IFG Anfrage: Überwachungskameras und Überwachungskameraatrappen im und am Felix Fechenbach Berufskolleg

1. Eine Übersicht der Überwachungskameras und Überwachungskameraatrappen die im und am << Antragsteller:in >> Fechenbach Berufskolleg inkl. Turnhalle, im Besonderen der Mensa, installiert sind.
2. Stellen Sie bitte für jede dieser Kameras dar, welche Bereiche erfasst werden und wie herannahende Personen über die Videoüberwachung informiert werden.
3. Nennen Sie bitte die Rechtsgrundlage, sowie konkrete Begründung zur Installation der Kameras, wie lange und auf welchen Datensystemen Aufnahmen gespeichert werden, sowie das Datum der Installation.

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  • Datum
    8. Januar 2020
  • Frist
    11. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Felix-Fechenbach-Berufskolleg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG Anfrage: Überwachungskameras und Überwachungskameraatrappen im und am Antragsteller/in Fechenbach Berufskolleg [#173681]
Datum
8. Januar 2020 22:53
An
Felix-Fechenbach-Berufskolleg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Eine Übersicht der Überwachungskameras und Überwachungskameraatrappen die im und am Antragsteller/in Fechenbach Berufskolleg inkl. Turnhalle, im Besonderen der Mensa, installiert sind. 2. Stellen Sie bitte für jede dieser Kameras dar, welche Bereiche erfasst werden und wie herannahende Personen über die Videoüberwachung informiert werden. 3. Nennen Sie bitte die Rechtsgrundlage, sowie konkrete Begründung zur Installation der Kameras, wie lange und auf welchen Datensystemen Aufnahmen gespeichert werden, sowie das Datum der Installation. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173681 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Felix-Fechenbach-Berufskolleg
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bedauere, Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir Ihne…
Von
Felix-Fechenbach-Berufskolleg
Betreff
IFG Anfrage: Überwachungskameras und Überwachungskameraatrappen im und am Antragsteller/in Fechenbach Berufskolleg [#173681]
Datum
10. Januar 2020 12:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bedauere, Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir Ihnen die gewünschte Auskunft nicht erteilen können. Um die gewünschten Informationen dennoch zu erhalten, sind "Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen der Verwaltungstätigkeit von Schulen sind in inneren Schulangelegenheiten an die Schulaufsicht, in äußeren Schulangelegenheiten an die Schulträger zu richten." (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen §5, Absatz (1)) Mit freundlichen Grüßen