IFG-Anfrage zu NfL_2022-1-2591

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

In der NfL_2022-1-2591 (ED-R Basel-Ost) wird die Einrichtung einer weitreichenden Flugbeschränkung um Basel anlässlich des 125. Zionistenkongresses angekündigt.

In Absatz 6. unter "Sofortige Vollziehung" schreiben sie:

"Die sofortige Vollziehung dieser Festlegung wird gemäß §80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO angeordnet, da ohne sie die Sicherheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am 125. Zionistenkongress vor Gefahren aus der Luft nicht gewährleistet werden kann."

- Bitte präzisieren sie die nicht genannten "Gefahren aus der Luft" und senden sie mir die Gefährdungsermittlung für diese Gefahren zu, die Grundlagen für diese Entscheidung, ggf. Maßnahmenkataloge und Kriterien, die einen solchen Eingriff in die Luftfahrt rechtfertigen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. August 2022
  • Frist
    29. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, In der NfL_2022-1-2591 (ED-R Basel-Ost) wird die Einr…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage zu NfL_2022-1-2591 [#257712]
Datum
24. August 2022 15:16
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, In der NfL_2022-1-2591 (ED-R Basel-Ost) wird die Einrichtung einer weitreichenden Flugbeschränkung um Basel anlässlich des 125. Zionistenkongresses angekündigt. In Absatz 6. unter "Sofortige Vollziehung" schreiben sie: "Die sofortige Vollziehung dieser Festlegung wird gemäß §80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO angeordnet, da ohne sie die Sicherheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am 125. Zionistenkongress vor Gefahren aus der Luft nicht gewährleistet werden kann." - Bitte präzisieren sie die nicht genannten "Gefahren aus der Luft" und senden sie mir die Gefährdungsermittlung für diese Gefahren zu, die Grundlagen für diese Entscheidung, ggf. Maßnahmenkataloge und Kriterien, die einen solchen Eingriff in die Luftfahrt rechtfertigen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257712 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257712/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Ihr IFG Antrag vom 24.08.2022; AZ: Z25/286.2/1-1376IFG Sehr << Antragsteller:in >> in Bezug auf Ihren…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Ihr IFG Antrag vom 24.08.2022; AZ: Z25/286.2/1-1376IFG
Datum
22. September 2022 13:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> in Bezug auf Ihren IFG Antrag möchte ich Ihnen die beigefügte Zwischennachricht übermitteln. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG Antrag vom 24.08.2022; AZ: Z25/286.2/1-1376IFG [#257712] Sehr << Anrede >> Aufgrund der A…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG Antrag vom 24.08.2022; AZ: Z25/286.2/1-1376IFG [#257712]
Datum
13. Oktober 2022 11:02
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Aufgrund der Ausmaße der Luftraumbeschränkung ist durch diese Maßnahme ein Großteil der Allgemeine Luftfahrt betroffen. Innerhalb der Zone befinden sich diverse Flugplätze und Gleitsegelstartplätze, das Umfliegen der Zone ist mit erhöhtem Treibstoffverbrauch und Sicherheitsrisiken verbunden. Diese und gleichartige Maßnahmen werden kurzfristig angeordnet, der Hintergrund der Bevölkerung nicht mitgeteilt und die Größe der Beschränkung variiert ohne nachvollziehbare Begründungen. Daher besteht meines Erachtens nach ein gesteigertes öffentliches Interesse, dass eine Ermäßigung der Gebühr nach §2 IFGGebV rechtfertigt. Auch Billigkeit liegt vor, da eine Transparenz der Verwaltung nicht durch hohe Gebühren verhindert werden sollte. Ich halte weiter am vollen Umfang meiner Anfrage fest. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257712 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257712/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG Antrag vom 24.08.2022; AZ: Z25/286.2/1-1376IFG [#257712] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrag…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG Antrag vom 24.08.2022; AZ: Z25/286.2/1-1376IFG [#257712]
Datum
8. September 2023 16:02
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Anfrage zu NfL_2022-1-2591“ vom 24.08.2022 (#257712) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 315 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
AW: Ihr IFG Antrag vom 24.08.2022; AZ: Z25/286.2/1-1376IFG [#257712] BMDV Z25/286.2/1-1376 IFG Sehr << Antr…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: Ihr IFG Antrag vom 24.08.2022; AZ: Z25/286.2/1-1376IFG [#257712]
Datum
18. September 2023 17:09
Status
Warte auf Antwort
BMDV Z25/286.2/1-1376 IFG Sehr << Antragsteller:in >> zu dem Sachstand Ihres IFG-Antrags kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Derzeit wird die erforderliche Drittbeteiligung durchgeführt. Sobald diesbezüglich ein Rücklauf eingegangen ist, wird Ihr Antrag beschieden. Ich gehe derzeit davon aus, dass dies innerhalb eines Monats der Fall sein dürfte. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
AW: Ihr IFG Antrag vom 24.08.2022; AZ: Z25/286.2/1-1376IFG; Bescheid Z25/286.2/1-1376IFG Sehr << Antragstel…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: Ihr IFG Antrag vom 24.08.2022; AZ: Z25/286.2/1-1376IFG; Bescheid
Datum
18. Oktober 2023 16:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Z25/286.2/1-1376IFG Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich den Bescheid zu Ihrem IFG Antrag vorab per E-Mail. Das Original geht Ihnen auf dem Postweg zu. Mit freundlichen Grüßen