IFG Anfrage nach der Veröffentlichung zu Gerichtsterminen

Bitte senden Sie mir unverzüglich eine Liste mit allen bereits geplanten Terminen zu öffentlichen Verhandlungen vor Ihrem Gericht zu. Damit kann ich dann entscheiden zu welchen Verhandlungen ich bei Ihnen erscheinen werde um den Grundsatz der Öffentlichkeit der Verhandlung zu waren.

In jedem anderen Fall dürfte vermutlich ein absoluter Revisionsgrund vorliegen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. November 2022
  • Frist
    6. Dezember 2022
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: B…
An Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Details
Von
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Betreff
IFG Anfrage nach der Veröffentlichung zu Gerichtsterminen [#262330]
Datum
2. November 2022 12:41
An
Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir unverzüglich eine Liste mit allen bereits geplanten Terminen zu öffentlichen Verhandlungen vor Ihrem Gericht zu. Damit kann ich dann entscheiden zu welchen Verhandlungen ich bei Ihnen erscheinen werde um den Grundsatz der Öffentlichkeit der Verhandlung zu waren. In jedem anderen Fall dürfte vermutlich ein absoluter Revisionsgrund vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262330 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/262330/upload/f1c38b1b4d31a8ceff26e1635d6f3971e4760b82/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, möchte ich noch auf folgendes Verweisen: Nicht jede Verletzung der Bestimmungen ü…
An Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Anfrage nach der Veröffentlichung zu Gerichtsterminen [#262330]
Datum
2. November 2022 12:54
An
Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, möchte ich noch auf folgendes Verweisen: Nicht jede Verletzung der Bestimmungen über die Öffentlichkeit des Verfahrens ist ein absoluter Revisionsgrund. Es sind zu unterscheiden die Fälle, in denen das Verfahren nicht öffentlich war, obwohl es öffentlich hätte sein sollen, und die, in denen es öffentlich war, obwohl es nicht öffentlich hätte sein sollen. In den letzteren Fällen liegt zwar ein Verfahrensmangel vor, der uU für das Urteil ursächlich geworden ist; um einen absoluten Revisionsgrund handelt es sich aber nur, wenn in einem an sich zwingend öffentlichen Verfahren die Öffentlichkeit nicht hergestellt war, denn der eigentliche Grund, warum in der Verletzung dieser Vorschriften über die Öffentlichkeit ein absoluter Revisionsgrund gesehen wird, ist der, dass sich die Rspr. unter den Augen der Öffentlichkeit abspielen soll (BFH VII R 122/73, BStBl. II 1977, 431; VIII B 166/04, BFH/NV 1996, 752; IV R 20/95, BFH/NV 1996, 914) (Gräber/Ratschow, 9. Aufl. 2019, FGO § 119 Rn. 33) Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262330 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/262330/upload/f1c38b1b4d31a8ceff26e1635d6f3971e4760b82/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt
Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte um Verständnis, dass ich Ihrem Antrag, die Terminsrollen aller…
Von
Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: [EXTERN] IFG Anfrage nach der Veröffentlichung zu Gerichtsterminen [#262330]
Datum
11. November 2022 14:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte um Verständnis, dass ich Ihrem Antrag, die Terminsrollen aller geplanten mündlichen Verhandlungen zugesendet zu bekommen, nicht entsprechen kann. Der Grundsatz der Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung, § 52 Abs. 1 FGO i.V.m. § 169 Abs. 1 GVG, gewährt keinen Anspruch auf Übersendung von Terminsrollen. Im Hinblick auf § 52 Abs. 2 FGO sieht das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt auch davon ab, sämtliche mündliche Verhandlungen z.B. im Internet anzukündigen. Sie können gerne jeden Tag der Arbeitswoche das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt in der Mariannenstraße 35, 06844 Dessau-Roßlau aufsuchen und die stattfindenden mündlichen Verhandlungen besuchen. Mit freundlichen Grüßen