IFG-Anfrage: Plausibilitätsprüfung RWE-Revierkonzept

in der neuen Leitenscheidung zum Rheinischen Braunkohlerevier schreibt die Landesregierung in Bezug auf das von RWE vorgestellte Revierkonzept / "Tagebauplanung" (Seite 6):
"Die Tagebauplanung wurde von der Landesregierung gemeinsam mit den Fachbehörden des Landes auf Plausibilität überprüft. Sie wurde auch mehrfach mit der Bergbautreibenden erörtert. "

Bitte senden Sie mir a) zu o.g. Plausibilitätsprüfung und b) der mehrfachen Erörterungen jeweils die gesamten Verwaltungsvorgänge zu.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Oktober 2020
  • Frist
    10. November 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage: Plausibilitätsprüfung RWE-Revierkonzept [#199814]
Datum
8. Oktober 2020 13:55
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in der neuen Leitenscheidung zum Rheinischen Braunkohlerevier schreibt die Landesregierung in Bezug auf das von RWE vorgestellte Revierkonzept / "Tagebauplanung" (Seite 6): "Die Tagebauplanung wurde von der Landesregierung gemeinsam mit den Fachbehörden des Landes auf Plausibilität überprüft. Sie wurde auch mehrfach mit der Bergbautreibenden erörtert. " Bitte senden Sie mir a) zu o.g. Plausibilitätsprüfung und b) der mehrfachen Erörterungen jeweils die gesamten Verwaltungsvorgänge zu.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 199814 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199814/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Anfrage: Plausibilitätsprüfung RWE-Revierkon…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Plausibilitätsprüfung RWE-Revierkonzept [#199814]
Datum
10. November 2020 11:00
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Anfrage: Plausibilitätsprüfung RWE-Revierkonzept“ vom 08.10.2020 (#199814) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 199814 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199814/
Bezirksregierung Arnsberg
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage befindet sich derzeit in Bearbeitung. Sobald die von Ihnen angefragte…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Plausibilitätsprüfung RWE-Revierkonzept [#199814] - Frist zur Beantwortung ist gestern abgelaufen
Datum
17. November 2020 13:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage befindet sich derzeit in Bearbeitung. Sobald die von Ihnen angefragten Informationen vorliegen, gebe ich Ihnen Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Anfrage: Plausibilitätsprüfung RWE-Revierkon…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Plausibilitätsprüfung RWE-Revierkonzept [#199814] - Frist zur Beantwortung ist gestern abgelaufen [#199814]
Datum
14. Dezember 2020 10:52
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Anfrage: Plausibilitätsprüfung RWE-Revierkonzept“ vom 08.10.2020 (#199814) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 35 Tage überschritten. Sollten Sie die Anfrage nicht bis zum 17.12.2020 (FRIST) beantworten, behalte ich mir rechtliche Schritte vor. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 199814 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199814/
Bezirksregierung Arnsberg
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage befindet sich noch immer in Bearbeitung. Sobald die von Ihnen angefra…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Plausibilitätsprüfung RWE-Revierkonzept [#199814] - Frist zur Beantwortung ist gestern abgelaufen [#199814]
Datum
18. Dezember 2020 16:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage befindet sich noch immer in Bearbeitung. Sobald die von Ihnen angefragten Informationen vorliegen, gebe ich Ihnen Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksregierung Arnsberg
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage sende ich Ihnen anliegende Informationen. Weitere von Ihrer Anfr…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Plausibilitätsprüfung RWE-Revierkonzept [#199814]
Datum
12. Januar 2021 17:08
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage sende ich Ihnen anliegende Informationen. Weitere von Ihrer Anfrage umfassten Informationen sind öffentlich zugänglich. Die Synopsen vom 22.05.2020 "Ergebnisprotokoll zum Erörterungstermin am 31.03.2020" und "Ergebnis Fachgespräch Bergbau/Geologie" am 23.04.2020 sind unter folgendem Link einsehbar: https://fragdenstaat.de/a/199816 Das "Revierkonzept" der RWE Power AG sowie zwei gutachterliche Stellungnahmen zur gewinnbaren Kohlemenge in den Tagebauen Hambach und Garzweiler sind unter folgendem Link einsehbar: https://www.group.rwe/unser-portfolio-leistungen/rohstoffe-energietraeger/braunkohle/neues-revierkonzept Im Übrigen befindet sich Ihre Anfrage in Bearbeitung. Sobald die von Ihnen angefragten Informationen vorliegen, gebe ich Ihnen Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksregierung Arnsberg
Sehr geehrter Antragsteller/in zur abschließenden Beantwortung Ihrer Anfrage sende ich Ihnen anliegende Informat…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Plausibilitätsprüfung RWE-Revierkonzept [#199814]
Datum
29. Januar 2021 15:45
Status
Sehr geehrter Antragsteller/in zur abschließenden Beantwortung Ihrer Anfrage sende ich Ihnen anliegende Informationen. Mit freundlichen Grüßen

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