IFG-Anfrage: Jahresberichte zu HMoP-Vereinbarung zw. MKW/TH-Köln, genehmigtes Raumprogramm TH Köln
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr << Antragsteller:in >>
In der HMoP-Vereinbarung in der abschließenden Fassung vom 17.03.2016 wurde vereinbart, dass (I.) dem MKW jährlich (erstmals zum 01.09.2017) ein abgestimmter Bericht über den Stand der Umsetzung der Maßnahmen vorzulegen ist und (II.) vorab die Genehmigung des von der TH Köln vorzulegenden Raumprogramms erfolgt ist.
Bitte senden Sie mir folgendes zu:
Jahresberichte zu I.) beginnend mit dem Jahresbericht vom 01.09.2017 bis heute
und
vollständiges Raumprogramm der TH Köln und zugehörige Genehmigung des MKW nach II.).
Sollten Ihnen Berechnungsgrundlagen vorliegen, bitte ich um Zusendung. Sollte es ferner Kriterien über die Prüfung/Genehmigung/Genehmigungsfähigkeit des Raumprogrammes geben, senden Sie mir dieses bitte ebenfalls zu. Sollte eine nachträgliche Anpassung/Änderung des Raumprogramms erfolgt sein, senden Sie mir bitte auch diese betreffenden Unterlagen zu.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum19. Juli 2023
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22. August 2023
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