IFG-Anfrage: Stellungnahme zur Umbenennung des Studierendenwerks

Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Ostthüringer Zeitung vom Dienstag, 13. März 2018, erschien der Artikel „"Studierendenwerk" noch nicht bezahlt“. Darin ist zu lesen:

„Der Thüringer Rechnungshof hielt in seiner Stellungnahme die Umbenennung "nicht für verhältnismäßig". Im Rahmen ihrer Prüfung beim Studentenwerk 2015 ermittelte die Rudolstädter Behörde auch den finanziellen Aufwand dieser politischen Entscheidung und kam auf mindestens 100 000 Euro allein für Sachkosten.“

Bitte senden Sie mir die angesprochene Stellungnahme, in der der Rechnungshof die Umbenennung von Studentenwerk Thüringen zu Studierendenwerk Thüringen „nicht für verhältnismäßig“ hält. Weiterhin senden Sie mir bitte eine Übersicht, wie sich die „mindestens 100 000 Euro allein für Sachkosten“ zusammensetzen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. August 2018
  • Frist
    7. September 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in der Ostthüringer Zeitung vom Dienstag, 13…
An Thüringer Rechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage: Stellungnahme zur Umbenennung des Studierendenwerks [#32604]
Datum
4. August 2018 11:30
An
Thüringer Rechnungshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in der Ostthüringer Zeitung vom Dienstag, 13. März 2018, erschien der Artikel „"Studierendenwerk" noch nicht bezahlt“. Darin ist zu lesen: „Der Thüringer Rechnungshof hielt in seiner Stellungnahme die Umbenennung "nicht für verhältnismäßig". Im Rahmen ihrer Prüfung beim Studentenwerk 2015 ermittelte die Rudolstädter Behörde auch den finanziellen Aufwand dieser politischen Entscheidung und kam auf mindestens 100 000 Euro allein für Sachkosten.“ Bitte senden Sie mir die angesprochene Stellungnahme, in der der Rechnungshof die Umbenennung von Studentenwerk Thüringen zu Studierendenwerk Thüringen „nicht für verhältnismäßig“ hält. Weiterhin senden Sie mir bitte eine Übersicht, wie sich die „mindestens 100 000 Euro allein für Sachkosten“ zusammensetzen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Thüringer Rechnungshof
Sehr geehrtAntragsteller/in wir danken für Ihre Anfrage. Als Anlage erhalten Sie das von Ihnen angesprochene Do…
Von
Thüringer Rechnungshof
Betreff
IFG-Anfrage: Stellungnahme zur Umbenennung des Studierendenwerks [#32604]
Datum
8. August 2018 16:35
Status
Anfrage abgeschlossen
445,6 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in wir danken für Ihre Anfrage. Als Anlage erhalten Sie das von Ihnen angesprochene Dokument. Es handelt sich um eine Stellungnahme (Vorlage) des Rechnungshofs an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft des Thüringer Landtags im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des Thüringer Studentenwerksgesetzes. Gemäß § 80 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Landtags können Protokolle über öffentliche Ausschuss-Sitzungen sowie dazugehörige Beratungsunterlagen von jedermann eingesehen werden. Für Zuschriften und Vorlagen Dritter bedarf es deren Zustimmung. Hier handelt es sich, wie bereits erwähnt, um eine Vorlage des Rechnungshofs. Zu dem Thema finden Sie auch Bemerkungsbeiträge in unserem Jahresbericht 2016 (S. 83, 88). Alle Jahresberichte sind auf unserer Internetseite veröffentlicht. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass der Rechnungshof, wie der Landtag, gemäß § 2 Abs. 3 Thüringer Informationsfreiheitsgesetz vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes ausgenommen ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen herzlich für das sehr interessante Dokument und den Verweis a…
An Thüringer Rechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: IFG-Anfrage: Stellungnahme zur Umbenennung des Studierendenwerks [#32604]
Datum
9. August 2018 20:04
An
Thüringer Rechnungshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen herzlich für das sehr interessante Dokument und den Verweis auf den Jahresbericht. Was ich weder im Jahresbericht 2016 noch in sonstigen Jahresberichten gefunden habe, waren Informationen, wie sich die von mir angesprochenen „mindestens 100 000 Euro allein für Sachkosten“ zusammensetzen. In der Stellungnahme ist unter Fragenblock 3 davon die Rede. Auch wenn der Rechnungshof nicht unter den Anwendungsbereich des IFG fällt: Ist es möglich, dass Sie mir die Kalkulation zusenden, aus der sich die 100 000 Euro ergeben? Ich danke Ihnen vielmals! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32604 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Thüringer Rechnungshof
Sehr geehrtAntragsteller/in hierzu gibt es beispielsweise nähere Informationen in der über die Parlamentsdokumen…
Von
Thüringer Rechnungshof
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Stellungnahme zur Umbenennung des Studierendenwerks [#32604]
Datum
10. August 2018 09:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in hierzu gibt es beispielsweise nähere Informationen in der über die Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags öffentlich zugänglichen Drucksache 6/1939 vom 23. März 2016 mit der Antwort des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Muhsal. Sie erhalten sie als Anlage. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen für Ihre Antworten! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in…
An Thüringer Rechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Stellungnahme zur Umbenennung des Studierendenwerks [#32604]
Datum
16. August 2018 07:14
An
Thüringer Rechnungshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen für Ihre Antworten! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32604 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>