IFG-Anfrage Steuerausfälle Zweitwohnsitz

Anzahl der Häuser, die als Zweitwohnsitz angemeldet sind und die daraus resultierende geschätzte Höhe der Steuerausfälle

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Juli 2020
  • Frist
    15. August 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Schwerte Details
Von
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Betreff
IFG-Anfrage Steuerausfälle Zweitwohnsitz [#192489]
Datum
11. Juli 2020 23:16
An
Kommunalverwaltung Schwerte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl der Häuser, die als Zweitwohnsitz angemeldet sind und die daraus resultierende geschätzte Höhe der Steuerausfälle
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192489 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192489/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Schwerte
Anfrage Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 13.07.2020 teile ich Ihnen mit, dass nur d…
Von
Kommunalverwaltung Schwerte
Betreff
Anfrage
Datum
14. Juli 2020 13:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 13.07.2020 teile ich Ihnen mit, dass nur die Anzahl der Personen mit Nebenwohnung ausgewertet werden kann. Zur Zeit haben 1778 Personen eine Nebenwohnung in Schwerte angemeldet. Des weiteren gibt es bei der Stadt Schwerte keine Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnsitzsteuer. Aus diesem Grund kann auch keine Angabe über die Höhe der Steuerausfälle gemacht werden. Mit freundlichen Grüßen