IFG-Anfrage: Kommunikation mit Datenschutzbehörden zur Einmalzahlung

Die gesamte Kommunikation zwischen Ihrem Ministerium und Datenschutzbehörden bezüglich der Einmalzahlung für Studierende und Fachschüler:innen nach dem EPPSG.

Einer Schwärzung von personenbezogenen Daten stimme ich zu.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    20. Mai 2023
  • Frist
    24. Juni 2023
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage: Kommunikation mit Datenschutzbehörden zur Einmalzahlung [#279325]
Datum
20. Mai 2023 01:49
An
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die gesamte Kommunikation zwischen Ihrem Ministerium und Datenschutzbehörden bezüglich der Einmalzahlung für Studierende und Fachschüler:innen nach dem EPPSG.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Einer Schwärzung von personenbezogenen Daten stimme ich zu. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279325 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279325/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Anfrage: Kommunikation mit Datenschutzbehörden zur Einmalzahlu…
An Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Kommunikation mit Datenschutzbehörden zur Einmalzahlung [#279325]
Datum
24. Juni 2023 09:27
An
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Anfrage: Kommunikation mit Datenschutzbehörden zur Einmalzahlung“ vom 20.05.2023 (#279325) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland
Sehr << Antragsteller:in >> nach Prüfung in unserem Haus kann ich Ihnen mitteilen, dass wir für Anlie…
Von
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Kommunikation mit Datenschutzbehörden zur Einmalzahlung [#279325]
Datum
27. Juni 2023 15:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> nach Prüfung in unserem Haus kann ich Ihnen mitteilen, dass wir für Anliegen nicht zuständig sind. Wenden Sie sich daher bitte an das dafür zuständige Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes. Herzliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, wie in meiner Anfrage ja schon recht unmissverständlich geschrieben, begehre ich Zugang zu der Kommuni…
An Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Kommunikation mit Datenschutzbehörden zur Einmalzahlung [#279325]
Datum
28. Juni 2023 08:28
An
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, wie in meiner Anfrage ja schon recht unmissverständlich geschrieben, begehre ich Zugang zu der Kommunikation von *Ihrem* Ministerium. Daher bin ich mir sicher, dass nach §7 Abs. 1 Satz 1 IFG das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland auch zur Verfügung über die Information berechtigt und damit für diese IFG-Anfrage zuständig ist. Bitte beantworten Sie meine Anfrage unverzüglich. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279325 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279325/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland
Sehr << Antragsteller:in >> Sie bitten nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIF…
Von
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Kommunikation mit Datenschutzbehörden zur Einmalzahlung [#279325]
Datum
28. Juli 2023 11:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Sie bitten nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) um Zusendung der gesamten Kommunikation zwischen unserem Ministerium und den Datenschutzbehörden bezüglich der Einmalzahlung für Studierende und Fachschüler:innen nach dem EPPSG. Sie vertreten die Ansicht, dass die Auskunft einfach und damit gebührenfrei sei, was nach der entsprechenden Gebührenstelle Nr. 455 in der Anlage zum Saarländischen Gebührengesetz dann der Fall wäre, wenn der Zeitaufwand zur Erteilung der Auskunft nicht mehr als 45 Minuten betragen würde. Der geschätzte Zeitaufwand für die von Ihnen erbetene Auskunft liegt hingegen bei 4-5 Arbeitstagen und übersteigt damit den Rahmen einer einfachen und damit gebührenfreien Auskunft. Für diesen Fall haben sie darum gebeten, dass Ihnen die Höhe der zu erwartenden Verwaltungsgebühr mitgeteilt wird. Dies ist nicht ohne weiteres möglich. Nach saarländischem Gebührenrecht ist eine Rahmengebühr zwischen 76 € und 650 € zu erheben, die sich am Verwaltungsaufwand und dem Nutzen der Amtshandlung für Sie (sog. Äquivalenzprinzip) zu orientieren hat. Der Verwaltungsaufwand würde berechnet werden nach dem erforderlichen Zeitaufwand für die von Ihnen erbetene Auskunft, wobei die Stundensätze je nach eingesetztem Personal zwischen 45 € und 82 € liegen. Dieser Verwaltungsaufwand wäre dann dem Äquivalenzprinzip folgend ins Verhältnis zu setzen zu dem Nutzen, den die Auskunft für Sie hat. Zu beachten wäre hierbei auch der sich aus § 1 SIFG ersichtliche Gesetzeszweck, über die Transparenz der Akteninhalte die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns zu ermöglichen. Wir hätten daher im Rahmen einer Ermessensentscheidung zu prüfen, inwieweit die Bedeutung des Informationszugangs für die demokratische Meinungs- und Willensbildung und die Kontrolle des staatlichen Handelns den Aspekt der Kostendeckung durch Erhebung der den Verwaltungsaufwand deckenden Verwaltungsgebühr zurückdrängt. Da derzeit nicht erkenn- und einschätzbar ist, inwieweit die von Ihnen erbetene Auskunft für die demokratische Meinungs – und Willensbildung sowie die Kontrolle des staatlichen Handelns von Belang ist, daneben der konkrete Verwaltungsaufwand sich erst bei Erfüllung ihres Auskunftsanspruchs ergibt, kann ich Ihnen die Höhe der zu erwartenden Verwaltungsgebühr nicht nennen. Sie läge jedenfalls innerhalb der oben genannten Rahmengebühr und nach aktueller Einschätzung eher am oberen Rand der Spanne. Wenn Ihnen die wie dargelegt dem Grunde nach gebührenpflichtige Auskunft erteilt werden soll, bitte ich um Darlegung, inwieweit der Informationszugang für Sie im oben angesprochenen Sinne eine Bedeutung hat, die den Aspekt der Kostendeckung zurückgedrängt, damit ich mein Ermessen im Rahmen der Gebührenfestsetzung rechtmäßig ausüben kann. Herzliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> den Hinweis zu den Gebühren habe ich zur Kenntnis genommen. Ich erkl…
An Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Kommunikation mit Datenschutzbehörden zur Einmalzahlung [#279325]
Datum
6. August 2023 18:40
An
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> den Hinweis zu den Gebühren habe ich zur Kenntnis genommen. Ich erkläre mich mit der Übernahme der Gebühren einverstanden, behalte mir aber einen Widerspruch gegen einen zu hohen Kostenbescheid ausdrücklich vor. Da Sie nach einer Begründung gefragt haben: Diese Anfrage ist Teil einer größer angelegten Recherche zu den Entstehungsumständen und Umsetzung der Einmalzahlung für Studierende und Fachschüler:innen. Wir wollen dabei unter anderem die technische Umsetzung, die unterschiedlichen Zuständigkeiten und Zusammenarbeit verschiedener staatlicher und nicht-staatlicher Stellen und die interne Kommunikation und Entscheidungsgrundlagen beleuchten. Die Ergebnisse der Recherche werden voraussichtlich zum Jahreswechsel in einem Vortrag ausgearbeitet und ggf. noch weiter verwertet. Es handelt sich hierbei also explizit um eine Anfrage, die auf die allgemeine demokratische Meinungs- und Willensbildung und die Kontrolle staatlichen Handelns abzielt. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass die Frist für die Beantwortung meiner Anfrage bereits um über einen Monat überschritten ist und bitte um eine unverzügliche Antwort. Falls möglich, würde ich mich über vorzeitige Teil-Auskünfte freuen, wenn sich Teile der Auskunft durch notwendige Schwärzungsarbeiten verzögern. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279325 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279325/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland
Sehr [geschwärzt],, vielen Dank für Ihr Schreiben (Email) vom 6.8.2023 und die darin enthaltenen Erläuterungen. …
Von
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Kommunikation mit Datenschutzbehörden zur Einmalzahlung [#279325]
Datum
9. August 2023 15:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt],, vielen Dank für Ihr Schreiben (Email) vom 6.8.2023 und die darin enthaltenen Erläuterungen. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 8 Absatz 1 Informationsfreiheitsgesetz dem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats gegeben werden muss, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann. Zudem weise ich darauf hin, dass gemäß § 8 Absatz 2 Satz 1 Informationsfreiheitsgesetz die Entscheidung über den Antrag auf Informationszugang schriftlich ergeht und auch dem Dritten bekannt zu geben ist. Schließlich weise ich darauf hin, dass gemäß § 8 Absatz 2 Satz 2 Informationsfreiheitsgesetz der Informationszugang erst erfolgen darf, wenn die Entscheidung dem Dritten gegenüber bestandskräftig ist oder die sofortige Vollziehung angeordnet worden ist und seit der Bekanntgabe der Anordnung an den Dritten zwei Wochen verstrichen sind. Als Dritte kommen nicht nur die von Ihnen angesprochenen Datenschutzbehörden in Betracht, sondern alle natürlichen und juristischen Personen, deren Daten, Schreiben oder Präsentationen innerhalb dieser Kommunikation gegebenenfalls mitgeteilt worden sind. Die Beantwortung Ihrer Anfrage wird zwar so schnell als möglich, kann aber aufgrund der erforderlichen Drittbeteiligung nicht unverzüglich erfolgen. Gerne können Sie sich vorab telefonisch an [geschwärzt] aus unserem Hause wenden (0681 / 501 [geschwärzt]), der Ihnen gerne den Prozess erläutern wird. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Seit Ihrer letzten Nachricht sind inzwischen zwei Monate vergangen, sodass nun die Antwortfirst für Dr…
An Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Kommunikation mit Datenschutzbehörden zur Einmalzahlung [#279325]
Datum
10. Oktober 2023 11:08
An
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Seit Ihrer letzten Nachricht sind inzwischen zwei Monate vergangen, sodass nun die Antwortfirst für Dritte bereits ausgelaufen sein müsste. Ich habe allerdings noch keine Antwort oder einen Bescheid erhalten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 10.10.2023 und möchte Sie über den de…
Von
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Kommunikation mit Datenschutzbehörden zur Einmalzahlung [#279325]
Datum
26. Oktober 2023 14:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 10.10.2023 und möchte Sie über den derzeitigen Stand Ihrer IFG-Anfrage zur Kommunikation mit den Datenschutzbehörden zur Einmalzahlung informieren. Wie Sie in Ihrer E-Mail richtig feststellen, befindet sich das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft (MFW) derzeit in dem Verfahrensschritt, in dem den Dritten deren Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben können. Wie Sie § 8 Abs. 1 IFG entnehmen können, muss diese Stellungnahme innerhalb eines Monats erfolgen. Aufgrund des Umstandes, dass das MFW den Dritten die Unterlagen, bei denen eine Herausgabe aufgrund Ihrer Anfrage in Betracht kommt, für diese Stellungnahme zur Verfügung gestellt hat, mussten diese herausgesucht, sortiert und in weiten Teilen sogar anonymisiert werden um insbesondere die persönlichen Daten von beteiligten Personen zu schützen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dies einen erheblichen Arbeits- und vor allem Zeitaufwand bedeutete und demnach eine Aufforderung zur Stellungnahme erst am 19.09.2023 erfolgen konnte. Demnach läuft die Frist zur Stellungnahme für die Dritten erst in der kommenden Woche ab und erst dann ist eine Entscheidung über die Herausgabe durch das MFW möglich. Diese Entscheidung ergeht schriftlich und ist auch den Dritten, die zur Stellungnahme aufgefordert wurde, bekannt zu geben (§ 8 Abs. 2 S. 1 IFG). Dabei ist zu beachten, dass Ihnen der Informationszugang erst gewährt werden darf, wenn die Entscheidung den Dritten gegenüber bestandskräftig geworden ist (§ 8 Abs. 2 S. 2 IFG). Das bedeutet, dass abgewartet werden muss, ob einer der Dritten innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe der Entscheidung, einen Rechtsbehelf gegen die o. g. Entscheidung über die Herausgabe einlegt. Sollte dies nicht der Fall sein, tritt die Bestandskraft einen Monat nach der Bekanntgabe ein. Erst dann können Ihnen die gewünschten Informationen zugänglich gemacht werden. Das bedeutet in Ihrem konkreten Fall, dass der Informationszugang frühestens Ende November möglich sein wird. Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Herzliche Grüße
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Bezug: Ihr Antrag auf Herausgabe der Kommunikation mit den Datenschu…
Von
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Bezug: Ihr Antrag auf Herausgabe der Kommunikation mit den Datenschutzbehörden betreffend EPPSG
Datum
12. Dezember 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,1 MB
Das Drittbeteiligungsverfahren ist abgeschlossen. Einige Beteiligten haben einen Ausschlussgrund angemeldet, weshalb der Informationszugang nur teilweise erfolgen wird. Mit diesem Bescheid informiert mich das Ministerium über die Entscheidung, sobald der Bescheid rechtskräftig ist kann der Informationszugang erfolgen.
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Übermittlung der Dokumente) Übermittlung der geschwärzten Dokumente.
Von
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Übermittlung der Dokumente)
Datum
2. Februar 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
mfw-saarland-eppsg-teil1.pdf
49,6 MB
mfw-saarland-eppsg-teil2.pdf
45,3 MB
mfw-saarland-eppsg-teil3.pdf
34,1 MB
Übermittlung der geschwärzten Dokumente.
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Saarland (IFG, UIG, V…
An Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „IFG-Anfrage: Kommunikation mit Datenschutzbehörden zur Einmalzahlung“ [#279325]
Datum
3. Februar 2024 10:02
An
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Saarland (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/279325/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das MFW den Zugang nicht in der gewünschten Form bereitgestellt hat, und zudem die Schwärzunge nicht begründet hat. Im Bescheid vom 12.12.2023 wurde das Ergebnis des Drittbeteiligungsverfahrens bekanntgegeben, einige Beteiligte hatten der Veröffentlichung widersprochen. Gegen diesen Bescheid habe ich keinen Widerspruch eingelegt. Mit Postzustellungsurkunde vom 02.02.2024 wurde mir ein Stapel Papier mit geschwärzten Dokumenten zugeschickt. Zunächst hat das MFW in ihrem Bescheid meine begehrte Form des Zugangs (elektronisch per E-Mail) nicht abgelehnt. Zudem finden sich in den Dokumenten zu keiner Schwärzung eine Begründung, weshalb die Schwärzung erfolgt ist. Zum Teil sind ebenfalls Schwärzungen vorgenommen worden, die augenscheinlich nicht zulässig sein können, z.B. wurde der Name einer Bildungseinrichtung oder der Tag einer Besprechung geschwärzt. Sie finden auch alle Dokumente, abzüglich der angefragten und übersandten Dokumente (die muss ich erst aufwendig einscannen) zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 279325.pdf - 2023-12-12_1-bescheid-saarland.pdf Anfragenr: 279325 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279325/
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Eingangsbestätigung Ihrer Nachricht vom 03.02.2024 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre N…
Von
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer Nachricht vom 03.02.2024
Datum
7. Februar 2024 16:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 03.02.2024, mit der Sie um Vermittlung im Rahmen einer von Ihnen an das Ministerium für Finanzen und für Wissenschaft Saarland gerichteten Anfrage nach dem saarländischen Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) bitten. Diese wird hier unter dem Aktenzeichen Az. IF.1.1-2024-240 geführt. Wir werden den Gegenstand Ihres Anliegens überprüfen und Sie unaufgefordert über den Fortgang des Verfahrens unterrichten. Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die Durchführung dieses Petitionsverfahrens den Ablauf von Rechtsmittelfristen nicht hemmt. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Ihre Anfrage vom 03.02.2024 Sehr << Antragsteller:in >> bei der Überprüfung Ihres Anliegens konnten w…
Von
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Betreff
Ihre Anfrage vom 03.02.2024
Datum
15. Februar 2024 14:58
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> bei der Überprüfung Ihres Anliegens konnten wir aus der uns zur Verfügung stehenden Korrespondenz leider nicht ermitteln, wann Sie dem Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft die von Ihnen begehrte Form des Zugangs zu den begehrten Informationen (elektronisch, per E-Mail) mitgeteilt haben. Um Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten zu können, bitten wir Sie daher um eine kurze Mitteilung darüber, wann und in welcher Form das Ministerium durch Sie über die begehrte Form des Zugangs (elektronisch, per E-Mail) informiert wurde. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 03.02.2024 [#279325] Guten Tag, Im Standard-Anfragetext von FragDenStaat ist im letzten Absa…
An Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 03.02.2024 [#279325]
Datum
15. Februar 2024 15:12
An
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Im Standard-Anfragetext von FragDenStaat ist im letzten Absatz die folgende Formulierung: "Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!" Ich habe diesen Anfragetext auch genutzt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279325 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279325/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 03.02.2024 [#279325] Guten Tag, inzwischen habe ich die Zeit gehabt, die Dokumente zu scanne…
An Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 03.02.2024 [#279325]
Datum
21. Februar 2024 23:13
An
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, inzwischen habe ich die Zeit gehabt, die Dokumente zu scannen und in FragDenStaat hochzuladen, sodass nun auch eine Überprüfung der Schwärzungen möglich ist. Ich habe die Dateien noch nicht freigeschaltet, d.h. ein Zugriff ist nur mittels des Links in meiner initialen Vermittlungsanfrage möglich. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279325 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279325/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich habe inzwischen die Dokumente wie auch den Gebührenbescheid erhalten. Hierzu habe ich allerdings …
An Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Kommunikation mit Datenschutzbehörden zur Einmalzahlung [#279325]
Datum
21. Februar 2024 23:18
An
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich habe inzwischen die Dokumente wie auch den Gebührenbescheid erhalten. Hierzu habe ich allerdings einige Nachfragen: Zunächst hatte ich um Zusendung der Dokumente in Elektronischer Form gebeten. Im Bescheid wurde diese Art des Informationszugangs nicht abgelehnt. Ich würde also darum bitten, dass mir die Dokumente auch in elektronischer Form (am besten per PDF) zur Verfügung gestellt werden, damit ich die Dokumente besser auswerten kann. Des weiteren ist zu keiner der Schwärzungen ein Hinweis enthalten, weshalb hier geschwärzt wurde. Trotz Bestandskraft des Bescheides muss meiner Auffassung nach auch in den Dokumenten nachvollziehbar sein, weshalb hier geschwärzt wurde. Zusätzlich sind einige Anhänge geschwärzt worden und durch das Format der Mails ist nicht immer zweifelsfrei klar, welche Dokumente zu welchen Mails gehören. Ich möchte Sie hier um Klarstellungen bitten. Ich habe bezüglich dieser Sachen auch den gesetzlichen Vermittler, das Datenschutzzentrum Saarland, angeschrieben und um Vermittlung in dieser Sache gebeten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279325 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279325/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
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Von
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. Februar 2024 09:26
Status
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Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland
Ihr Auskunftsersuchen Hallo << Antragsteller:in >> anbei wie von Ihnen erbeten der erste Teil der pdf…
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Hallo << Antragsteller:in >> anbei wie von Ihnen erbeten der erste Teil der pdf-Dateien. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland
Ihr Auskunftsersuchen Hallo << Antragsteller:in >> anbei wie von Ihnen erbeten der zweite Teil der pd…
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Hallo << Antragsteller:in >> anbei wie von Ihnen erbeten der zweite Teil der pdf-Dateien. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland
Ihr Auskunftsersuchen Hallo << Antragsteller:in >> anbei wie von Ihnen erbeten der dritte Teil der pd…
Hallo << Antragsteller:in >> anbei wie von Ihnen erbeten der dritte Teil der pdf-Dateien. Mit freundlichen Grüßen

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WG: Eingabe nach dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz; hier: Petent: << Antragsteller:in >> …
Von
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland
Betreff
WG: Eingabe nach dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz; hier: Petent: << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>; Ihr Az.: IF.1.1-2024-240
Datum
23. April 2024 11:33
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Hallo << Antragsteller:in >> anbei übersende ich, nach Ihrer Eingabe beim Unabhängigen Datenschutzzentrum des Saarlandes (UDZ) und einer weiteren Befassung mit der Angelegenheit, der Rechtsauffassung des UDZ folgend eine Liste mit den Begründungen für die vorgenommenen Schwärzungen, die das UDZ für ausreichend und nachvollziehbar erklärt hat, sowie das Dokument zwölf, an dem – wie vom UDZ vorgeschlagen – weniger Schwärzungen als ursprünglich vorgenommen wurden. Ein schriftlicher Bescheid mit den entsprechenden Anlagen wird Ihnen in Kürze zugehen. Mit freundlichen Grüßen

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