. Ich bitte deshalb um Übermittlung dieser Berichte/Informationen aus den Jahren 2017 bis 2021.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. März 2022
  • Frist
    26. April 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gemäß der Rahmenr…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
Ideenmanagement BMVg : Berichte an die Behördenleitung [#244156]
Datum
22. März 2022 11:07
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gemäß der Rahmenrichtlinie für das Ideenmanagement in der Bundesverwaltung in der Fassung ihrer Bekanntmachung vom 27.01.2010 (S. 8) ist festgelegt, dass die Behördenleitung "regelmäßig, grundsätzlich mindestens einmal jährlich" über eingegangene und prämierte Verbesserungsvorschläge informiert werden muss. Ich bitte deshalb um Übermittlung dieser Berichte/Informationen aus den Jahren 2017 bis 2021.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244156 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244156/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V119 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 22. Mär…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: IFG / Ideenmanagement BMVg : Berichte an die Behördenleitung [#244156]
Datum
23. März 2022 14:59
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V119 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 22. März 2022 Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 22. März 2022 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V119 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ideenmanagement BMVg : Berichte an die Behörde…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: IFG / Ideenmanagement BMVg : Berichte an die Behördenleitung [#244156]
Datum
30. April 2022 21:13
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ideenmanagement BMVg : Berichte an die Behördenleitung“ vom 22.03.2022 (#244156) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V119 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 22. Mä…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG / Ideenmanagement BMVg : Berichte an die Behördenleitung [#244156]
Datum
11. Mai 2022 09:01
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V119 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 22. März 2022 Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 22. März 2022 (Bezug). Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Leider ist es uns aufgrund des derzeit hohen IFG-Antragsaufkommens und der dadurch entstehenden längeren Bearbeitungszeiten nicht immer möglich, die IFG-Anfragen zeitnah zu einem Abschluss zu bringen. Aktuell stehen auch zahlreiche Personen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen für weitere Verzögerungen. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Anträge schnellstmöglich zu beantworten. Aktuell befindet sich Ihr Vorgang noch in der Prüfung. Ich möchte Sie daher um etwas Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> danke für die Zwischennachricht. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG / Ideenmanagement BMVg : Berichte an die Behördenleitung [#244156]
Datum
11. Mai 2022 12:17
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für die Zwischennachricht. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ideenmanagement BMVg : Berichte an die Behörde…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG / Ideenmanagement BMVg : Berichte an die Behördenleitung [#244156]
Datum
1. Juli 2022 06:00
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ideenmanagement BMVg : Berichte an die Behördenleitung“ vom 22.03.2022 (#244156) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 67 Tage überschritten. Ich habe wirklich großes Verständnis für Verzögerungen, aber allmählich sollten Sie die Bearbeitung abgeschlossen haben. Ich habe mir für Ihre abschließende Antwort den 16.7. vorgemerkt. Sollte ich bis dahin die angefragten Dokumente nicht erhalten haben, werde ich den BfDI um Vermittlung bitten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V119 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 22. Mär…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG / Ideenmanagement BMVg : Berichte an die Behördenleitung [#244156]
Datum
4. Juli 2022 15:22
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V119 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 22. März 2022 Sehr << Antragsteller:in >> ich möchte mich zunächst für die große Verzögerung in der Bearbeitung entschuldigen. Bezugnehmend auf Ihren Antrag vom 22. März 2022 (Bezug), in dem Sie um "Gemäß der Rahmenrichtlinie für das Ideenmanagement in der Bundesverwaltung in der Fassung ihrer Bekanntmachung vom 27.01.2010 (S. 8) ist festgelegt, dass die Behördenleitung "regelmäßig, grundsätzlich mindestens einmal jährlich" über eingegangene und prämierte Verbesserungsvorschläge informiert werden muss. Ich bitte deshalb um Übermittlung dieser Berichte/Informationen aus den Jahren 2017 bis 2021." baten, teile ich Ihnen Folgendes mit: Die „Rahmenrichtlinie für das Ideenmanagement in der Bundesverwaltung“ ist unter Berücksichtigung der spezifischen Verhältnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (GB BMVg) mit der Allgemeinen Regelung „Kontinuierliches Verbesserungsprogramm“ A-2330/1 umgesetzt. Informationen zum Kontinuierlichen Verbesserungsprogramm, kurz KVP, können Sie dem Internet unter http://kvp.bundeswehr.de entnehmen. Die Aufbau- und Ablauforganisation des KVP stellt sicher, dass die jeweilige Leitung über jeden Eingang und den Inhalt eines sogenannten KVP-Vorschlags informiert ist, der von Beschäftigten ihrer Behörde bzw. Dienststelle eingereicht wird. Gleiches gilt für die Entscheidung und gegebenenfalls Prämierung der entsprechenden Vorschläge. Die Anzahl der insgesamt im GB BMVg eingegangenen und prämierten KVP-Vorschläge wird in einem Fachberichtswesen erfasst. Anbei übermittle ich die erbetenen Informationen für die Jahre 2017 bis 2021. - Eingegangene KVP-Vorschläge: 2017 2018 2019 2020 2021 Anzahl 1.847 2.031 2.490 1.627 1.714 - Prämierte Vorschläge: 2017 2018 2019 2020 2021 Anzahl 355 382 468 308 322 Mit freundlichen Grüßen