IFG-Anfrage: Für Dienstfahrten abgerechnete Kosten

Anfrage an: Landtag NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen einer Recherche befasse ich mich mit Fahrtkostenabrechnungen der MdL im NRW-Landtag.

Ich bitte um Auflistung sämtlicher beim Landtag abgerechneter Dienstfahrten im PKW im Jahr 2022, die höher angesetzt sind als die laut Einkommensteuergesetz möglichen 60 Cent pro Kilometer, aufgerechnet pro Person nach Fraktionszugehörigkeit. Einzelne Identitäten innerhalb der Fraktionen dürfen gerne anonymisiert werden, wir bitten jedoch darum, sie nicht im Vorhinein für die Fraktionen aufzusummieren.
Bitte geben Sie bei allen Fahrten, die die nach Einkommensteuergesetz möglichen 60 Cent pro Kilometer übersteigen, jeweils die konkreten überschüssigen Kosten, die Kilometerzahl (überschüssig) sowie den Fahrtzweck an. Bitte übersenden Sie uns die Daten, wenn möglich, in Excel- oder CSV-Format, ansonsten im vorhandenen Format.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Januar 2023
  • Frist
    15. Februar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Se…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage: Für Dienstfahrten abgerechnete Kosten [#267677]
Datum
13. Januar 2023 16:33
An
Landtag NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen einer Recherche befasse ich mich mit Fahrtkostenabrechnungen der MdL im NRW-Landtag. Ich bitte um Auflistung sämtlicher beim Landtag abgerechneter Dienstfahrten im PKW im Jahr 2022, die höher angesetzt sind als die laut Einkommensteuergesetz möglichen 60 Cent pro Kilometer, aufgerechnet pro Person nach Fraktionszugehörigkeit. Einzelne Identitäten innerhalb der Fraktionen dürfen gerne anonymisiert werden, wir bitten jedoch darum, sie nicht im Vorhinein für die Fraktionen aufzusummieren. Bitte geben Sie bei allen Fahrten, die die nach Einkommensteuergesetz möglichen 60 Cent pro Kilometer übersteigen, jeweils die konkreten überschüssigen Kosten, die Kilometerzahl (überschüssig) sowie den Fahrtzweck an. Bitte übersenden Sie uns die Daten, wenn möglich, in Excel- oder CSV-Format, ansonsten im vorhandenen Format.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267677 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267677/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landtag NRW
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13. Januar 2023, deren Eingang …
Von
Landtag NRW
Betreff
Re: IFG-Anfrage: Für Dienstfahrten abgerechnete Kosten [#267677]
Datum
19. Januar 2023 11:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13. Januar 2023, deren Eingang ich hiermit bestätige. Hinweis zum Datenschutz Die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfordert eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Angaben zu der Datenverarbeitung und Informationen zu Ihren Rechten finden Sie hier: https://www.landtag.nrw.de/home/footer/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Landtag NRW
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zu Fahrtkostenabrechnungen der Abg…
Von
Landtag NRW
Betreff
Re: IFG-Anfrage: Für Dienstfahrten abgerechnete Kosten [#267677]
Datum
30. Januar 2023 13:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zu Fahrtkostenabrechnungen der Abgeordneten im Landtag NRW. Konkret bitten Sie um eine Auflistung der abgerechneten Dienstfahrten im PKW im Jahr 2022, die höher angesetzt sind als 60 Cent pro Kilometer. Für Dienstreisen der Abgeordneten gilt § 8 des Abgeordnetengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen, der bei genehmigter Benutzung eines Kraftwagens für die Höhe der Kilometergeldentschädigung auf das Haushaltsgesetz des Landes verweist. Im Haushaltsgesetz 2022 wird die Höhe der Kilometergeldentschädigung auf einen Betrag in Höhe von 30 Cent pro Kilometer festgesetzt. Den entsprechenden Haushaltsplan finden Sie hier (Seite 10): https://www.landtag.nrw.de/web/WWW/haushalt/cd-fm-0322/daten/hh2022.ges/daten/pdf/2022/hh01/kap010.pdf (Einzelplan 01, Landtag, Titel 411 10 110). Entsprechend wurden im Jahr 2022 bei der Landtagsverwaltung von Abgeordneten keine Dienstfahrten im PKW abgerechnet, bei denen die Kilometerentschädigung höher angesetzt war als 60 Cent pro Kilometer. Mit freundlichen Grüßen