IFG-Anfrage bezüglich der ersten juristischen Prüfung

- Aufgabenstellungen der Examensklausuren zur ersten juristischen Prüfung (Referendarexamen) aus den Terminen der Jahre 2010-2014 unter Angabe der jeweils zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit.
- Korrekturanweisungen zu obigen Examensklausuren, etwaige Lösungswege/-skizzen und Bewertungsmaßstäbe.
- Notendurchschnitt zu den jeweiligen Examensklausuren.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. April 2015
  • Frist
    9. Mai 2015
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -…
An Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage bezüglich der ersten juristischen Prüfung [#9065]
Datum
3. April 2015 22:32
An
Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Aufgabenstellungen der Examensklausuren zur ersten juristischen Prüfung (Referendarexamen) aus den Terminen der Jahre 2010-2014 unter Angabe der jeweils zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit. - Korrekturanweisungen zu obigen Examensklausuren, etwaige Lösungswege/-skizzen und Bewertungsmaßstäbe. - Notendurchschnitt zu den jeweiligen Examensklausuren.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG AG LSA), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nach § 1 der Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA KostVO) bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IZG LSA/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Hafeninsel 19 63067 Offenbach am Main
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Ihr Antrag vom 03.04.2015
Von
Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag vom 03.04.2015
Datum
22. April 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
164,6 KB