IFG-Anfrage: Jahresberichte zu HMoP-Vereinbarung zw. MKW/TH-Köln, genehmigtes Raumprogramm TH Köln

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr << Antragsteller:in >>

In der HMoP-Vereinbarung in der abschließenden Fassung vom 17.03.2016 wurde vereinbart, dass (I.) dem MKW jährlich (erstmals zum 01.09.2017) ein abgestimmter Bericht über den Stand der Umsetzung der Maßnahmen vorzulegen ist und (II.) vorab die Genehmigung des von der TH Köln vorzulegenden Raumprogramms erfolgt ist.

Bitte senden Sie mir folgendes zu:
Jahresberichte zu I.) beginnend mit dem Jahresbericht vom 01.09.2017 bis heute
und
vollständiges Raumprogramm der TH Köln und zugehörige Genehmigung des MKW nach II.).

Sollten Ihnen Berechnungsgrundlagen vorliegen, bitte ich um Zusendung. Sollte es ferner Kriterien über die Prüfung/Genehmigung/Genehmigungsfähigkeit des Raumprogrammes geben, senden Sie mir dieses bitte ebenfalls zu. Sollte eine nachträgliche Anpassung/Änderung des Raumprogramms erfolgt sein, senden Sie mir bitte auch diese betreffenden Unterlagen zu.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Juli 2023
  • Frist
    22. August 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Antrag…
An Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage: Jahresberichte zu HMoP-Vereinbarung zw. MKW/TH-Köln, genehmigtes Raumprogramm TH Köln [#284241]
Datum
19. Juli 2023 11:47
An
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Antragsteller:in >> In der HMoP-Vereinbarung in der abschließenden Fassung vom 17.03.2016 wurde vereinbart, dass (I.) dem MKW jährlich (erstmals zum 01.09.2017) ein abgestimmter Bericht über den Stand der Umsetzung der Maßnahmen vorzulegen ist und (II.) vorab die Genehmigung des von der TH Köln vorzulegenden Raumprogramms erfolgt ist. Bitte senden Sie mir folgendes zu: Jahresberichte zu I.) beginnend mit dem Jahresbericht vom 01.09.2017 bis heute und vollständiges Raumprogramm der TH Köln und zugehörige Genehmigung des MKW nach II.). Sollten Ihnen Berechnungsgrundlagen vorliegen, bitte ich um Zusendung. Sollte es ferner Kriterien über die Prüfung/Genehmigung/Genehmigungsfähigkeit des Raumprogrammes geben, senden Sie mir dieses bitte ebenfalls zu. Sollte eine nachträgliche Anpassung/Änderung des Raumprogramms erfolgt sein, senden Sie mir bitte auch diese betreffenden Unterlagen zu. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284241 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284241/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Bitte HTML auswählen: Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag hat uns erreicht und wird zügig bearb…
Von
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre IFG-Anfrage: Jahresberichte zu HMoP-Vereinbarung zw. MKW/TH-Köln, genehmigtes Raumprogramm TH Köln [#284241]
Datum
31. Juli 2023 09:31
Status
Warte auf Antwort
Bitte HTML auswählen: Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag hat uns erreicht und wird zügig bearbeitet. Da mehrere Stellen zu beteiligen sind, wird die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nehmen. Sie erhalten unaufgefordert weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich herzlich für Ihre Mitteilung vom 31.07.2023. Meine Informationsfr…
An Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
[Friendly reminder] IFG-Anfrage: Jahresberichte zu HMoP-Vereinbarung zw. MKW/TH-Köln, genehmigtes Raumprogramm TH Köln [#284241]
Datum
24. August 2023 09:43
An
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich herzlich für Ihre Mitteilung vom 31.07.2023. Meine Informationsfreiheitsanfrage (#284241) wurde bisweilen in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit noch nicht abschließend - oder zumindest in Teilen - beantwortet. Ich weise darauf hin, dass die Anfrage dringlich und wegen kostspieliger offenkundiger Planungs- und Verfahrensfehler im öffentlichen Interesse ist. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Die Hochschulleitung wurde mehrfach und zwar schon bei erster Gelegenheit, nachdem man überhaupt eine Gesprächsmöglichkeit mit der verfassten Studierendenschaft eingeräumt hat, ab 2021 informiert, dass die hochschulseitigen Planungen offenbar fehlerhaft - oder gar nicht erfolgt - sind. Darüber hinaus zeigten sich Lücken im vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren im Rahmen des B-Plan-Verfahrens der Stadt Köln. Diese konnten angegangen werden. Das Präsidium der TH Köln lies dieses Jahr zunächst -unerwartet- mitteilen, das Raumprogramm müsse dem MKW zur Genehmigung zugesandt werden. Die Studierendenschaft informierte das MKW mit Nachricht vom 10.05.2023 über die tatsächliche Flächenbedarfsberechnung. Eine Rückmeldung erfolgte nicht. Inzwischen wurde Seitens des TH-Präsidiums mitgeteilt: "Das Nutzersoll für den zweiten Bauabschnitt wurde abgestimmt und mit Schreiben vom 30.03.2022 durch das MKW zur Kenntnis genommen". Außerdem heißt es: "Für den zweiten Bauabschnitt wird zurzeit die Vertragsausgestaltung zur Finanzierung in Anlehnung an die HMoP-Vereinbarung abgestimmt". Ich möchte Sie als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde nochmals darauf hinweisen, dass die Flächenbedarfsberechnung für die Flächen der Studierendenschaft als Teilgegenstand des o.g. Verfahrens weiterhin offenbar FEHLERHAFT ist und eine finale Abstimmung mit der Studierendenschaft nicht erfolgt ist. Seitens der Hochschule wurde ferner inzwischen bestätigt, dass eine verständige und vollständige Herleitung der Flächen nicht vorliegt. Ich bitte, um Verzögerungen im Bauprozess vorzubeugen, freundlich um beschleunigte Bearbeitung und einstweilen zunächst um Vorlage Ihres betreffenden "Schreiben vom 30.03.2022". Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> mit liegen noch nicht alle angeforderten Stellungnahmen dazu vor, ob aus …
Von
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: [Friendly reminder] IFG-Anfrage: Jahresberichte zu HMoP-Vereinbarung zw. MKW/TH-Köln, genehmigtes Raumprogramm TH Köln [#284241]
Datum
24. August 2023 14:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit liegen noch nicht alle angeforderten Stellungnahmen dazu vor, ob aus Sicht der beteiligten Stelle etwas dagegen spricht, Ihnen die HMoP-Berichte und das Raumprogramm mit Genehmigungsschreiben zu übersenden. Sobald die ausstehenden Schreiben vorliegen und die Prüfung beendet ist, erhalten Sie unverzüglich Bescheid. Wären Sie damit einverstanden, dass ich Ihre unten stehende Mail vom 24. August 2023 mit den weiteren Details zur Fehler- und Lückenhaftigkeit der Flächenberechnung an die zu beteiligenden Stellen weiterleite? Ich stimme mit Ihnen darin überein, dass Normzweck von § 5 Absatz 2 Satz 1 IFG NRW ist, dass der Antragsteller die Informationen möglichst bald erhält. In schwierigeren oder umfangreicheren Fällen, insbesondere wenn andere Stellen zu beteiligen sind, darf die Monatsfrist überschritten werden, um eine sorgfältige Prüfung des Antrags zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> bedauerlicherweise muss ich Sie erneut um etwas Geduld bitten. Alle betro…
Von
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG-Anfrage: Jahresberichte zu HMoP-Vereinbarung zw. MKW/TH-Köln, genehmigtes Raumprogramm TH Köln [#284241]
Datum
25. September 2023 15:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bedauerlicherweise muss ich Sie erneut um etwas Geduld bitten. Alle betroffenen Stellen haben mittlerweile geantwortet. Allerdings ergab sich in einigen Punkten Klärungsbedarf. Die Prüfung konnte daher noch nicht abgeschlossen werden. Sie erhalten unaufgefordert weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Von
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG-Anfrage: Jahresberichte zu HMoP-Vereinbarung zw. MKW/TH-Köln, genehmigtes Raumprogramm TH Köln [#284241]
Datum
25. Oktober 2023 16:26
Status
Bitte HTML aktivieren: Sehr << Antragsteller:in >> die beiliegenden Schreiben und Unterlagen werden Ihnen ausschließlich in elektronischer Form übersandt. Wegen weiterer Fragen können Sie sich gerne an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen

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