IFG-Anfrage politische Stiftungen

- Verwendungsnachweise (inklusive Beleglisten, Sachbericht) von Förderungen der Friedrich-Naumann-Stiftung, der Konrad-Adenauer-Stiftung und der Hanns-Seidel-Stiftung in Südamerika für den letzten Bewilligungszeitraum.
- Korrespondenz bezüglich Abschlussberichten und wichtigen Änderungen.

Selbstverständlich können personenbezogene Daten wie Namen, Unterschriften und Kontaktdaten geschwärzt werden.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    18. März 2024
  • Frist
    20. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Verwendungsnachweise (inklusive Bel…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage politische Stiftungen [#303451]
Datum
18. März 2024 10:50
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Verwendungsnachweise (inklusive Beleglisten, Sachbericht) von Förderungen der Friedrich-Naumann-Stiftung, der Konrad-Adenauer-Stiftung und der Hanns-Seidel-Stiftung in Südamerika für den letzten Bewilligungszeitraum. - Korrespondenz bezüglich Abschlussberichten und wichtigen Änderungen. Selbstverständlich können personenbezogene Daten wie Namen, Unterschriften und Kontaktdaten geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303451 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303451/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG-Antrag – Gz.: Z14 O4010-3005/070; hier: Eingangsbestätigung Sehr << Antragsteller:in >> ich b…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG-Antrag – Gz.: Z14 O4010-3005/070; hier: Eingangsbestätigung
Datum
18. März 2024 13:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 18.03.2024, eingegangen im BMZ am selben Tag. Ihr Antrag wird unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt. Bearbeitungsdauer Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen. Sollte die Bearbeitung Ihres Antrags länger als einen Monat in Anspruch nehmen (z.B. weil umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden), werde ich Sie darüber informieren. Mögliche Gebührenerhebung Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben; sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500 EUR erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten erhoben, sondern orientieren sich an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätzen. Diese Personalkostensätze stellen lediglich den Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall dar. Die pauschalen Personalkostensätze betragen: 60 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes, 45 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, 30 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Datenschutz Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Beruf und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach fünf Jahren gelöscht. Informationen zum Datenschutzbeauftragten und Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMZ: https://www.bmz.de/de/service/datenschutzerklaerung Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG Antrag - Gz.: Z14 O4010-3005/070 - hier: Bescheid Sehr << Antragsteller:in >> bitte beachten …
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG Antrag - Gz.: Z14 O4010-3005/070 - hier: Bescheid
Datum
19. April 2024 14:06
Status
Sehr << Antragsteller:in >> bitte beachten Sie den anliegenden Bescheid. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin freier Journalistin und recherchiere mit einer Förderung von “Netzwerk Re…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „IFG-Anfrage politische Stiftungen“ [#303451]
Datum
25. April 2024 18:55
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin freier Journalistin und recherchiere mit einer Förderung von “Netzwerk Recherche” zu Auslandstätigkeiten deutscher Parteistiftungen. Ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/303451/ Im Rahmen dieser Recherche habe ich einen IFG-Antrag beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gestellt, um Einsicht in die Verwendungsnachweise und Korrespondenz zu Abschlussberichten stiftungsgeförderter Projekte in Lateinamerika zu erhalten. Hintergrund sind Berichte, wonach die Friedrich-Naumann-Stiftung im Jahr 2022 in Peru ein Treffen finanzierte, während dessen Umsturzpläne gegen den amtierenden Präsidenten diskutiert wurden. Unserer Recherche zufolge war die Förderung demokratisch fragwürdiger Akteure durch die Stiftung kein Einzelfall. Nun hat das BMZ unsere IFG-Anfrage abgelehnt und begründet dies damit, dass die Verwendungsnachweise als VS-NfD eingestuft wurden. Weitere Gründe, warum die Dokumente so kategorisiert und eine Einsicht für die Interessen der Bundesrepublik nachteilig sei, werden nicht genannt. Unserer Auffassung der gängigen Rechtsprechung zufolge wäre eine solche Begründung jedoch notwendig. Da das BMZ keine Sachgründe darlegt, weshalb es sie den Zugang nach IFG zu den angeforderten Unterlagen verweigern, ist es uns nicht möglich eine Einschätzung zu treffen, ob gemäß § 8 Abs. 1 UIG ein berechtigtes Ausschlussinteresse besteht, oder aber ob ober das öffentliche Interesse überwiegt. Zudem verwehrt das BMZ auch den Zugang zur angefragten Korrespondenz, die laut Bescheid nicht als VS-NfD eingestuft ist. Dies ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar. Gemäß §8 Abs.1 UIG darf die informationspflichtige Behörde den Antrag nicht ablehnen, wenn das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt. Aus meiner Sicht gibt es eine ganze Reihe an Gründen, die dies untermauern: 1. Laut der investigativen Wochenzeitschrift "Hildebrandt en sus trece" organisierte die Friedrich-Naumann-Stiftung 2022 mit Steuermitteln ein Treffen, auf dem Umsturzpläne gegen den amtierenden Präsident diskutiert wurden. (https://amerika21.de/2022/03/256861/fnf-politische-einmischung-peru ). Dies ist nicht das erste Mal, dass die Stiftung putschistische Bestrebungen in Lateinamerika unterstützt hat, wie beispielsweise 2009 in Honduras (https://www.german-foreign-policy.com/en/news/detail/5365 ). Des weiteren förderte die FNF die Partei des rechtsradikalen Ex-Präsidenten von Brasilien Bolsonaro (https://www.fr.de/politik/liberale-hilfe-bolsonaro-10970114.html ), aber unterstütze auch den Werdegang des rechtsextremen argentinischen Präsidenten Milei (https://www.spiegel.de/ausland/argentinien-javier-milei-ist-vieles-nur-nicht-liberal-a-5495f676-7d8a-4354-ad25-9a38d3b91e9c ) oder seiner Vizepräsidentin Villaruell (https://www.youtube.com/watch?v=aSMLT-PWyFA ), die für die verläumnung der Verbrechen der argentinischen Militärdiktatur bekannt ist. Die FNF pflegte nach unseren bisherigen Recherchen Kontakte und Partnerschaften zu mindestens 15 Unterzeichnerin der “Charta de Madrid”, eine internationale Vernetzung der faschistischen spanischen Partei VOX. 2. 2009 hat die Konrad Adenauer Stiftung in Bolivien Projektpartner finanziert, deren Vorstände wegen eines Massakers an der Opposition zu 15 Jahren Haft verurteilt wurden. Die FNS finanzierte im gleichen Zeitraum einen separatistischen Großgrundbesitzer, der wahrscheinlich maßgeblich dazu beitrug, Milizen mit Kroatischen Faschisten aufzubauen, die eine Reihe an Massakern an indigenen Menschen begingen. (https://lateinamerika-nachrichten.de/artikel/gefaehrliche-verwicklungen/) In Peru fördert die KAS ebenfalls Unterzeichner:innen der “Carta de Madrid” (https://trome.com/actualidad/politica/rosangella-barbaran-maria-del-carmen-alva-y-otros-congresistas-aprovechan-en-viajar-a-europa-para-asistir-a-graduacion-de-colega-video-gobierno-trpm-noticia/ https://www.parlamentoandino.org.pe/integrantes/ https://twitter.com/adrianatudelag/status/1737271982972899381 3. Schon vor über 30 Jahren rügte die „Weizsäcker-Kommission“ die mangelde Transparenz und Kontrolle der Mittelzuwendungen an die politischen Stiftungen. Auch 2023 forderte das Bundesverfassungsgericht erneut mehr Transparenz in der Stiftungsfinanzierung ein. Die Qualität der Transparenzberichte hat seitdem jedoch weiter abgenommen (so veröffentlichen nur noch die Ebert-, Böll- und Luxemburg-Stiftung, von welchem Ministerium sie wie viel Geld bekommen) und im Stiftungsfinanzierungsgesetz wurde es versäumt, Mechanismen für mehr Transparenz zu schaffen, wie die mit Steuergeldern finanzierten Stiftungen ihr Geld ausgeben. 4. Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass das BMZ Förderanträge politischer Stiftungen uneingeschränkt bewilligt, obwohl sie die nötige Zustimmung durch das Auswärtige Amt (prüfung der außenpolitischen Unbedenklichkeit) nicht bekommen haben. Unter Anderem, weil das AA Projekte politischer Stiftungen im Gegensatz zur deutschen bzw. Europäischen Außenpolitik sieht oder sie Projektpartner ablehnen. (https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/politische-stiftungen-volltext.pdf ). Aus einer IfG-Antwort des Auswärtigen Amtes ist mir bekannt, dass sie 2021 die außenpolitische Unbedenklichkeit des für das FNF-Projekt in Nikaragua verweigert haben. Nur mittels den beantragten Beleglisten lässt sich im Sinne des öffentlichen Interesses prüfen, ob die FNF möglicherweise entgegen Auflagen des AA kritische Projektpartner:innen gefördert hat. 5. Die meisten Steuergelder, mit denen die politischen Stiftungen finanziert werden, werden durch das BMZ für deren Aktivitäten im Ausland umgesetzt. Und gerade hier gibt es am wenigsten Transparenz, wie unser Geld eingesetzt wird. Wir haben in unserer Recherche eine Reihe an Anhaltspunkten gefunden, dass mit Steuermillionen, die an die Parteistiftungen gehen, auch antidemokratische Kräfte im Ausland gefördert werden, darunter etwa Reisen und Vorträge rechtsradikaler Politiker. Da aus meiner Sicht das BMZ die IfG-Anfrage zu Unrecht abgelehnt hat, bitte ich sie um Vermittlung. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Ich bedanke mich voran für Ihre Mühen und verbleibe, mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 303451.pdf - 2024-04-19_1-bescheid-z14o4010-3005070.pdf Anfragenr: 303451 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303451/