IESÜG - Folgedokumente mit Bezug zur buResArb
Sämtliche Folgedokumente zum ISEÜG, die mögliche Auswirkungen auf die beorderungsunabhängige, freiwillige Reservistenarbeit haben.
Zur Erklärung / Verdeutlichung:
Während der Sitzung eines erweiterten Landesvorstands des VdRBw erwähnte der anwesende Stabsoffizier für Reservistenangelegenheiten eines Landeskommandos, dass seit 2022 ein neues „Reservistenüberprüfungsgesetz“ in Kraft sei.
Dieses Gesetz regele (laut ihm) unter anderem, dass nicht beorderte Reservisten bzw. solche Reservisten ohne gültige Sicherheitsüberprüfung Ü1 von der Teilnahme an Schießen nach dem „neuen Schießausbildungskonzept“ ausgeschlossen seien. Des weiteren sehe das Gesetz vor, das eine Ausbildung der vorbenannten Reservisten an neu einzuführenden Handwaffen (Beispiel neues Sturmgewehr) nicht erfolgen dürfe.
Eine durchgeführte Recherche zum erwähnten „Reservistenüberprüfungsgesetz“ blieb erfolglos – möglicherweise meinte der erwähnte Stabsoffizier jedoch das „IESÜG“.
Im „IESÜG“ finden sich allerdings nicht die erwähnten Einschränkungen bezüglich Schießausbildungskonzept und Ausbildung an Handwaffen.
Möglicherweise gibt es hierzu weitergehende (ggfs. nicht gesetzliche) Regelungen.
Anfrage erfolgreich
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Datum18. April 2023
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20. Mai 2023
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