IFG-Anfrage: Vorschriften zur Stellungnahme im Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH

Alle Verwaltungsvorschriften, Handreichungen, interne Handlungsanweisungen, Checklisten und Prozessbeschreibungen, die sich mit der Erstellung von Schriftsätzen/schriftlichen Erklärungen der Bundesrepublik Deutschland in Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof nach Art. 20 Abs. 2 Satzung-EuGH befassen.
Insbesondere interessieren mich die Regelungen zu folgenden Fragen: In welchen Fällen wird eine Stellungnahme abgegeben? Welche Tatsachen und Meinungen tatsächlicher und rechtlicher Art werden in die Stellungnahme aufgenommen? Welche Stellen außerhalb Ihres Hauses (Verfassungsorgane, andere Ministerien/Behörden, Länder, Private, ...) werden an diesen Entscheidungen beteiligt? Wer entscheidet endgültig über die Übersendung der Stellungnahme an den Europäischen Gerichtshof?
Soweit nicht in allen Fällen Ihr Haus mit der Erstellung der Stellungnahme für die Bundesrepublik im Vorabentscheidungsverfahren betraut ist, bitte ich, mir die anderen zuständigen Stellen mitzuteilen.

Ergebnis der Anfrage

Beim BMWi gibt es verschiedene Standardanschreiben für die Beteiligung anderer Stellen, mit deren Feedback die Positionierung der Bundesregierung erfolgt. Es scheint aber keine geschriebenen Maßstäbe zu geben, wer wann beteiligt wird; das wird ad hoc entschieden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. April 2021
  • Frist
    11. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
Kilian Herzberg
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Verwaltungsv…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Kilian Herzberg
Betreff
IFG-Anfrage: Vorschriften zur Stellungnahme im Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH [#217749]
Datum
8. April 2021 10:52
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Verwaltungsvorschriften, Handreichungen, interne Handlungsanweisungen, Checklisten und Prozessbeschreibungen, die sich mit der Erstellung von Schriftsätzen/schriftlichen Erklärungen der Bundesrepublik Deutschland in Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof nach Art. 20 Abs. 2 Satzung-EuGH befassen. Insbesondere interessieren mich die Regelungen zu folgenden Fragen: In welchen Fällen wird eine Stellungnahme abgegeben? Welche Tatsachen und Meinungen tatsächlicher und rechtlicher Art werden in die Stellungnahme aufgenommen? Welche Stellen außerhalb Ihres Hauses (Verfassungsorgane, andere Ministerien/Behörden, Länder, Private, ...) werden an diesen Entscheidungen beteiligt? Wer entscheidet endgültig über die Übersendung der Stellungnahme an den Europäischen Gerichtshof? Soweit nicht in allen Fällen Ihr Haus mit der Erstellung der Stellungnahme für die Bundesrepublik im Vorabentscheidungsverfahren betraut ist, bitte ich, mir die anderen zuständigen Stellen mitzuteilen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kilian Herzberg Anfragenr: 217749 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217749/ Postanschrift Kilian Herzberg << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kilian Herzberg
Kilian Herzberg
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Anfrage: Vorschriften zur Stellungnahme im …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Kilian Herzberg
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Vorschriften zur Stellungnahme im Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH [#217749]
Datum
12. Mai 2021 10:39
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Anfrage: Vorschriften zur Stellungnahme im Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH“ vom 08.04.2021 (#217749) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Kilian Herzberg Anfragenr: 217749 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217749/

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Herzberg, auf Ihren Antrag nach dem Informat…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
4. Juni 2021 15:54
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Herzberg, auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 8.4.2021 wird Ihnen in der Anlage ein Bescheid samt Anlagen übermittelt. Mit freundlichen Grüßen