IFG-Anfrage Gespräche mit RWE
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
im schriftlichen Bericht 17/6409 (https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-6409.pdf) erklärt Minister Prof. Dr. Pinkwart:
"Die Landesregierung hat in Gesprächen mit dem bergbautreibenden Un-
ternehmen dargelegt, dass man die Vorlage eines neuen Hauptbetriebs-
plans erwartet, der die Ergebnisse der angekündigten Überprüfung auf
Bundesebene inhaltlich nicht vorwegnimmt, die Dörfer des sog. dritten
Umsiedlungsabschnitts unangetastet lässt und auch sonst keine Vorprä-
gung im Hinblick auf die Ausgestaltung des Endzustandes des Tagebaus
auch bei einem Szenario Kohleausstieg 2030 enthält."
Bitte senden Sie mir folgendes zu:
- Eine tabellarische Auflistung dieser "Gespräche" (inkl. Datum + Uhrzeit, Ort, Teilnehmende)
- Die Einladungen zu diesen "Gesprächen"
- Briefings und sonstige Vorbereitungsunterlagen des Ministers zu diesen "Gesprächen"
- Die Tischvorlagen zu diesen "Gesprächen" inklusive aller Anhänge
- Die Protokolle dieser "Gespräche".
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum7. Februar 2022
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9. März 2022
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