Sehr geehrter Herr Köngeter,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 9.01.2021 die ich gerne im Folgenden beantworten möchte. Ich gehe davon aus, dass in Ihren Fragen mit „Ministerium“ die Bundesnetzagentur gemeint ist. Sollten sich Ihre Fragen auf das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder ein anderes Ministerium auf Bundes- oder Landesebene beziehen, so bitte ich Sie, Ihre Anfrage direkt an das betreffende Ministerium zu richten.
An dieser Stelle möchte ich Sie informieren, dass für energiebezogene Anfragen auch der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur zur für Verfügung steht. Anfragen sind zu richten an <
<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>
Des Weiteren möchte ich darauf hinweisen, dass inzwischen offizielle Informationen vom deutschen Übertragungsnetzbetreiber Amprion und vom Verband der europäischen Übertragungsnetzbetreiber (Entso-e) zum Vorfall am 8. Januar 2021 veröffentlicht wurden. Die folgenden Verlinkungen führen Sie auf die Seiten mit den entsprechenden Informationen:
https://www.amprion.net/Netzjournal/B...
https://www.entsoe.eu/news/2021/01/26...
Diese Informationen werden fortlaufend aktualisiert.
1. Ist dem Ministerium dieser Vorfall bekannt?
Der Vorfall ist der Bundesnetzagentur bekannt; er wurde kurze Zeit nach Eintritt von den Übertragungsnetzbetreibern an die Bundesnetzagentur gemeldet.
2. Gab es Probleme im deutschen Stromnetz?
Eine Abweichung der Netzfrequenz vom Sollwert von 50Hz konnte im gesamten kontinentaleuropäischen System gemessen werden. Dabei trat in Südosteuropa eine Über- und im restlichen Kontinentaleuropa eine Unterfrequenz auf. Im deutschen Stromversorgungssystem traten keine Ausfälle bei Verbrauchern auf. Lediglich ein kleines Industriekraftwerk mit einer Leistung von 60MW trennte sich – nicht auslegungsgemäß – in Folge der Störung vom Netz.
3. Werden Versuche unternommen, solche Schwankungen in der Zukunft zu verhindern?
Frequenzschwankungen sind in einem Wechselstromnetz zunächst nicht ungewöhnlich und treten immer auf. Üblicherweise schwankt die Frequenz dabei wenige mHz um den Sollwert von 50Hz, da sich Erzeugung und Nachfrage nie ganz die Waage halten. Deshalb halten die Übertragungsnetzbetreiber vertraglich gesicherte Regelleistung vor, die kurzzeitige Abweichungen von der Nennfrequenz ausgleicht und ab einer Abweichung von 20mHz zum Einsatz kommt. Nähere Erläuterungen zur Regelleistung finden Sie auf folgender Internetseite der Übertragungsnetzbetreiber:
https://www.regelleistung.net/ext/sta...
Am 8. Januar 2021 führte der Ausfall einer Sammelschienenkupplung, und darauf folgend mehrerer Leitungen des europäischen Übertragungsnetzes dazu, dass es in zwei Inselnetze – eines mit Über- und eines mit Unterfrequenz – zerfiel. Die Ursachen für die Störung am 8. Januar sind zurzeit noch nicht gänzlich aufgeklärt.
Ausfälle von Betriebsmitteln lassen sich nie vollständig vermeiden, dennoch ist das europäische Stromsystem grundsätzlich auf die Beherrschung entsprechend resultierender Schwankungen vorbereitet. Sollte es Grund zur Annahme geben, dass bestehende Regeln für den Systembetrieb einer Überarbeitung bedürfen, wird dies durch institutionalisierte Prüfprozesse erkennbar.
4. Wird das Ministerium versuchen die Ursache der Schwankung festzustellen oder ist diese dem Ministerium bereits bekannt?
Die Bundesnetzagentur ist an einer Aufklärung der Ursachen der Störung interessiert. Die eigentliche Ursachenforschung und -aufarbeitung erfolgt durch den europäischen Verband der Übertragungsnetzbetreiber Entso-e. Die Bundesnetzagentur wird in die Untersuchungen eingebunden.
5. Mussten durch diese Schwankung Reserven (Kraftwerke) in Deutschland aktiviert werden? Wenn ja, haben diese Ausgereicht und wie hoch waren diese Reserven?
In Folge der Systemstörung mussten von den deutschen Übertragungsnetzbetreibern keine Reservekraftwerke aktiviert werden.
Die Auskunft ergeht gebührenfrei.
Mit freundlichen Grüßen