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IFG-Anfrage betreffend Facebook-Gruppe "Auswärtiges Amt" mit 1539 Mitgliedern

Anfrage an: Auswärtiges Amt

-vollständiger PDF-Auszug der Beiträge/Posts einschließlich aller Kommentare aus der Facebook-Gruppe "Auswärtiges Amt" (https://www.facebook.com/groups/435069269987540/)

Im Hinblick auf Urteil des VG Berlin (AZ VG 2 K 163.18) vom 26. August 2020 sind Sie verpflichtet die Informationen offenzulegen.

Insbesondere auch daher, da die Facebook-Gruppe nicht grundsätzlich als private Plattform betrachtet werden kann, denn der Zugang ist Beschäftigten des Auswärtigen Amts vorbehalten. Zur Prüfung wird die rollenbezogene E-Mail-Adresse und der Klarname verlangt. Dies lässt darauf schließen, dass von den Administratoren der Gruppe, eben diese Informationen in Unterlagen des Auswärtigen Amts geprüft werden, um die Identität der Gruppenmitglieder zu verifizieren.

Die Gruppe besteht bereits seit dem Jahr 2015 und dient den Mitarbeitern des Auswärtigen Amts zum Informationsaustausch.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. Oktober 2020
  • Frist
    14. November 2020
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: -vollständiger PDF-…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage betreffend Facebook-Gruppe "Auswärtiges Amt" mit 1539 Mitgliedern [#200353]
Datum
11. Oktober 2020 08:30
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-vollständiger PDF-Auszug der Beiträge/Posts einschließlich aller Kommentare aus der Facebook-Gruppe "Auswärtiges Amt" (https://www.facebook.com/groups/435069269987540/) Im Hinblick auf Urteil des VG Berlin (AZ VG 2 K 163.18) vom 26. August 2020 sind Sie verpflichtet die Informationen offenzulegen. Insbesondere auch daher, da die Facebook-Gruppe nicht grundsätzlich als private Plattform betrachtet werden kann, denn der Zugang ist Beschäftigten des Auswärtigen Amts vorbehalten. Zur Prüfung wird die rollenbezogene E-Mail-Adresse und der Klarname verlangt. Dies lässt darauf schließen, dass von den Administratoren der Gruppe, eben diese Informationen in Unterlagen des Auswärtigen Amts geprüft werden, um die Identität der Gruppenmitglieder zu verifizieren. Die Gruppe besteht bereits seit dem Jahr 2015 und dient den Mitarbeitern des Auswärtigen Amts zum Informationsaustausch.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200353 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200353/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Kein Nachrichtentext
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
13. Oktober 2020
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch zu GZ 505-511.E 782-2020 [#200353] Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit lege ich Widerspruch gegen de…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Widerspruch zu GZ 505-511.E 782-2020 [#200353]
Datum
14. Oktober 2020 13:01
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
urteil-vom-26_-august-2020_pdf.pdf
5,2 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid ein. Begründung: Behörden müssen auch Infos von privaten Plattformen verakten und offenlegen. Diesbezgl. verweise ich auch auf das Urteil und dessen Begründung im Anhang, welches sich problemlos auf diesen Fall übertragen lässt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - urteil-vom-26_-august-2020_pdf.pdf Anfragenr: 200353 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200353/
Auswärtiges Amt
Widerspruch zu GZ 505-511.E 782-2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 14.1…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Widerspruch zu GZ 505-511.E 782-2020
Datum
14. Oktober 2020 14:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 14.10.2020. Sie möchten mit Ihrer E-Mail Widerspruch gegen den Bescheid vom 03.12.2019, abgesandt per Post am 13.10.2019 , Vg. 782-2020, im Sinne von § 9 Abs. 4 IFG in Verbindung mit § 68 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) einlegen. Ein Widerspruch muss allerdings innerhalb der gem. § 70 Abs. 1 VwGO vorgegebenen Frist schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden (§ 70 Abs. 1 VwGO), wozu auch die Übersendung eines Faxes genügt. Ihre E-Mail reicht hingegen nicht aus und ein Widerspruch gilt daher bisher als nicht eingelegt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Widerspruch zu GZ 505-511.E 782-2020 [#200353] Sehr geehrteAntragsteller/in wurde der Widerspruch bereits bes…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Widerspruch zu GZ 505-511.E 782-2020 [#200353]
Datum
22. Oktober 2020 14:59
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in wurde der Widerspruch bereits beschieden? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200353 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200353/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Widerspruch zu GZ 505-511.E 782-2020 Sehr geehrteAntragsteller/in wie Ihnen mit Schreiben vom 16.10.2020 mitgetei…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Widerspruch zu GZ 505-511.E 782-2020
Datum
23. Oktober 2020 09:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wie Ihnen mit Schreiben vom 16.10.2020 mitgeteilt wurde, ist Ihr Widerspruch im Auswärtigen Amt am 15.10.2020 eingegangen und wird im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bearbeitet. Über den Widerspruch wurde noch nicht entschieden. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Kein Nachrichtentext
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
16. November 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
472,6 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
whatsapp-image-2020-11-25-at-100940.jpeg
81,1 KB
whatsapp-image-2020-11-25-at-100958.jpeg
99,7 KB
whatsapp-image-2020-11-25-at-101005.jpeg
73,9 KB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „IFG-Anfrage betreffend Facebook-Gruppe "Auswärtiges Amt" mit 1539 Mitgliedern“ [#200353] [#200353]
Datum
29. November 2020 11:04
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/200353/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil es dem Auswärtigen Amt bei der Vielzahl von Mitgliedern aus dem Auswärtigen Amt zumutbar wäre einen Zugang zu den Informationen zu erhalten und der Zugang allen Mitarbeitern des Auswärtigen Amtes offen steht (daher auch der IFG-Abteilung). Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 200353.pdf - 2020-10-13_1-137016026713963392645497015154249621.pdf - 2020-10-14_1-urteil-vom-26_-august-2020_pdf.pdf - 2020-11-16_1-whatsapp-image-2020-11-25-at-100940.jpeg - 2020-11-16_1-whatsapp-image-2020-11-25-at-100958.jpeg - 2020-11-16_1-whatsapp-image-2020-11-25-at-101005.jpeg Anfragenr: 200353 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200353/

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
30. November 2020 17:33
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
657,6 KB
signature.asc
1,2 KB


Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.