IFG-Anfrage: Vorschriften zur Stellungnahme im Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH
Alle Verwaltungsvorschriften, Handreichungen, interne Handlungsanweisungen, Checklisten und Prozessbeschreibungen, die sich mit der Erstellung von Schriftsätzen/schriftlichen Erklärungen der Bundesrepublik Deutschland in Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof nach Art. 20 Abs. 2 Satzung-EuGH befassen.
Insbesondere interessieren mich die Regelungen zu folgenden Fragen: In welchen Fällen wird eine Stellungnahme abgegeben? Welche Tatsachen und Meinungen tatsächlicher und rechtlicher Art werden in die Stellungnahme aufgenommen? Welche Stellen außerhalb Ihres Hauses (Verfassungsorgane, andere Ministerien/Behörden, Länder, Private, ...) werden an diesen Entscheidungen beteiligt? Wer entscheidet endgültig über die Übersendung der Stellungnahme an den Europäischen Gerichtshof?
Soweit nicht in allen Fällen Ihr Haus mit der Erstellung der Stellungnahme für die Bundesrepublik im Vorabentscheidungsverfahren betraut ist, bitte ich, mir die anderen zuständigen Stellen mitzuteilen.
Ergebnis der Anfrage
Beim BMWi gibt es verschiedene Standardanschreiben für die Beteiligung anderer Stellen, mit deren Feedback die Positionierung der Bundesregierung erfolgt. Es scheint aber keine geschriebenen Maßstäbe zu geben, wer wann beteiligt wird; das wird ad hoc entschieden.
Anfrage erfolgreich
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Datum8. April 2021
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11. Mai 2021
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