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IFG-Anfrage zu rueckholprogramm.de

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Informationen
-warum es sich bei der Registrierung auf rueckholprogramm.de lediglich um eine blose Registrierung mit Name und E-Mail-Adresse handelt
-wie aus diesen (begrenzten) Daten Rückschlüsse auf den aktuellen Aufenthaltsort gemacht werden können und/oder überhaupt eine Planung der Rückführung möglich sein soll
-warum auf einer staatlichen Internetseite Werbung für SAP über eine Grafik und die URL gemacht wird?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. März 2020
  • Frist
    29. April 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage zu rueckholprogramm.de [#183507]
Datum
27. März 2020 12:59
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen -warum es sich bei der Registrierung auf rueckholprogramm.de lediglich um eine blose Registrierung mit Name und E-Mail-Adresse handelt -wie aus diesen (begrenzten) Daten Rückschlüsse auf den aktuellen Aufenthaltsort gemacht werden können und/oder überhaupt eine Planung der Rückführung möglich sein soll -warum auf einer staatlichen Internetseite Werbung für SAP über eine Grafik und die URL gemacht wird?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 183507 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183507/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> Eserwallstr. 8, 86159 Augsburg
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
[Ticket#: 10405072] IFG-Anfrage zu rueckholprogramm.de [#183507]
Datum
28. März 2020 19:11
Status
Anfrage abgeschlossen
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des Auswärtigen Amts. Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem - u.U. kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer - kostenfreien - Bürgeranfrage handelt, das ohne förmlichen Bescheid beantwortet werden kann: Bei "rueckholprogramm.de" handelt es sich um eine Anwendung, die aufgrund erheblicher Stabilitätsprobleme unserer Krisenvorsorgeliste "ELEFAND" und entsprechenden Zugriffsschwierigkeiten entwickelt und in Ergänzung dieser eingesetzt wird. Durch die Eingabe des Aufenthaltslandes kann der Bedarf für Rückholungen ermittelt und durch die E-Mail ggf. auch dann Kontakt aufgenommen werden, wenn die Daten eines Reisenden in "ELEFAND" noch nicht vorliegen sollten. Die Anwendung wurde in kürzester Zeit von SAP für das Auswärtige Amt entwickelt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr <Information-entfernt> Ihre Antwort beantwortet nicht die Eingangs gestellten Fragen. Zusätzlich erw…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [Ticket#: 10405072] IFG-Anfrage zu rueckholprogramm.de [#183507]
Datum
29. März 2020 15:56
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr <Information-entfernt> Ihre Antwort beantwortet nicht die Eingangs gestellten Fragen. Zusätzlich erweitere ich meine Anfrage wie folgt: -An welchen Tagen war das Elefand System tatsächlich überlastet und warum wird auf das System nicht mehr zurück gegriffen, wenn es doch nun nicht mehr überlastet ist? -Warum werden Bürger in der Krisenvorsorgeliste nicht berücksichtigt? Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 183507 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183507/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> Eserwallstr. 8, 86159 Augsburg

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Auswärtiges Amt
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
[Ticket#: 10405072] IFG-Anfrage zu rueckholprogramm.de [#183507]
Datum
30. März 2020 18:33
Status
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des Auswärtigen Amts. Am 17. März 2020 wurde dem Krisenreaktionszentrum mitgeteilt, dass die Krisenvorsorgeliste - als externe Anwendung - nicht mehr wie erforderlich funktioniere. Im Bürgerservice gingen bereits zahlreiche Beschwerden ein, sich nicht einwählen bzw. eintragen zu können. In den Folgetagen konnten stablisierende Maßnahmen erfolgreich durchgeführt werden. Es kam zu keinem Datenverlust, insbesondere konnte die Anwendung intern weiter genutzt werden, z.b. für den Versand von Landsleutebriefen. Es wird weiterhin auf das System zurückgegriffen, Landsleutebriefe per Mail an Personen versandt, die sich eingetragen haben. Es ist also nicht richtig, dass Personen darin aufgrund des Programms unberücksichtigt bleiben. Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass die Krisenvorsorgeliste im Prinzip für im Ausland längerfristig aufhaltende deutsche Staatsangehörige gedacht ist und so auch nicht auf diese spezielle Rückholmaßnahme zugeschnitten war und ist, die sich an Reisende richtet. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.