Ideenmanagement KBA : Berichte an die Behördenleitung

Anfrage an: Kraftfahrt-Bundesamt

Gemäß der Rahmenrichtlinie für das Ideenmanagement in der Bundesverwaltung in der Fassung ihrer Bekanntmachung vom 27.01.2010 (S. 8) ist festgelegt, dass die Behördenleitung "regelmäßig, grundsätzlich mindestens einmal jährlich" über eingegangene und prämierte Verbesserungsvorschläge informiert werden muss. Ich bitte deshalb um Übermittlung dieser Berichte/Informationen aus den Jahren 2017 bis 2021.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. März 2022
  • Frist
    23. April 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gemäß der Rahmenr…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ideenmanagement KBA : Berichte an die Behördenleitung [#244101]
Datum
21. März 2022 16:48
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gemäß der Rahmenrichtlinie für das Ideenmanagement in der Bundesverwaltung in der Fassung ihrer Bekanntmachung vom 27.01.2010 (S. 8) ist festgelegt, dass die Behördenleitung "regelmäßig, grundsätzlich mindestens einmal jährlich" über eingegangene und prämierte Verbesserungsvorschläge informiert werden muss. Ich bitte deshalb um Übermittlung dieser Berichte/Informationen aus den Jahren 2017 bis 2021.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244101 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244101/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kraftfahrt-Bundesamt
Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 21.03.2022 [#244101] Kraftfahrt-Bundesamt Az.: 131-007/001#017 Ihr Antrag …
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 21.03.2022 [#244101]
Datum
24. März 2022 09:28
Status
Warte auf Antwort
Kraftfahrt-Bundesamt Az.: 131-007/001#017 Ihr Antrag (244101) nach dem IFG/UIG/VIG vom 21.03.2022 Sehr Antragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen unsere Berichte über eingegangene und prämierte Verbesserungsvorschläge für das Ideenmanagement im Kraftfahrt-Bundesamt für die Jahre 2017 bis 2021. Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte. Rückfragen bitte per Mail unter Angabe des o. g. Aktenzeichens. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 21.03.2022 [#244101] Sehr << Anrede >> danke für die äußers…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 21.03.2022 [#244101]
Datum
24. März 2022 19:30
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für die äußerst schnelle Bearbeitung meiner Anfrage! Leider war das nicht ganz das, was ich erwartet hatte. Wird Ihrer Hausleitung lediglich ein A4-Blatt mit diesen wenigen Zahlen zur Kenntnis vorgelegt? Ich habe gedacht, dass es doch sicherlich eine Art "Jahresbericht" an die Hausleitung mit den eingereichten Ideen (inkl. Formulierung des Vorschlags und Gründe für Prämierung oder Ablehnung) gibt. Wären Sie so lieb und könnten mich da bitte aufklären? Mich interessieren nämlich nicht nur die blanken Zahlen, sondern eigentlich auch die Inhalte der Ideen. Vielen Dank vorab und freundliche Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244101 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244101/
Kraftfahrt-Bundesamt
AW: Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 21.03.2022 [#244101] Kraftfahrt-Bundesamt Az.: 131-007/001#017 Ihr Nac…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 21.03.2022 [#244101]
Datum
28. März 2022 07:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Kraftfahrt-Bundesamt Az.: 131-007/001#017 Ihr Nachfrage (244101) nach dem IFG/UIG/VIG vom 24.03.2022 Sehr Antragsteller/in unsere Behördenleitung hat den Vorsitz über eine interne Jury, die quartalsweise tagt, für das Ideenmanagement . Er nimmt an allen Sitzungen teil und ist somit ständig umfassend über Inhalt und Ausgang jedes Verbesserungsvorschlags informiert. Eine weitere Information seinerseits in Form eines gesonderten ausführlichen Berichtes ist für ihn entbehrlich. Des Weiteren werden alle Vorschlagenden über den Ausgang ihres Vorschlags von ihm persönlich informiert. Im Kraftfahrt-Bundesamt werden ausschließlich die Berichte geführt, die Ihnen schon zugegangen sind. Es tut mir leid, wenn ich Ihnen nichts anderes zur Verfügung stellen kann. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 21.03.2022 [#244101] Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für …
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 21.03.2022 [#244101]
Datum
28. März 2022 13:48
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die Rückmeldung! Ihnen eine gute Woche und beste Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244101 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244101/