IFG-Anfrage Safe Vac 2.0-App und Sicherheitsberichte
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Safe Vac 2.0-App hat das PEI Daten zu Verdachtsfällen von Impfnebenwirkungen und Impfschäden im Zusammenhang mit der Impfung zum Schutz vor COVID-19 erhoben. Auswertungen wurden in den Sicherheitsberichten ("Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen nach Impfung zum Schutz vor COVID-19...") veröffentlicht, letztmalig im Bericht vom 23.12.2021 über den Zeitraum 27.12.2020 bis 30.11.2021.
Unter Berufung auf die Informationsfreiheitsrechte beantrage ich hiermit die Übersendung folgender Unterlagen:
- alle Dokumente einschließlich der internen Korrespondenz sowie der Korrespondenz mit dem Bundesgesundheitsministerium, die im Zusammenhang mit der Entscheidung stehen, nach dem genannten Bericht keine Daten aus der Safe Vac 2.0 App mehr in den Sicherheitsberichten zu veröffentlichen;
- alle Dokumente und internen sowie gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium abgegebenen Berichte, die sich mit der Einschätzung der Größenordnung der über die App gemeldeten Verdachtsfälle befassen, insbesondere mit ihrer Relation zu den von PEI und/oder Bundesgesundheitsministerium gemeldeten bestätigten Fällen von Impfschäden und Impfnebenwirkungen;
- die jüngste intern vorliegende Auswertung der über die App gemeldeten Verdachtsfälle (einschließlich der dazu erhobenen Daten in Bezug auf Schwere der Nebenwirkungen, eingesetzter Impfstoff, Art und Dauer der Beschwerden, Alter/Geschlecht der meldenden Personen etc.) - sollten die bis Ende 2022 eingegangenen Verdachtsfallmeldungen noch nicht in Form eines ausgewerteten Berichts vorliegen, so bitte ich um Übersendung der eingegangenen Rohdaten;
- alle Dokumente, die mit der Entscheidung zusammenstehen, über die App vom 1.10.2022 an keine neuen Nutzer:innen mehr zur Registrierung zuzulassen.
Personenbezogene Daten von Mitarbeitenden der beteiligten Behörden unterhalb der Leitungsebene können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum13. März 2023
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15. April 2023
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