IFG Anfrage und Bürgergeldempfänger

aktuelle Bestimmungen zur Kosten von IFG-Anfragen und mögliche Kostenübernahme des Staates oder anderen Institutionen bei Personen mit geringem Einkommen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Januar 2023
  • Frist
    15. Februar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: aktuel…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG Anfrage und Bürgergeldempfänger [#267691]
Datum
13. Januar 2023 19:20
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
aktuelle Bestimmungen zur Kosten von IFG-Anfragen und mögliche Kostenübernahme des Staates oder anderen Institutionen bei Personen mit geringem Einkommen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267691 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267691/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am n…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Automatische Antwort: IFG Anfrage und Bürgergeldempfänger [#267691]
Datum
13. Januar 2023 19:20
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am nächsten Arbeitstag weitergeleitet. In dringenden, die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreffenden Fällen, wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer (030) 90223-9100 an die Lagezentrale der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre untenstehende Anfrage vom 13. Januar 2023, zu d…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: IFG Anfrage und Bürgergeldempfänger [#267691]
Datum
23. Januar 2023 14:58
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre untenstehende Anfrage vom 13. Januar 2023, zu der ich Ihnen mitteilen kann, dass die von Ihnen begehrten Informationen in Bezug auf "aktuelle Bestimmungen zu Kosten von IFG-Anfragen" in der Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank<https://gesetze.berlin.de/bsbe/search> öffentlich für jedermann zugänglich und abrufbar sind. Die maßgeblichen Vorschriften darüber, ob und wann Amtshandlungen der Berliner Verwaltungsbehörden gebührenpflichtig sind sowie die Grundlagen zur Bemessung von etwaig anfallenden Gebühren im jeweiligen Einzelfall können Sie unter folgenden Links abrufen: · Gesetz über Gebühren und Beiträge https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-GebBtrGBErahmen · Verwaltungsgebührenordnung https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-VwGebOBE2009rahmen nebst der zugehörigen Anlage "Gebührenverzeichnis" (vgl. dort insbesondere unter Tarifstelle Nr. 1004 zu Amtshandlungen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz) Für weitergehende Informationen zu grundsätzlichen Fragen der Gebührenerhebung und -befreiung bitte ich Sie, sich ggf. direkt an die für das Gebührenwesen der Berliner Landesverwaltung zuständige Senatsverwaltung für Finanzen Berlin zu wenden. Mit freundlichen Grüßen