IFG-Anfrage: Schriftverkehr zur Einmalzahlung

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sämtlichen Schrifverkehr, Protokolle und Aktenvermerke des BMBF in Bezug auf die Einmalzahlung für Studierende und Fachschüler:innen nach dem EPPSG.
Ich beziehe mich dabei sowohl auf die Vorbereitung des Gesetzgebungsverfahrens wie auch auf die Vorbereitung und Umsetzung des Antragsverfahrens für die Studierenden und Fachschüler:innen.

Die Anfrage umfasst u.a. Kommunikation mit dem durchführenden Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt, den zuständigen Landesbehörden in den Ländern, den für den Betrieb der Infrastruktur zuständigen Unternehmen, Datenschutzbehörden, externen Gutachter:innen oder Berater:innen.
Ebenso erbitte ich Zugang zu interner Kommunikation, z.B. interne Entwurfsfassungen von Gesetzestexten/Musterverordnungen/Dokumenten/Presseerklärungen/Social-Media-Postings/..., Handreichungen für Hausleitung/Abteilungsleitung, Hinweise von anderen Abteilungen, Protokolle hausinterner Treffen zum Thema der Einmalzahlung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen erkläre ich mich einverstanden.

Da ich davon ausgehe, dass durch den Antrag ein nicht geringfügiger Verwaltungsaufwand entsteht, erkläre ich im Vorraus, Gebühren bis zu einer Höhe von 200€ zu übernehmen.
Sollten höhere Gebühren entstehen, bitte ich um eine Rückmeldung mit einer Schätzung der Gebührenhöhe und bitte, aufgrund des gesteigerten öffentlichen Interesses um eine Ermäßigung der Gebühren gem. §2 IFGGebV.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Sollten Informationen nach §4 IFG in den Informationen enthalten sein, bitte ich darum, mir die sonstigen Informationen schon vorher zukommen zu lassen, sowie mich über Grund der Zurückhaltung sowie den erwarteten Zeitpunkt des Zugangs zu informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Mai 2023
  • Frist
    28. Juli 2023
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtlichen Schrifverkehr, Protokoll…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage: Schriftverkehr zur Einmalzahlung [#279355]
Datum
20. Mai 2023 14:44
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtlichen Schrifverkehr, Protokolle und Aktenvermerke des BMBF in Bezug auf die Einmalzahlung für Studierende und Fachschüler:innen nach dem EPPSG. Ich beziehe mich dabei sowohl auf die Vorbereitung des Gesetzgebungsverfahrens wie auch auf die Vorbereitung und Umsetzung des Antragsverfahrens für die Studierenden und Fachschüler:innen. Die Anfrage umfasst u.a. Kommunikation mit dem durchführenden Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt, den zuständigen Landesbehörden in den Ländern, den für den Betrieb der Infrastruktur zuständigen Unternehmen, Datenschutzbehörden, externen Gutachter:innen oder Berater:innen. Ebenso erbitte ich Zugang zu interner Kommunikation, z.B. interne Entwurfsfassungen von Gesetzestexten/Musterverordnungen/Dokumenten/Presseerklärungen/Social-Media-Postings/..., Handreichungen für Hausleitung/Abteilungsleitung, Hinweise von anderen Abteilungen, Protokolle hausinterner Treffen zum Thema der Einmalzahlung. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen erkläre ich mich einverstanden. Da ich davon ausgehe, dass durch den Antrag ein nicht geringfügiger Verwaltungsaufwand entsteht, erkläre ich im Vorraus, Gebühren bis zu einer Höhe von 200€ zu übernehmen. Sollten höhere Gebühren entstehen, bitte ich um eine Rückmeldung mit einer Schätzung der Gebührenhöhe und bitte, aufgrund des gesteigerten öffentlichen Interesses um eine Ermäßigung der Gebühren gem. §2 IFGGebV. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Sollten Informationen nach §4 IFG in den Informationen enthalten sein, bitte ich darum, mir die sonstigen Informationen schon vorher zukommen zu lassen, sowie mich über Grund der Zurückhaltung sowie den erwarteten Zeitpunkt des Zugangs zu informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279355 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279355/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 20.05.2023 - Zwischennachricht Bundesministerium für Bildung u…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 20.05.2023 - Zwischennachricht
Datum
12. Juni 2023 12:12
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: PGEPP-18501/103(2023) Bonn, 12.06.2023 Betreff: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 20.05.2023 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang vom 20. Mai 2023 zur Energiepreispauschale für Studierende sowie (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler. Ihr Antrag „bezieht sich auf sämtlichen Schriftverkehr, Protokolle und Aktenvermerke des BMBF in Bezug auf die Einmalzahlung für Studierende und Fachschüler:innen nach dem EPPSG“. Sie beziehen sich dabei „sowohl auf die Vorbereitung des Gesetzgebungsverfahrens wie auch auf die Vorbereitung und Umsetzung des Antragsverfahrens für die Studierenden und Fachschüler:innen.“ Ihre Anfrage umfasst „u.a. Kommunikation mit dem durchführenden Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt, den zuständigen Landesbehörden in den Ländern, den für den Betrieb der Infrastruktur zuständigen Unternehmen, Datenschutzbehörden, externen Gutachter:innen oder Berater:innen“. Ebenso erbitten Sie „Zugang zu interner Kommunikation, z.B. interne Entwurfsfassungen von Gesetzestexten/Musterverordnungen/Dokumenten/Presseerklärungen/Social-Media-Postings/..., Handreichungen für Hausleitung/Abteilungsleitung, Hinweise von anderen Abteilungen, Protokolle hausinterner Treffen zum Thema der Einmalzahlung“. Ich verstehe Ihren Antrag dahingehend, dass Sie Zugang zu Informationen erbitten • zur Vorbereitung des Gesetzgebungsverfahrens des Gesetzes zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses (Studierenden-Energiepreispauschalengesetz – EPPSG) bis zu dessen Inkrafttreten am 21. Dezember 2022; • für die Vorbereitung und Umsetzung des Antragsverfahrens bis zur bundesweiten Verfügbarkeit der Plattform www.einmalzahlung200.de am 15. März 2023. Sollte sich dieses Verständnis nicht mit Ihrem Antrag decken, melden Sie sich gerne dazu bei mir zurück. Sie haben sich mit der Schwärzung personenbezogener Daten sowie mit der Unkenntlichmachung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen einverstanden erklärt. In Hinblick auf die Bestimmung möglicher Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sowie von Informationen, die den Schutz geistigen Eigentums betreffen, ist die Einschätzung der hiervon betroffenen Dritten jedoch erforderlich. Die Bestimmung ist insofern Voraussetzung für eine anschließende Unkenntlichmachung durch das BMBF. Zwar bedürfen Anträge nach dem IFG grundsätzlich keiner Begründung. Ausnahmsweise sieht § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG jedoch eine Begründungspflicht vor, wenn der Antrag, wie das hier gemäß den obigen Ausführungen der Fall ist, Belange Dritter im Sinne des § 6 IFG (geistiges Eigentum, Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen) berührt. Deswegen bitte ich Sie um Übermittlung einer Begründung. Schließlich möchte ich Sie – wie erbeten – über zu erwartende Kosten unterrichten. Für die Bearbeitung Ihres Antrags werden voraussichtlich Gebühren erhoben werden. Gem. § 10 Absatz 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) werden für Leistungen nach dem IFG Gebühren und Auslagen erhoben, wenn es sich nicht lediglich um die Erteilung einer einfachen Auskunft handelt. Letzteres ist hier nicht der Fall. Nach erster kursorischer Durchsicht wird für die Zusammenstellung der beantragten Unterlagen (Sichtung, Sortierung und Prüfung der Unterlagen, eventuelle Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren sowie die anschließende Aussonderung entsprechender Daten, Aufbereitung für die Bereitstellung etc.) derzeit von einem erhöhten Verwaltungsaufwand ausgegangen. Es werden mindestens 50 Arbeitsstunden im höheren Dienst, mindestens 30 Stunden im gehobenen Dienst und mindestens 50 Arbeitsstunden im mittleren Dienst angenommen. Der einschlägige Gebührenrahmen Anlage (zu § 1 Abs. 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis Teil A, 2.2, sieht einen Gebührenrahmen von 30 bis 500 Euro vor. Vor dem Hintergrund Ihres sehr weiten Antrages dürfte vorliegend der Gebührenrahmen in Höhe von 500 Euro voll ausgeschöpft werden. Im Rahmen der Antragstellung haben Sie erklärt, Gebühren bis zu einer Höhe von 200 Euro zu übernehmen. Sollten höhere Gebühren entstehen, bitten Sie um eine Rückmeldung mit einer Schätzung der Gebührenhöhe und bitten, aufgrund des gesteigerten öffentlichen Interesses um eine Ermäßigung der Gebühren gemäß § 2 Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFGGebV). Gemäß § 2 IFGGebV kann aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses die Gebühr um bis zu 50 Prozent ermäßigt werden. Aus den genannten Gründen kann in besonderen Fällen von der Erhebung der Gebühr abgesehen werden. Ein öffentliches Interesse im Sinne von § 2 IFGGebV liegt ausschließlich dann vor, wenn die Auskunft bzw. die Herausgabe der Informationen im öffentlichen Interesse liegen. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn die Informationen im Rahmen einer wissenschaftlichen oder journalistischen Arbeit oder Recherche zu Themen des Gemeinwohles benötigt werden. Abzugrenzen davon ist das individuelle Interesse, welches dann vorliegt, wenn der Antragsteller die Informationen aus einem Eigeninteresse begehrt, welches keine Wirkung auf die Öffentlichkeit hat. Nach § 2 Satz 2 IFGGebV kann nur in besonderen Fällen gänzlich von einer Gebührenerhebung abgesehen werden. Ein solches, über das individuelle Interesse des Antragstellers herausgehendes, öffentliches Interesse ist hier nicht ersichtlich; die pauschale Behauptung eines öffentlichen Interesses genügt nicht. Hier ist eine weitergehende Begründung erforderlich, um das öffentliche Interesse darzulegen. Eine Reduktion aus Billigkeitsgründen ist ebenfalls nicht geboten. Durch eine inhaltliche Konkretisierung wird Ihnen die Möglichkeit eröffnet, unter Umständen zu einer geringeren Gebührenhöhe für die Antragsbearbeitung beizutragen, da sich der Aufwand für die Bearbeitung so ggf. reduzieren ließe. Zudem könnten Sie ggf. früher über die erbetenen Informationen verfügen. Bitte teilen Sie mir bis zum 27.06.2023 mit, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, konkretisieren oder zurücknehmen möchten. Sollten Sie an Ihrem Antrag festhalten wollen, so bitte ich zudem um die Übersendung einer Antragsbegründung. Sofern Ihr Anliegen zudem unter die Voraussetzungen des öffentlichen Interesses nach § 2 Satz 1 Variante 2 bzw. Satz 2 IFGGebV fallen sollte, möchte ich Sie bitten, mir dies näher zu begründen. Ich werde zunächst Ihre Rückmeldung abwarten, ehe ich weitere, notwendige Verfahrensschritte einleite und bitte daher bereits jetzt um Nachsicht und Ihr Verständnis, dass sich der Informationszugang verzögern kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 20.05.2023 - Zwischennachricht [#279355]
Sehr << Anr…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 20.05.2023 - Zwischennachricht [#279355]
Datum
28. Juni 2023 08:30
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ihr zurückgespiegeltes Verständnis meines Antrages ist so korrekt. Sie baten um eine weitere Begründung meines Antrages. Ich beantrage die Daten aufgrund des öffentlichen Interesses zur Ein- und Durchführung der Einmalzahlung, das auch durch die zahlreiche Berichterstattung zur EInmalzahlung hervorgeht. Eine weitere Begründung meines Antrages ist nicht erforderlich, da, wie Sie ja schon richtig zurückgespiegelt haben, kein Zugang zu Personenbezogenen Daten nach §5 Abs. 1 und 2 IFG oder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nach § 6 IFG gefordert wird. Einer Schwärzung der entsprechenden Stellen hatte ich in meinem initialen Antrag zugestimmt und somit ist § 7 Abs. 1 Satz 3 nicht anwendbar, da der Antrag keine Daten Dritter im Sinne von § 5 Abs. 1 und 2 oder § 6 betrifft. Mit der Übernahme der Gebühren erkläre ich mich einverstanden. Ich möchte allerdings noch einmal darauf hinweisen, dass, durch die große Masse der durch das EPPSG betroffenen Personengruppe, und die durch die Beantwortung der Anfrage erreichte Transparenz der Vorgehensweise des BMBF ein gesteigertes öffentliches Interesse besteht, das in meiner Einschätzung eine Ermäßigung nach § 2 IFGGebV gegeben ist. Ich gehe davon aus, dass die Antwort auf diese IFG-Anfrage eine große Anzahl an Dokumenten enthalten wird. Eine Beantwortung in mehreren Stufen, sobald die jeweiligen Teil-Dokumente verfügbar sind, würde ich daher sehr begrüßen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr << Antragsteller:in >> anbei finden Sie den ersten Teilbescheid nebst einer Anlage auf Ihre Anfr…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Schriftverkehr zur Einmalzahlung [#279355]
Datum
20. Juli 2023 17:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> anbei finden Sie den ersten Teilbescheid nebst einer Anlage auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 20. Mai 2023. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Antwort und die Auflistung von verwandten IFG-A…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Schriftverkehr zur Einmalzahlung [#279355]
Datum
15. August 2023 23:10
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Antwort und die Auflistung von verwandten IFG-Anfragen. Ich möchte zunächst einmal darauf hinweisen, dass die angegebenen IFG-Anfragen zwar Aspekte der Einmalzahlung abdecken, aber nicht meine Anfrage beantworten, da ich einen tieferen Einblick in die interne und externe Kommunikation des BMBF erhalten möchte. Zur Begründung meines Antrags: Diese Anfrage ist Teil einer größer angelegten Recherche zu den Entstehungsumständen und Umsetzung der Einmalzahlung für Studierende und Fachschüler:innen. Wir wollen dabei unter anderem die technische Umsetzung, die unterschiedlichen Zuständigkeiten und Zusammenarbeit verschiedener staatlicher und nicht-staatlicher Stellen und die interne Kommunikation und Entscheidungsgrundlagen beleuchten. Die Ergebnisse der Recherche werden voraussichtlich zum Jahreswechsel in einem Vortrag ausgearbeitet und ggf. noch weiter verwertet. Es handelt sich hierbei also explizit um eine Anfrage, die auf die allgemeine demokratische Meinungs- und Willensbildung und die Kontrolle staatlichen Handelns abzielt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279355 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279355/
Bundesministerium für Bildung und Forschung
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Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Rückruf: IFG-Anfrage: Schriftverkehr zur Einmalzahlung [#279355]
Datum
29. August 2023 16:39
Status
Warte auf Antwort
PGEPP möchte die Nachricht "IFG-Anfrage: Schriftverkehr zur Einmalzahlung [#279355]" zurückrufen.
Bundesministerium für Bildung und Forschung
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Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
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Betreff
Datum
29. August 2023 16:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung
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Bundesministerium für Bildung und Forschung
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Bundesministerium für Bildung und Forschung
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