Ideenmanagement im RBB

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

sicherlich gibt es auch in Ihrem Haus ein Ideenmanagement bzw. ein Verfahren für die intern eingereichten Verbesserungsvorschläge.
Normalerweise gibt es einen jährlichen Bericht über das Ideenmanagement. Diesen hätte ich gern aus den Jahren 2018 bis 2021.
Sollte ein solcher Bericht bei Ihnen nicht vorliegen, hätte ich gern eine Auflistung sämtlicher Verbesserungsvorschläge, die in den Jahren 2018 bis heute beim RBB eingereicht und mit einer Geld- oder Sachprämie prämiert wurden.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. August 2022
  • Frist
    24. September 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, sicherlich gibt es auch in …
An Rundfunk Berlin-Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ideenmanagement im RBB [#257554]
Datum
22. August 2022 09:42
An
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, sicherlich gibt es auch in Ihrem Haus ein Ideenmanagement bzw. ein Verfahren für die intern eingereichten Verbesserungsvorschläge. Normalerweise gibt es einen jährlichen Bericht über das Ideenmanagement. Diesen hätte ich gern aus den Jahren 2018 bis 2021. Sollte ein solcher Bericht bei Ihnen nicht vorliegen, hätte ich gern eine Auflistung sämtlicher Verbesserungsvorschläge, die in den Jahren 2018 bis heute beim RBB eingereicht und mit einer Geld- oder Sachprämie prämiert wurden. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257554 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257554/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Rundfunk Berlin-Brandenburg
(No Reply) Vielen Dank für Ihre E-Mail an den rbb Guten Tag, sehr geehrte Zuschauerin, sehr geehrter Zuschauer, Gu…
Von
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Betreff
(No Reply) Vielen Dank für Ihre E-Mail an den rbb
Datum
22. August 2022 09:45
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Guten Tag, sehr geehrte Zuschauerin, sehr geehrter Zuschauer, Guten Tag, sehr geehrte Hörerin, sehr geehrter Hörer, vielen Dank für Ihr Interesse am Programm des rbb. Wir sind bemüht Ihr Anliegen so schnell wie möglich zu bearbeiten. Bitte beachten Sie: Unaufgefordert eingereichte Manuskripte oder Pressemitteilungen werden von uns automatisch gelöscht. Beleidigende oder anonyme bzw. namentlich nicht gekennzeichnete E-Mails werden nicht bearbeitet. Wir bitten um Verständnis, dass wir nicht alle Anfragen beantworten können. Alle E-Mails werden gelesen und bearbeitet und an die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner weitergeleitet. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz [#257554] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informat…
An Rundfunk Berlin-Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz [#257554]
Datum
26. September 2022 08:32
An
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ideenmanagement im RBB“ vom 22.08.2022 (#257554) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Rundfunk Berlin-Brandenburg
(No Reply) Vielen Dank für Ihre E-Mail an den rbb Guten Tag, sehr geehrte Zuschauerin, sehr geehrter Zuschauer, Gu…
Von
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Betreff
(No Reply) Vielen Dank für Ihre E-Mail an den rbb
Datum
26. September 2022 08:33
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, sehr geehrte Zuschauerin, sehr geehrter Zuschauer, Guten Tag, sehr geehrte Hörerin, sehr geehrter Hörer, vielen Dank für Ihr Interesse am Programm des rbb. Wir sind bemüht Ihr Anliegen so schnell wie möglich zu bearbeiten. Bitte beachten Sie: Unaufgefordert eingereichte Manuskripte oder Pressemitteilungen werden von uns automatisch gelöscht. Beleidigende oder anonyme bzw. namentlich nicht gekennzeichnete E-Mails werden nicht bearbeitet. Wir bitten um Verständnis, dass wir nicht alle Anfragen beantworten können. Alle E-Mails werden gelesen und bearbeitet und an die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner weitergeleitet. Freundliche Grüße
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Ihr Schreiben an den rbb: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz [#257554] Sehr << Antragstel…
Von
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Betreff
Ihr Schreiben an den rbb: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz [#257554]
Datum
29. September 2022 12:56
Status
Warte auf Antwort
image001.png
1,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich kann Ihnen mitteilen, dass Ihr Schreiben in Bearbeitung ist und Sie noch um ein wenig Geduld bitten. Danke. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Schreiben an den rbb: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz [#257554] Sehr geehrte Damen u…
An Rundfunk Berlin-Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Schreiben an den rbb: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz [#257554]
Datum
25. Oktober 2022 00:38
An
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ideenmanagement im RBB“ vom 22.08.2022 (#257554) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 32 Tage überschritten. Sollte ich bis zum 08.11.2022 keine Antwort erhalten, werde ich den BfDI einschalten und behalte mir ausdrücklich eine Untätigkeitsklage vor. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Ihre E-Mail an den rbb Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage und Interesse am rbb.…
Von
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Betreff
Ihre E-Mail an den rbb
Datum
25. Oktober 2022 15:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage und Interesse am rbb. Bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. Ihre Anfrage wurde intern geprüft. Diesbezüglich möchten wir Sie darüber informieren, dass ein Rechtsanspruch auf Auskunft und Akteneinsicht nach dem Berliner IFG auf den rbb grundsätzlich nur eingeschränkt Anwendung findet. Eine Auskunftsverpflichtung des rbb kann somit lediglich für die Bereiche bestehen, in denen der rbb im engeren Sinne hoheitlich tätig wird, z. B. im Rahmen des Einzugs von Rundfunkbeiträgen oder bei der Vergabe von Sendezeiten an Parteien. Hinsichtlich der von Ihnen geforderten Informationen ist ein Anspruch aus dem IFG Berlin nicht eröffnet und es besteht kein Anspruch auf deren Herausgabe. Wir bitten um Ihr Verständnis und verbleiben mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Ideenmanagement im RBB“ [#257554]
Datum
26. Oktober 2022 09:01
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/257554/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil der RBB nach meiner Auffassung sehr wohl zur Auskunft verpflichtet ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 257554.pdf - 2022-09-29_1-image001.png Anfragenr: 257554 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257554/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
26. Oktober 2022 17:26
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Rundfunk Berlin-Brandenburg
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage zum "Ideenmanagement" hier im Haus wurde mir zwis…
Von
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Betreff
Ideenmanagement im RBB [#257554]
Datum
30. November 2022 14:23
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
1,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage zum "Ideenmanagement" hier im Haus wurde mir zwischenzeitlich zur Bearbeitung weitergeleitet. Zunächst möchte ich näher darauf eingehen, weshalb und inwiefern der Rechtsanspruch auf Akteneinsicht nach dem IFG auf den rbb nur eingeschränkt angewendet werden kann. Der rbb unterscheidet sich als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt wesentlich von den "öffentlichen Stellen" im Sinne des IFG Berlin. Sein Tätigkeitsschwerpunkt, seine Struktur und seine Funktion sind dadurch geprägt, dass gerade nicht Verwaltungsaufgaben im Zentrum der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgabe stehen, sondern die Gestaltung eines breitgefächerten Rundfunk- und Fernsehprogramms, sowie eines Onlineauftritts mit den Schwerpunkten Information, Kultur, Bildung, Unterhaltung und Regionalität. Da der rbb insofern selbst nach Art. 5 GG Schutzberechtigt ist, gebietet es eine Verfassungskonforme Auslegung des IFG, den gesamten Bereich der redaktionell-journalistischen Tätigkeiten aus dem Anwendungsbereich des IFG auszuschließen, ebenso wie sämtliche Informationen die Rückschlüsse auf das Redaktionsgeheimnis oder den Programmauftrag zulassen. Insofern wären sämtliche Verbesserungsvorschläge o.Ä. die Programmbezug aufweisen ohnehin nicht von einem Auskunftsanspruch umfasst. Darüber hinaus wären sämtliche Vorschläge, die Geschäfts und/oder Betriebsgeheimnisse betreffen, nach § 7 IFG Berlin von einem Recht auf Akteneinsicht ausgenommen. Dennoch möchte ich bezüglich Ihrer Anfrage folgende Auskunft erteilen: Einen jährlichen Bericht über "Ideenmanagement" oder eingereichte Verbesserungsvorschläge gibt es hier im Haus nicht und auch eine Auflistung von Verbesserungsvorschlägen, für Geld oder Sachprämien geflossen sind liegt uns nicht vor. Soweit in unserer Unternehmensplanung Vorgänge zu Verbesserungsvorschlägen dokumentiert wurden, ist nicht ersichtlich, dass diese in irgendeiner Weise prämiert wurden. Sollte diese Auskunft ihrem Ersuchen nicht genügen, würde ich Sie bitten die Fragestellung zu konkretisieren. In der jetzigen Form lässt sie sich leider nicht dezidierter beantworten. Sie können gegen diese Entscheidung binnen eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist zu schriftlich oder in elektronischer Form zu richten an den Rundfunk Berlin-Brandenburg. Mit freundlichen Grüßen