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IFG-Anfrage bezgl. der Einreise von (Ehe-)partnern aus Drittstaaten

Dokumente
1. aus dennen die Rechtsgrundlage hervorgeht, aufgrund derer das BMI die Einreise von unverheirateten Partnern von deutschen aus Drittstaaten - die sich zuvor nicht in Deutschland getroffen haben oder einen gemeinsamen Wohnsitz im Ausland hatten - verhindert bzw. verhindern darf.
2.1 aus dennen die Rechtsgrundlage hervorgeht, aufgrund derer das BMI die Einreise von Ehepartnern mit normalen Schengenvisa bis zu 90 Tagen verhindert bzw. verhindern darf
2.2 Dokumente hinsichtlich 2.1 die an das Auswärtige Amt übersandt wurden und darlegen warum das Auswärtige Amt (bei Nichtvorliegen der vorgenannten Einreisebeschränkung) in der Annahme solche Einschränkungen lägen vor, derzeit keine Schengen (Besuchs)visa ausstellt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. August 2020
  • Frist
    12. September 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente 1. …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage bezgl. der Einreise von (Ehe-)partnern aus Drittstaaten [#194859]
Datum
9. August 2020 15:29
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente 1. aus dennen die Rechtsgrundlage hervorgeht, aufgrund derer das BMI die Einreise von unverheirateten Partnern von deutschen aus Drittstaaten - die sich zuvor nicht in Deutschland getroffen haben oder einen gemeinsamen Wohnsitz im Ausland hatten - verhindert bzw. verhindern darf. 2.1 aus dennen die Rechtsgrundlage hervorgeht, aufgrund derer das BMI die Einreise von Ehepartnern mit normalen Schengenvisa bis zu 90 Tagen verhindert bzw. verhindern darf 2.2 Dokumente hinsichtlich 2.1 die an das Auswärtige Amt übersandt wurden und darlegen warum das Auswärtige Amt (bei Nichtvorliegen der vorgenannten Einreisebeschränkung) in der Annahme solche Einschränkungen lägen vor, derzeit keine Schengen (Besuchs)visa ausstellt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 194859 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194859/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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