IFG-Anfrage Referentenentwurfe monoklonale Antikörper

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in einem Referentenentwurf der Verordnung zur Vergütung der Anwendung von monoklonalen Antikörpern Ihres Ministeriums von Ende März/Anfang April 2021 war im §6 die Aufnahme des DiaPat-Cov-50-Urintests in die kassenärztliche Versorgung vorgesehen.

Bitte senden Sie mir dazu folgendes zu:

– sämtlichen Schriftverkehr mit der Firma Mosaiques Diagnostics (Hersteller von genanntem Test) während der Entstehung des Referentenentwurfs
– sämtliche Unterlagen (auch Emails, Präsentationen, Aktenvermerke), die während der Erarbeitung des Entwurfs mit Bezug auf den DiaPat-Test bzw. §6 des Entwurfs entstanden sind.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    9. September 2021
  • Frist
    12. Oktober 2021
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Frederik Richter
Frederik Richter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in einem Referentenentwurf der Verordnung zur Vergütu…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Frederik Richter
Betreff
IFG-Anfrage Referentenentwurfe monoklonale Antikörper [#228059]
Datum
9. September 2021 12:09
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in einem Referentenentwurf der Verordnung zur Vergütung der Anwendung von monoklonalen Antikörpern Ihres Ministeriums von Ende März/Anfang April 2021 war im §6 die Aufnahme des DiaPat-Cov-50-Urintests in die kassenärztliche Versorgung vorgesehen. Bitte senden Sie mir dazu folgendes zu: – sämtlichen Schriftverkehr mit der Firma Mosaiques Diagnostics (Hersteller von genanntem Test) während der Entstehung des Referentenentwurfs – sämtliche Unterlagen (auch Emails, Präsentationen, Aktenvermerke), die während der Erarbeitung des Entwurfs mit Bezug auf den DiaPat-Test bzw. §6 des Entwurfs entstanden sind. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Frederik Richter Anfragenr: 228059 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228059/ Postanschrift Frederik Richter << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Richter, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferne…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, IFG-Anfrage Referentenentwurfe monoklonale Antikörper [#228059]
Datum
10. September 2021 09:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Richter, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Richter, bezüglich Ihres unten stehenden Antrags baten Sie um Mitteilung, sofern der Informati…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: IFG-Anfrage Referentenentwurfe monoklonale Antikörper [#228059]
Datum
24. September 2021 12:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Richter, bezüglich Ihres unten stehenden Antrags baten Sie um Mitteilung, sofern der Informationszugang voraussichtlich gebührenpflichtig sei. Nach Nummer 1.3 der Anlage zur Informationsgebührenverordnung beträgt der Gebührenrahmen 60 bis 500 Euro für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen. Maßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 Euro, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 Euro und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 Euro. Im vorliegenden Fall wird ein nicht unerheblicher Aufwand für die Zusammenstellung der Informationen, die Prüfung und ggf. Aussonderung nicht herausgabefähiger Informationen sowie für die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens nach § 8 Abs. 1 IFG anfallen. Nach einer ersten groben Einschätzung beläuft sich der Zeitaufwand für Angehörige des höheren Dienstes auf eine Stunde. Es würde somit eine Gebühr von 60 Euro entstehen. Die tatsächliche Höhe des Aufwands und die damit verbundene endgültige Gebührenhöhe wird erst nach Abschluss des Verfahrens feststehen. Darüber hinaus möchte ich noch auf Folgendes hinweisen. Da der von Ihnen geltend gemachte Auskunftsanspruch die Belange Dritter, mithin des Unternehmens Mosaiques Diagnostics And Therapeutics AG berührt, deren schutzwürdige Interessen betroffen sein könnten, sind wir gem. § 8 Absatz 1 IFG verpflichtet, dem Dritten schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. In diesem Fall ist es erforderlich, dass Sie Ihren Antrag begründen (§ 7 Absatz 1 Satz 3 IFG), damit eine Interessenabwägung vorgenommen werden kann. Bitte teilen Sie mit, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten und lassen Sie uns bitte eine Begründung zukommen. Mit freundlichen Grüßen