IFG-Anfrage: Stellungnahme zur Umbenennung des Studierendenwerks
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Ostthüringer Zeitung vom Dienstag, 13. März 2018, erschien der Artikel „"Studierendenwerk" noch nicht bezahlt“. Darin ist zu lesen:
„Der Thüringer Rechnungshof hielt in seiner Stellungnahme die Umbenennung "nicht für verhältnismäßig". Im Rahmen ihrer Prüfung beim Studentenwerk 2015 ermittelte die Rudolstädter Behörde auch den finanziellen Aufwand dieser politischen Entscheidung und kam auf mindestens 100 000 Euro allein für Sachkosten.“
Bitte senden Sie mir die angesprochene Stellungnahme, in der der Rechnungshof die Umbenennung von Studentenwerk Thüringen zu Studierendenwerk Thüringen „nicht für verhältnismäßig“ hält. Weiterhin senden Sie mir bitte eine Übersicht, wie sich die „mindestens 100 000 Euro allein für Sachkosten“ zusammensetzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum4. August 2018
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7. September 2018
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