IFG-Anfrage Log4j-Sicherheitslücke
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Sie bitten, mir folgende Informationen zukommen zu lassen:
1. Wie viele Bundesbehörden bzw. Regierungsstellen sind Ihrer Kenntnis nach bisher von der bekannt gewordenen Log4j Sicherheitslücke betroffen? Wie viele Bundesbehörden bzw. Regierungsstellen waren von dieser Sicherheitslücke betroffen, haben sie mittlerweile aber geschlossen?
2. Welche Bundesbehörden sind betroffen?
Falls diese Auskunft aus Sicherheitsgründen nicht möglich sein sollte: Welche Bundesbehörden waren Ihrer Kenntnis nach von diesem Sicherheitsproblem betroffen und haben die Sicherheitslücke mittlerweile geschlossen?
3. Sind oder waren von diesem Sicherheitsproblem Ihrer Kenntnis nach kritische Daten betroffen (z.B. persönliche Bürgerdaten, wichtige behördeninterne Dokumente etc.)? Dabei genügt mir eine simple Ja/Nein-Antwort.
4. Falls gegeben: Wie viele BSI-Mitarbeiter sind derzeit im Rahmen der Log4j Sicherheitslücke im Einsatz (insbesondere für die Unterstützung von Bundesbehörden usw.)?
Sollte das BSI zu der gesamten Fülle dieser Nachfragen oder zu einem Teil dieser Anfragen bereits publiziert haben, genügt mir für den entsprechenden Teil die Zusendung eines Links bzw. Anhangs.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren, da diese Information im Anschluss in gemeinnütziger Weise der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird und ggf. ein großes Interesse der Allgemeinheit besteht, falls kritische Daten von der Sicherheitslücke betroffen sein sollten.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum12. Dezember 2021
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15. Januar 2022
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