Identitätsfestellung im Einbürgerungsverfahren

Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben, Hinweise und Informationen des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales mit Bezug auf die Klärung der Identität und Staatsangehärigkeit als Einbürgerungsvoraussetzung an die Thüringer Einbürgerungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte sowie das Thüringer Landesverwaltungsamt

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. November 2023
  • Frist
    29. Dezember 2023
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Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Verwaltungsvorschriften, Rund…
An Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Identitätsfestellung im Einbürgerungsverfahren [#293466]
Datum
27. November 2023 10:20
An
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben, Hinweise und Informationen des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales mit Bezug auf die Klärung der Identität und Staatsangehärigkeit als Einbürgerungsvoraussetzung an die Thüringer Einbürgerungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte sowie das Thüringer Landesverwaltungsamt
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293466 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293466/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Zum Thema Identitäts…
Von
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Betreff
AW: Identitätsfestellung im Einbürgerungsverfahren [#293466]
Datum
11. Dezember 2023 17:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Zum Thema Identitätsklärung und -feststellung im Einbürgerungsverfahren hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) im Jahr 2019 eine "Handlungsempfehlung zur Klärung der Identität im Einbürgerungsverfahren" erarbeitet und den Bundesländern zur Verfügung gestellt. Diese Handlungsempfehlung hat das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) an das Thüringer Landesverwaltungsamt zwecks Unterrichtung der Thüringer Staatsangehörigkeitsbehörden weitergeleitet. Eigene Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben etc. zu dieser Thematik hat das TMIK nicht herausgegeben. Hinsichtlich der Handlungsempfehlung selbst kann ich Sie nur an das BMI verweisen, da dem TMIK Dritten gegenüber eine Verfügungsbefugnis hierüber nicht zusteht. Für diese Informationen werden keine Gebühren erhoben. Mit freundlichen Grüßen