IFG-Anfrage: Meldungen von Falschparken über die App "Wegeheld"

Anfrage an: Ordnungsamt Münster

-Anzahl der beim Ordnungsamt eingegangenen Meldungen von Falschparkern vermittelt über die App "Wegeheld" im Kalendarjahr 2021
-Art und Weise, wie behördlich mit den über die App gemeldeten Ordnungswidrigkeiten umgegangen wird
-Anzahl der mit Bußgeld bewehrten Ordnungswidrigkeiten, auf die das Ordnungsamt vornehmlich durch die App "Wegeheld" aufmerksam geworden ist
-jegliche Kommunikation mit den Unternehmen "Flaschenpost" und "DHL", "Hermes" und "Amazon", die das Falschparken von unternehmenseigenen Kleintransportern betreffen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    31. Januar 2022
  • Frist
    2. März 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ordnungsamt Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage: Meldungen von Falschparken über die App "Wegeheld" [#239426]
Datum
31. Januar 2022 18:19
An
Ordnungsamt Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Anzahl der beim Ordnungsamt eingegangenen Meldungen von Falschparkern vermittelt über die App "Wegeheld" im Kalendarjahr 2021 -Art und Weise, wie behördlich mit den über die App gemeldeten Ordnungswidrigkeiten umgegangen wird -Anzahl der mit Bußgeld bewehrten Ordnungswidrigkeiten, auf die das Ordnungsamt vornehmlich durch die App "Wegeheld" aufmerksam geworden ist -jegliche Kommunikation mit den Unternehmen "Flaschenpost" und "DHL", "Hermes" und "Amazon", die das Falschparken von unternehmenseigenen Kleintransportern betreffen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239426 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239426/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Anfrage: Meldungen von Falschparken über d…
An Ordnungsamt Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Meldungen von Falschparken über die App "Wegeheld" [#239426]
Datum
4. März 2022 16:06
An
Ordnungsamt Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Anfrage: Meldungen von Falschparken über die App "Wegeheld"“ vom 31.01.2022 (#239426) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Anfrage: Meldungen von Falschparken über d…
An Ordnungsamt Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Meldungen von Falschparken über die App "Wegeheld" [#239426]
Datum
11. März 2022 11:44
An
Ordnungsamt Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Anfrage: Meldungen von Falschparken über die App "Wegeheld"“ vom 31.01.2022 (#239426) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in

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Ordnungsamt Münster
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz wurde mir leider urlaubs- und krankheitsbed…
Von
Ordnungsamt Münster
Betreff
WG: IFG-Anfrage: Meldungen von Falschparken über die App "Wegeheld" [#239426]
Datum
16. März 2022 11:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz wurde mir leider urlaubs- und krankheitsbeding erst jetzt zugeleitet, ich bitte die verspätete Antwort zu entschuldigen. Zu Ihrem Antrag kann ich Ihnen mitteilen, dass das Ordnungsamt jede eingehende private Anzeige von Ordnungswidrigkeiten grundsätzlich nach den Ordnungswidrigkeitengesetz verfolgt. Über die Art der Übermittlung, oder welche Hilfsmittel die Anzeigenerstattenden beim Verfassen z.B. einer E-Mail nutzen wird hier keine Statistik geführt. Die Kommunikation zu Ordnungswidrigkeiten werden grundsätzlich einzelfallbezogen mit Halter*In oder Fahrer*In geführt. Sammelakten, nur ein bestimmtes Unternehmen betreffend, existieren nicht. Deshalb muss ich Ihnen mitteilen, dass Ihnen keine Zahlen bezogen auf Ihrem Antrag übermittelt werden können. Da hierdrüber keine Statistikdaten von Seiten des Ordnungsamtes erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen