IFG-Anfrage bezüglich des Vorfalls während des Palästina-Kongresses in Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Übermittlung folgender Informationen gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG):

1. Eine Kopie des Polizeiberichts oder jeglicher offizieller Berichte, die den Vorfall während des Palästina-Kongresses in Berlin am 12.04.2024 beschreiben.
2. Details zu den Umständen, die zur polizeilichen Intervention führten, einschließlich der Gründe für das Eingreifen.
3. Alle verfügbaren Informationen über die Beteiligten an dem Vorfall, einschließlich etwaiger Festnahmen oder Identifizierungen.
4. Jegliche interne Dokumente, E-Mails oder Kommunikationen innerhalb der Polizei und sämtlicher Ordnungs- und Sicherheitsbehörden in Berlin, die sich auf den Vorfall beziehen.
5. Informationen über Maßnahmen, die nach dem Vorfall ergriffen wurden, einschließlich etwaiger Anklagen oder rechtlicher Schritte.

Ich bitte um Übermittlung der angeforderten Informationen in elektronischer Form an die Plattform FragDenStaat.de oder an die unten angegebene E-Mail-Adresse.

Für weitere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung und bitte um Bestätigung des Eingangs dieser Anfrage.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    17. April 2024
  • Frist
    22. Mai 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, ich b…
An Bundespolizeidirektion Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage bezüglich des Vorfalls während des Palästina-Kongresses in Berlin [#306516]
Datum
17. April 2024 12:44
An
Bundespolizeidirektion Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Übermittlung folgender Informationen gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG): 1. Eine Kopie des Polizeiberichts oder jeglicher offizieller Berichte, die den Vorfall während des Palästina-Kongresses in Berlin am 12.04.2024 beschreiben. 2. Details zu den Umständen, die zur polizeilichen Intervention führten, einschließlich der Gründe für das Eingreifen. 3. Alle verfügbaren Informationen über die Beteiligten an dem Vorfall, einschließlich etwaiger Festnahmen oder Identifizierungen. 4. Jegliche interne Dokumente, E-Mails oder Kommunikationen innerhalb der Polizei und sämtlicher Ordnungs- und Sicherheitsbehörden in Berlin, die sich auf den Vorfall beziehen. 5. Informationen über Maßnahmen, die nach dem Vorfall ergriffen wurden, einschließlich etwaiger Anklagen oder rechtlicher Schritte. Ich bitte um Übermittlung der angeforderten Informationen in elektronischer Form an die Plattform FragDenStaat.de oder an die unten angegebene E-Mail-Adresse. Für weitere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung und bitte um Bestätigung des Eingangs dieser Anfrage.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 306516 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/306516/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundespolizeidirektion Berlin
20240419_Eingangsbestätigung IFG-Anfrage << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bez…
Von
Bundespolizeidirektion Berlin
Betreff
20240419_Eingangsbestätigung IFG-Anfrage << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bezüglich des Vorfalls während des Palästina-Kongresses in Berlin [#306516]
Datum
19. April 2024 12:08
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

P-100011_P-Ref_71_00003#0134 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Ihr Antrag wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen