Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
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Guten Tag,
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bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(1) Von welchen Hilfsangeboten für Obdachlose ist die Stadt Köln der Träger?
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(2) Wie werden Obdachlose von der Stadt Köln versorgt?
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(3) Wie viele Übernachtungsplätze gibt es für Obdachlose in Köln, die von der Stadt Köln vorgehalten werden?
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(4) Welche Maßnahmen wurden von der Stadt Köln getroffen, um drogensüchtigen Obdachlosen zu helfen?
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(5) Welche Maßnahmen wurden von der Stadt Köln getroffen, um alkoholabhängigen Obdachlosen zu helfen?
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(6) Erfassen städtische MitarbeiterInnen die Anzahl von Obdachlosen in Köln?
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(7) Wie viele städtische MitarbeiterInnen kümmern sich um Obdachlose in Köln und wie?
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(8) Werden Obdachlose von der Stadt Köln mit Essen versorgt? Wenn ja, in welchem Umfang?
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(9) Werden Obdachlose von der Stadt Köln mit Trinken versorgt? Wenn ja, in welchem Umfang?
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(10) Werden Obdachlose von der Stadt Köln mit Kleidung versorgt? Wenn ja, in welchem Umfang?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
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Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
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Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
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Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
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Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
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Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
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Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
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Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
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Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 274192
Antwort an:
<<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/274192/
Postanschrift
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