Identitätsdiebstahl in deutschen Kliniken

Wie viele Fälle von Identitätsdiebstahl wurden im Jahr 2022 aus deutschen Krankenhäusern bekannt? Wie wird dem Identitätsdiebstahl in psychiatrischen Kliniken vorgebeugt? Wie genau sehen diese Maßnahmen aus? Wie wird sicher gestellt, dass die Wohnungen der psychisch Kranken in der Zeit der Unterbringung nicht für kriminelle Zwecke missbraucht wird?

Gibt es diesbezüglich Fälle, die mit Geldwäsche in Verbindung zu bringen wären, z. B. die Nutzung von Konten von Personen, die eigentlich in einer Klinik untergebracht sind? Welche Vorgaben für den Identitätsschutz in Kliniken gibt es in Deutschland?

Mit freundlichen Grüßen
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Warte auf Antwort
  • Datum
    11. April 2023
  • Frist
    16. Mai 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Fälle von Identitätsdiebsta…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
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Betreff
Identitätsdiebstahl in deutschen Kliniken [#275517]
Datum
11. April 2023 22:10
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Fälle von Identitätsdiebstahl wurden im Jahr 2022 aus deutschen Krankenhäusern bekannt? Wie wird dem Identitätsdiebstahl in psychiatrischen Kliniken vorgebeugt? Wie genau sehen diese Maßnahmen aus? Wie wird sicher gestellt, dass die Wohnungen der psychisch Kranken in der Zeit der Unterbringung nicht für kriminelle Zwecke missbraucht wird? Gibt es diesbezüglich Fälle, die mit Geldwäsche in Verbindung zu bringen wären, z. B. die Nutzung von Konten von Personen, die eigentlich in einer Klinik untergebracht sind? Welche Vorgaben für den Identitätsschutz in Kliniken gibt es in Deutschland? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275517 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/275517/upload/a946f08baeddbdb1c7ef57ac63817697b9117f50/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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