IFG-Anforderung des BfV-Sonderlagebilds bzgl. Corona-Leugner etc. (zu TOP 2 der IMK 10.12.2020)

Sonderlagebild des (dem BMI nachgeordneten) BfV:
"Gefahren- und Risikopotential insbesondere durch Extremisten und fremde Dienste" (bzgl. Gezielte Falschmeldungen, Verschwörungstheorien und Desinformations-Kampagnen).

Wurde laut tagesschau.de vom 27.11.2020
https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/corona-proteste-extremismus-101.html
erstellt durch BfV, umfaßt 37 Seiten und soll(te) auf Innenministerkonferenz am 10.12.2020 als TOP 2 beraten werden.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    14. Dezember 2020
  • Frist
    16. Januar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sonderlagebild des …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anforderung des BfV-Sonderlagebilds bzgl. Corona-Leugner etc. (zu TOP 2 der IMK 10.12.2020) [#205752]
Datum
14. Dezember 2020 11:08
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sonderlagebild des (dem BMI nachgeordneten) BfV: "Gefahren- und Risikopotential insbesondere durch Extremisten und fremde Dienste" (bzgl. Gezielte Falschmeldungen, Verschwörungstheorien und Desinformations-Kampagnen). Wurde laut tagesschau.de vom 27.11.2020 https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/corona-proteste-extremismus-101.html erstellt durch BfV, umfaßt 37 Seiten und soll(te) auf Innenministerkonferenz am 10.12.2020 als TOP 2 beraten werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205752 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205752/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#2758 Sehr geehrteAntragsteller/in…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG-Anforderung des BfV-Sonderlagebilds bzgl. Corona-Leugner etc. (zu TOP 2 der IMK 10.12.2020) [#205752]
Datum
14. Dezember 2020 12:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#2758 Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrter Antragsteller, ich bestätige den Eingang Ihres nachstehenden Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Für die weitere Bearbeitung des Antrages bitte ich um Übersendung einer zustellfähigen Postanschrift. Eine Beantwortung von IFG-Anfragen ohne gültige Postanschrift ist leider nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen