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IFG-Anfrage: Versorgung von Obdachlosen in Köln

(1) Von welchen Hilfsangeboten für Obdachlose ist die Stadt Köln der Träger?
(2) Wie werden Obdachlose von der Stadt Köln versorgt?
(3) Wie viele Übernachtungsplätze gibt es für Obdachlose in Köln, die von der Stadt Köln vorgehalten werden?
(4) Welche Maßnahmen wurden von der Stadt Köln getroffen, um drogensüchtigen Obdachlosen zu helfen?
(5) Welche Maßnahmen wurden von der Stadt Köln getroffen, um alkoholabhängigen Obdachlosen zu helfen?
(6) Erfassen städtische MitarbeiterInnen die Anzahl von Obdachlosen in Köln?
(7) Wie viele städtische MitarbeiterInnen kümmern sich um Obdachlose in Köln und wie?
(8) Werden Obdachlose von der Stadt Köln mit Essen versorgt? Wenn ja, in welchem Umfang?
(9) Werden Obdachlose von der Stadt Köln mit Trinken versorgt? Wenn ja, in welchem Umfang?
(10) Werden Obdachlose von der Stadt Köln mit Kleidung versorgt? Wenn ja, in welchem Umfang?

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Warte auf Antwort
  • Datum
    27. März 2023
  • Frist
    29. April 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<Information-entfernt> <Information-entfernt…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage: Versorgung von Obdachlosen in Köln [#274192]
Datum
27. März 2023 15:32
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<Information-entfernt> <Information-entfernt> Guten Tag, <Information-entfernt> <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: (1) Von welchen Hilfsangeboten für Obdachlose ist die Stadt Köln der Träger?<Information-entfernt> (2) Wie werden Obdachlose von der Stadt Köln versorgt?<Information-entfernt> (3) Wie viele Übernachtungsplätze gibt es für Obdachlose in Köln, die von der Stadt Köln vorgehalten werden?<Information-entfernt> (4) Welche Maßnahmen wurden von der Stadt Köln getroffen, um drogensüchtigen Obdachlosen zu helfen?<Information-entfernt> (5) Welche Maßnahmen wurden von der Stadt Köln getroffen, um alkoholabhängigen Obdachlosen zu helfen?<Information-entfernt> (6) Erfassen städtische MitarbeiterInnen die Anzahl von Obdachlosen in Köln?<Information-entfernt> (7) Wie viele städtische MitarbeiterInnen kümmern sich um Obdachlose in Köln und wie?<Information-entfernt> (8) Werden Obdachlose von der Stadt Köln mit Essen versorgt? Wenn ja, in welchem Umfang?<Information-entfernt> (9) Werden Obdachlose von der Stadt Köln mit Trinken versorgt? Wenn ja, in welchem Umfang?<Information-entfernt> (10) Werden Obdachlose von der Stadt Köln mit Kleidung versorgt? Wenn ja, in welchem Umfang? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<Information-entfernt> <Information-entfernt> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<Information-entfernt> <Information-entfernt> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<Information-entfernt> <Information-entfernt> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<Information-entfernt> <Information-entfernt> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<Information-entfernt> <Information-entfernt> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <Information-entfernt> <Information-entfernt> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<Information-entfernt> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<Information-entfernt> <Information-entfernt> Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 274192 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274192/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >><Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Anfrage: Versorgung von Obdachlosen in Köln“ vom 27.03.2023 (#…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Versorgung von Obdachlosen in Köln [#274192]
Datum
29. April 2023 10:29
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Anfrage: Versorgung von Obdachlosen in Köln“ vom 27.03.2023 (#274192) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Anfrage: Versorgung von Obdachlosen in Köln“ vom 27.03.2023 (#…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Versorgung von Obdachlosen in Köln [#274192]
Datum
7. Mai 2023 13:58
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Anfrage: Versorgung von Obdachlosen in Köln“ vom 27.03.2023 (#274192) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage bis spätestens zum 19.05.2023 (eingehend). Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kommunalverwaltung Köln
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund der hier aktuell äußerst angespannten Personalsituation war eine…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
WG: Mo / IFG-Anfrage: Versorgung von Obdachlosen in Köln [#274192]
Datum
8. Mai 2023 18:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund der hier aktuell äußerst angespannten Personalsituation war eine Bearbeitung Ihrer Anfrage bislang leider nicht möglich. Ich bitte um Ihr Verständnis. Sehr gerne stelle ich Ihnen sämtliche, mir vorliegenden Dokumente zur Verfügung, siehe Anlage Kölner Hilfesystem für obdach- und wohnungslose Menschen (wird jährlich aktualisiert). Ein ausdifferenziertes Berichtswesen zum Themenfeld obdach- und wohnungsloser Menschen befindet sich aktuell noch im Aufbau, eine valide Datenlage, ausdifferenzierte Informationen und Analyen werden somit erst in der Zukunft vorliegen, diese werde ich Ihnen dann umgehend zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> verbindlichen Dank für Ihre Antwort. Für weitere Informationen, sobald diese Ihnen …
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Mo / IFG-Anfrage: Versorgung von Obdachlosen in Köln [#274192]
Datum
8. Mai 2023 21:54
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> verbindlichen Dank für Ihre Antwort. Für weitere Informationen, sobald diese Ihnen vorliegen, bin ich Ihnen dankbar. Nachfolgende Folgefragen bitte ich Sie noch zu beantworten: (1) Was ist unter der "Fachstelle Wohnen Hotelunterbringungen" (S. 9) zu verstehen? Heißt es, dass theoretisch 1456 Hotelzimmer angemietet werden können? Wie viele Hotelzimmer wurden im Jahr 2021 bzw. 2022 tatsächlich angemietet? (2) Was ist unter der "Fachstelle Wohnen Humanitäre Winterhilfe" (S. 9) zu verstehen? In welchem Zeitraum bestand die Winterhilfe im Jahr 2021 bzw. 2022? (2) Wie viele Obdachlose leben in Köln zurzeit? (3) Erhalten die in der Gesamtübersicht aufgelisteten freien Träger Geld von der Stadt? Wenn ja, wie viel Geld wurde insgesamt im Jahr 2021 bzw. 2022 verausgabt? (4) Welche der in der Gesamtübersicht aufgelisteten Träger sind städtisch, d.h. eine öffentlich-rechtliche Einrichtung iSv § 8 Abs. 1 GO NRW? (5) In welchen Fällen erfolgt eine ordnungsbehördliche Unterbringung? Ich bitte Sie, die Fragen (1) und (2) prioritär zu beantworten. Ich habe mir eine Frist bis zum 09.06.2023 (eingehend) notiert. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274192 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274192/
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.