IFA Vertragsinformationen zensus2022.de; hier: Informationstechnikzentrum Bund

- Interne Unterlagen die zur Vergabe von Dienstleistungen/Aufträgen das Informationstechnikzentrum Bund (oder deren Subunternehmer) im Zusammenhang mit dem Betrieb der Website zensus2022.de geführt haben.
- Dazu ebenso Bewertungs- und Auswahlkriterien, sofern verschiedene Dienstleister für entsprechende Leistungen in Betracht gezogen wurden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. Juni 2022
  • Frist
    22. Juli 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Interne Unterla…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFA Vertragsinformationen zensus2022.de; hier: Informationstechnikzentrum Bund [#251722]
Datum
19. Juni 2022 01:50
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Interne Unterlagen die zur Vergabe von Dienstleistungen/Aufträgen das Informationstechnikzentrum Bund (oder deren Subunternehmer) im Zusammenhang mit dem Betrieb der Website zensus2022.de geführt haben. - Dazu ebenso Bewertungs- und Auswahlkriterien, sofern verschiedene Dienstleister für entsprechende Leistungen in Betracht gezogen wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251722 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251722/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Sehr [geschwärzt], wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 19. Juni 202…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung: IFA Vertragsinformationen zensus2022.de; hier: Informationstechnikzentrum Bund (Az.: [geschwärzt])
Datum
20. Juni 2022 08:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 19. Juni 2022. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen [geschwärzt] geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt] [[geschwärzt]][geschwärzt]; [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]

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Statistisches Bundesamt
IFG-Bescheid: Vertragsinformationen zensus2022.de; hier: Informationstechnikzentrum Bund (Az.: A34/1010001001-IF30…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Vertragsinformationen zensus2022.de; hier: Informationstechnikzentrum Bund (Az.: A34/1010001001-IF30564)
Datum
7. Juli 2022 09:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben mit Nachricht vom 19. Juni 2022 (unser Az.: A34/1010001001-IF30564) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen: - Interne Unterlagen die zur Vergabe von Dienstleistungen/Aufträgen das Informationstechnikzentrum Bund (oder deren Subunternehmer) im Zusammenhang mit dem Betrieb der Website zensus2022.de geführt haben. - Dazu ebenso Bewertungs- und Auswahlkriterien, sofern verschiedene Dienstleister für entsprechende Leistungen in Betracht gezogen wurden. Hierzu teilen wir Ihnen das Folgende mit: Das Statistische Bundesamt ist seit dem 01. Januar 2013 konsolidierte Behörde. Die IT-Betriebsleistungen werden vom IT-Dienstleister des Bundes (Informationstechnikzentrum Bund, Abkürzung: ITZBund), einer nichtrechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen, wahrgenommen. Der IT-Betrieb gehört zum Kerngeschäft des ITZBund. Im Rahmen der IT-Konsolidierung Bund ist das ITZBund alleiniger Ansprechpartner und sowohl für das Hosting als auch für den Betrieb sowie die Basisinfrastruktur zuständig. Es besteht ein Kontrahierungszwang für das Statistische Bundesamt als Kundenbehörde. Die Beauftragung des ITZBund für die Erbringung von IT-Leistungen erfolgt auf Basis der Gemeinsamen Geschäftsbeziehungen zur Zusammenarbeit mit dem Informationstechnikzentrum Bund (GGB). Die GGB dienen dazu, einheitliche und verbindliche Regelungen an der Schnittstelle zwischen Auftraggebern (Kundenbehörden) und Auftragnehmer (ITZBund) zu definieren. Dem entsprechend liegen im Statistischen Bundesamt weder Unterlagen zur Vergabe an das ITZBund noch entsprechende Bewertungs- und Auswahlkriterien vor. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse und hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen