IFG-Anfrage: Notunterkunft Herkulesstraße

Alle nicht-klassifizierten Unterlagen und Beschlüsse zu der momentanen Situation in der Unterkunft Herkulesstraße aus den vergangenen sieben Monaten, darunter insbesondere Auskunft über die Anzahl der Bewohner*innen, die Quarantänemaßnahmen sowie alle weiteren Maßnahmen zum Pandemieschutz, außerdem das von Sozialdezernent Rau erwähne Urteil des Verwaltungsgerichts zur Situation in der Herkulesstraße.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Juli 2020
  • Frist
    8. August 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Amt der Oberbürgermeisterin Köln Details
Von
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Betreff
IFG-Anfrage: Notunterkunft Herkulesstraße [#192094]
Datum
5. Juli 2020 20:23
An
Amt der Oberbürgermeisterin Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle nicht-klassifizierten Unterlagen und Beschlüsse zu der momentanen Situation in der Unterkunft Herkulesstraße aus den vergangenen sieben Monaten, darunter insbesondere Auskunft über die Anzahl der Bewohner*innen, die Quarantänemaßnahmen sowie alle weiteren Maßnahmen zum Pandemieschutz, außerdem das von Sozialdezernent Rau erwähne Urteil des Verwaltungsgerichts zur Situation in der Herkulesstraße.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192094 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192094/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt der Oberbürgermeisterin Köln
Automatische Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. Da hier jeden Tag zahlr…
Von
Amt der Oberbürgermeisterin Köln
Betreff
Automatische Eingangsbestätigung
Datum
5. Juli 2020 20:24
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. Da hier jeden Tag zahlreiche Mails eingehen, ist dies eine automatisch generierte Eingangsbestätigung. Sofern erforderlich, wird Ihre Mail umgehend an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Falls Ihre Mail eine Frage, eine Beschwerde oder ein sonstiges Anliegen enthält, werden die erforderlichen Recherchen eingeleitet, um Ihnen zeitnah eine Antwort zusenden zu können. Sollten Sie aktuelle Fragen zum Corona-Virus haben, kontaktieren Sie bitte unser Bürgertelefon: 0221 / 221-33500. Das Bürgertelefon ist montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr, samstags und sonntags von 9 bis 18 Uhr erreichbar. Aktuelle Informationen finden Sie unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/gesundheit/corona-virus/index.html. Die Poststelle ist montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr besetzt. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Amt der Oberbürgermeisterin Köln
Ihr Anfrage vom 06.07.2020 [#192094] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 06. Juli 2020…
Von
Amt der Oberbürgermeisterin Köln
Betreff
Ihr Anfrage vom 06.07.2020 [#192094]
Datum
10. August 2020 10:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 06. Juli 2020 zur Unterbringungseinrichtung für Geflüchtete in der Herkulesstraße. Sie bitten um Bereitstellung von Dokumenten zur Situation in der Unterkunft während der Covid-19-Pandemie. Die Stadt Köln nutzt die Unterbringungseinrichtung in der Herkulesstraße als Notaufnahme. Hier werden Personen untergebracht, die noch nicht im Unterbringungssystem der Stadt Köln erfasst sind und deren Bedarfe somit noch unbekannt sind. Die Unterbringung in der Notaufnahme ist deshalb überwiegend nur von kurzer Dauer. Von der Herkulesstraße aus werden die geflüchteten Personen, für die die Stadt Köln unterbringungsverpflichtet ist, auf die übrigen Standorte im gesamten Stadtgebiet verteilt. Die Stadt Köln verfolgt dabei eine dezentrale Unterbringungsstrategie und arbeitet beständig daran, die Ressourcen an abgeschlossenen Wohneinheiten zu erweitern. Schon jetzt sind mehr als 75 % der Geflüchteten in abgeschlossenen Wohneinheiten untergebracht (ohne Beherbergungsbetriebe und Notaufnahmen). In einer abgeschlossenen Wohneinheit steht den untergebrachten Personen jeweils ein eigenes Bad und eine eigene Küche oder Küchenzeile zur Verfügung, vergleichbar mit einer Wohnung des freien Wohnungsmarktes. In der Notaufnahme Herkulesstraße werden Familien jeweils in eigenen Zimmern untergebracht, die nicht mit haushaltsfremden Personen geteilt werden müssen. Im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wurden die Tische im Speisesaal auseinandergerückt und es wurden Abstandsmarkierungen auf dem Boden an der Essensausgabe aufgebracht. Um Warteschlangen zu vermeiden und die Personenzahl zu reduzieren, wurden die untergebrachten Personen in Gruppen eingeteilt, die jeweils zeitversetzt ihr Essen einnehmen. Über diese und weitere Maßnahmen zur Kontaktreduzierung und Hygiene in der Unterkunft Herkulesstraße hat die Stadt Köln in einer Pressemitteilung vom 19.05.2020 informiert. Sie können die Mitteilung online abrufen unter folgendem Link: https://www.stadt-koeln.de/politik-und-… Die coronabedingten Maßnahmen in der Herkulesstraße wurden in drei Urteilen gerichtlich als angemessen und hinreichend bewertet. Zwei Urteile des Verwaltungsgerichts habe ich Ihnen als Anhang beigefügt. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes ist öffentlich abrufbar unter folgendem Link: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg… Eine ausführliche Darstellung der coronabedingten Maßnahmen in städtischen Unterkünften für Geflüchtete enthält die Mitteilung Nr. 2078/2020. Diese ist im Ratsinformationssystem der Stadt Köln online abrufbar: https://buergerinfo.sessionnet.verwaltu… In der Herkulesstraße stehen insgesamt 505 Plätze zur Verfügung. Der Standort war zuletzt aufgrund geringer Zugangszahlen und zügiger Verteilung auf andere Standorte jedoch nur rund zur Hälfte belegt. Die monatlichen Zahlen der untergebrachten Geflüchteten in der Herkulesstraße in den letzten sieben Monaten (jeweils zum Monatsende) stellen sich wie folgt dar: 31.07.2020: 79 30.06.2020: 160 31.05.2020: 206 30.04.2020: 269 31.03.2020: 285 29.02.2020: 300 31.01.2020: 307 31.12.2019: 337 Die Stadt Köln hatte im Übrigen kurzfristig die Bereithaltung zweier neu errichteter Unterkünfte beschlossen, um besondere Zielgruppen im Fall einer Quarantäne dort unterbringen zu können. Darunter fallen auch Geflüchtete, wenn eine Quarantäne nach Maßgabe der Anordnung des Gesundheitsamtes sonst nicht möglich ist, z.B. wenn Küchen oder sanitäre Anlagen mit anderen Bewohnerinnen und Bewohnern geteilt werden. Da dies in der Herkulesstraße der Fall ist, wurden positiv Getestete bzw. Kontaktpersonen nach Maßgabe des Gesundheitsamtes der Stadt Köln zur Schutzisolation für die Dauer der Quarantäne verlegt. Aufgrund der insgesamt wenigen Fälle, in denen Bewohnerinnen und Bewohner positiv getestet wurden oder als Kontaktpersonen galten, hat sich inzwischen die Vorhaltung lediglich eines Standortes als ausreichend erwiesen. Die Pressemitteilungen zur Einrichtung der Quarantänestandorte können Sie unter folgendem Link aufrufen: https://www.stadt-koeln.de/politik-und-… Aktuell leben 6.732 Geflüchtete in Einrichtungen der Stadt Köln (Stand: 31.07.2020). Für die Stadt besteht eine gesetzliche Unterbringungsverpflichtung, um die geflüchteten Menschen vor Obdachlosigkeit zu bewahren. Ich hoffe, Ihnen mit den bereitgestellten Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie weitere Fragen zur Unterbringung Geflüchteter in Köln haben, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Anfrage vom 06.07.2020 [#192094] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Anf…
An Amt der Oberbürgermeisterin Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Anfrage vom 06.07.2020 [#192094]
Datum
12. August 2020 16:12
An
Amt der Oberbürgermeisterin Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Anfrage: Notunterkunft Herkulesstraße“ vom 05.07.2020 (#192094) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192094 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192094/
Amt der Oberbürgermeisterin Köln
Automatische Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. Da hier jeden Tag zahlr…
Von
Amt der Oberbürgermeisterin Köln
Betreff
Automatische Eingangsbestätigung
Datum
12. August 2020 16:12
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. Da hier jeden Tag zahlreiche Mails eingehen, ist dies eine automatisch generierte Eingangsbestätigung. Sofern erforderlich, wird Ihre Mail umgehend an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Falls Ihre Mail eine Frage, eine Beschwerde oder ein sonstiges Anliegen enthält, werden die erforderlichen Recherchen eingeleitet, um Ihnen zeitnah eine Antwort zusenden zu können. Sollten Sie aktuelle Fragen zum Corona-Virus haben, kontaktieren Sie bitte unser Bürgertelefon: 0221 / 221-33500. Das Bürgertelefon ist montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr, samstags und sonntags von 9 bis 18 Uhr erreichbar. Aktuelle Informationen finden Sie unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/gesundheit/corona-virus/index.html. Die Poststelle ist montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr besetzt. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Amt der Oberbürgermeisterin Köln
Ihr E-Mail vom 12.08.2020 [#192094] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage. Die Beantwortun…
Von
Amt der Oberbürgermeisterin Köln
Betreff
Ihr E-Mail vom 12.08.2020 [#192094]
Datum
13. August 2020 10:00
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage. Die Beantwortung zu Ihrer Anfrage wurde Ihnen am 10.08.2020 übersandt. Sie ist auf der Seite fragdenstaat.de, die Sie zur Anfragenstellung genutzt haben, veröffentlicht und unter folgendem Link einzusehen: https://fragdenstaat.de/anfrage/ifg-anfrage-notunterkunft-herkulesstrae/ Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen