IFG Anfrage zu Verfassungswidrigen Gesetzten

Falls vorhanden eine eine Übersicht über die vom Verfassungsgericht als verfassungswiedrig befundenen Gesetze seit 2010.
Und falls vorhanden eine Übersicht über die Anzahl der als verfassungswidrigen Gesetze seit dem Jahr 2000

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Juli 2023
  • Frist
    2. September 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Falls vorhanden eine eine Übersicht ü…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG Anfrage zu Verfassungswidrigen Gesetzten [#285180]
Datum
31. Juli 2023 20:48
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Falls vorhanden eine eine Übersicht über die vom Verfassungsgericht als verfassungswiedrig befundenen Gesetze seit 2010. Und falls vorhanden eine Übersicht über die Anzahl der als verfassungswidrigen Gesetze seit dem Jahr 2000
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285180 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285180/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0270 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem An…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 31. August 2023 - IFG Anfrage zu Verfassungswidrigen Gesetzten [#285180]
Datum
4. August 2023 13:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0270 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 31. Juli 2023 teile ich Ihnen folgendes mit: Nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG hat jeder nach Maßgabe des Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Nach § 2 Nummer 1 Satz 1 IFG ist amtliche Information jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) führt keine Statistik im Sinne Ihrer Fragestellung. Sie können die gewünschten Informationen jedoch aus öffentlich zugänglichen Quelle entnehmen, vgl. § 9 Absatz 3 IFG. Das Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages enthält in seinem Kapitel 10 (Gesetzgebung) unter 10.6 eine Aufstellung der für nichtig oder verfassungswidrig erklärten Bundesgesetze (Landesgesetze werden dort also nicht erfasst). Die aktuelle Fassung des Datenhandbuchs ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter dem Suchbegriff "Datenhandbuch" abrufbar. Die Aufstellung aaO. weist beginnend mit einer Bundesverfassungsgerichtsentscheidung vom 23. Januar 1990 alle Entscheidungen bis zum 31. März 2022 nach. Nachweise (nur) zur Anzahl der als verfassungswidrig beanstandeten Normen finden sich außerdem in den jeweiligen Jahresberichten des Bundesverfassungsgerichts. Diese sind auf dessen Homepage (unter Verfahren/ Jahresstatistiken) eingestellt. Im Jahresbericht einschlägig ist der Gliederungspunkt A. VI. (beanstandete Normen seit 1951). Mit freundlichen Grüßen