Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Drucksache 13/6734 des Deutschen Bundestages (Beantwortung einer Kleinen Anfrage;
https://dserver.bundestag.de/btd/13/067/1306734.pdf) erklärte das damalige Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, dass die damalige Frankfurter Siedlungsgesellschaft am Standtort Bonn "fast 3400 Wohneinheiten" besitzt (S. 5). Diese wurden, wie in der Drucksache begründet, später verkauft.
Bitte senden Sie mir eine maschinenlesbare Auflistung des Bonner Wohnimmobilienbestandes der Frankfurter Siedlungsgesellschaft zu (bspw. in Form einer Adresstabelle).
Behelfsweise bitte ich um eine Übersendung des Verkaufsvertrages zu diesen Beständen inklusive aller Anlagen hierzu, sofern daraus ersichtlich wird, welche Immobilien in Bonn der Frankfurter Siedlungsgesellschaft privatisiert wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 230141
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